Die Gemeinde erhebt von den Grundstückseigentümern auf ihrer Gemarkung eine Grundsteuer. Grundlage für die Steuerzahlung ist der jeweils letzte Grundsteuerbescheid. Grundsteuerbescheide werden nicht jährlich neu erlassen. Nur, wenn sich Änderungen ergeben haben, werden neue Grundsteuerbescheide verschickt. Die Zahlung der Grundsteuer kann einmal pro Jahr oder in Raten über Abschläge erfolgen. Am 1. Juli ist bei vereinbarter Jahreszahlung die Grundsteuer fällig.
Wer der Gemeinde kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, wird um rechtzeitige Bezahlung der Abschläge gebeten. Bei verspäteter oder nicht erfolgter Zahlung können Mahngebühren und Säumniszuschläge anfallen. Um dies sicher zu vermeiden, empfiehlt die Gemeinde dieser für die Steuerzahlungen ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Die Abschläge werden dann zum Fälligkeitstermin automatisch abgebucht. Formulare für die SEPA-Lastschrift sind auf der Homepage der Gemeinde über Elektra erhältlich.
Pressemitteilung vom 26.06.2024