Die Gemeinde erhebt von den Grundstückseigentümern auf ihrer Gemarkung eine Grundsteuer. Grundlage für die Steuerzahlung ist der jeweils letzte Grundsteuerbescheid. Grundsteuerbescheide werden nicht jährlich neu erlassen. Nur, wenn sich Änderungen ergeben haben, werden neue Grundsteuerbescheide verschickt. Die Zahlung der Grundsteuer kann einmal pro Jahr oder in Raten über Abschläge erfolgen. Für Gewerbebetriebe erhebt die Gemeinde eine Gewerbesteuer. Grundlage für die Steuerzahlung ist der Gewerbesteuerbescheid. Dieser wird einmal im Jahr erlassen. Bis zur Festsetzung der Gewerbesteuer müssen von den steuerpflichtigen Gewerbebetrieben Vorauszahlungen auf die voraussichtliche Steuerschuld geleistet werden.
Die Gemeinde weist nun darauf hin, dass zum 15. November 2024 der 4. Abschlag auf die Grundsteuer sowie die 4. Vorauszahlung auf die Gewerbesteuer fällig werden. Die Gemeinde bittet die Steuerpflichtigen, die fälligen Abschläge rechtzeitig an die Gemeindekasse zu entrichten. Bei Steuerzahlern, die der Gemeinde Kressbronn a. B. ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die Abschläge zum Fälligkeitstermin automatisch abgebucht. Wer der Gemeinde kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, wird um rechtzeitige Bezahlung der Abschläge gebeten. Bei verspäteter oder nicht erfolgter Zahlung können Mahngebühren und Säumniszuschläge anfallen. Um dies sicher zu vermeiden, empfiehlt die Gemeinde dieser für die Steuerzahlungen ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.
Pressemitteilung vom 13.11.2024