Das Wassergesetz Baden-Württemberg verpflichtet die Träger der Unterhaltungslast, in regelmäßigen Abständen eine Gewässerschau an den in ihrer Verantwortung liegenden Gewässern durchzuführen. Die Gemeinde Kressbronn a. B. ist auf ihrem Gemeindegebiet Träger der Unterhaltungslast für das Gewässer Fallenbach. Deshalb führt die Gemeinde am 18. Februar 2025 von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr gemeinsam mit verschiedenen Fachämtern des Landratsamt Bodenseekreis entlang des Fallenbachs eine Gewässerschau durch. Bei der Gewässerschau am 18. Februar wird der Abschnitt ab Gottmannsbühl bis Längenmoosbach besichtigt.
Eine Gewässerschau ist die Besichtigung eines Gewässers und bezieht die Ufer sowie das für den Hochwasserschutz und für die ökologische Funktion notwendige Umfeld mit ein. Sie dient dazu, Probleme und Gefahren festzustellen und deren Beseitigung einzuleiten. Gefahrenquellen können u. a. Ablagerungen wie beispielsweise Komposthaufen und Holzstapel oder die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen in der Nähe eines Gewässers sein. Durch die Gewässerschau soll ein Beitrag zur Verringerung und Vermeidung von Hochwasserrisiken geleistet und Beeinträchtigungen der ökologischen Funktionen des Gewässers beseitigt werden.
Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Gewässerschau kann es notwendig sein, Privatgrundstücke zu betreten. Grundsätzlich ist der Träger der Unterhaltungslast dazu berechtigt, Grundstücke am Gewässer sowie Anlagen am Gewässer zu betreten. Die Gemeinde Kressbronn a. B. bittet die Anwohner bzw. Anlieger um ihr Verständnis. Für Rückfragen kann man sich gerne an Julian Schneeberger, Gemeindevollzugsdienst, Sachgebiet Ordnungsverwaltung unter gemeindevollzugsdienst@kressbronn.de wenden.
Pressemitteilung vom 12.02.2025