Bestätigung der Neuwahl des Feuerwehrkommandanten und dessen Stellvertreter
Am 13. März 2024 fand die von Bürgermeister Daniel Enzensperger geleitete Wahl des Feuerwehrkommandanten samt seinen Stellvertretern sowie die Bestätigung des Jugendwartes im Rahmen der Jahreshauptversammlung statt. Der bisherige Kommandant Peter Schlegel stellte sich nicht mehr als Kommandant, sondern nur noch als erster Stellvertreter zur Verfügung. Als neuer Kommandant wurde Robin Schröder einstimmig gewählt. Das Amt als erster stellvertretender Kommandant ging an Peter Schlegel. Für die Aufgabe als zweiter Stellvertretender Kommandant wurde Peter Schörkhuber und als dritter stellvertretender Kommandant Johannes Neuner gewählt. Daniel Strohmaier hatte seine Funktion zur Verfügung gestellt und trat nicht mehr zu Wahl an. Die sonstigen Ausschussmitglieder bleiben unverändert. Der Gemeinderat stimmte in der jüngsten Sitzung der Bestellung von Robin Schröder zum Feuerwehrkommandant, von Peter Schlegel zum 1. stellvertretenden Kommandanten, von Peter Schörkhuber zum zweiten stellvertretenden Kommandanten und von Johannes Neuner zum dritten stellvertretenden Kommandanten einstimmig zu.
Beirat für Radverkehr gebildet – Gesamtkonzept für den Radwegeausbau soll erstellt werden
Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung der Ausarbeitung eines Gesamtkonzeptes für den Radwegeausbau in der Gemeinde zugestimmt und die Bildung eines projektbezogenen temporären Beirats Radverkehr gebildet. In diesen wurden gewählt:
Thomas Feick, Leiter Sachgebiet Stadtplanung als Vorsitzender
Gerold Wachter, BWV-Fraktion
Wolfgang Binzler, CDU-Fraktion
Timo Witzigmann, Bündnis 90/Die Grünen
der Kreisvorsitzende des ADFC Bodenseekreises kraft Amtes
der Radverkehrsbeauftragte des Bodenseekreises kraft Amtes
Jutta Glasbrenner, Vertreterin der örtlichen Schulen
Im Bodenseekreis ist die Radwegeinfrastruktur bereits gut ausgebaut. Dennoch gibt es in vielen Bereichen Verbesserungsbedarf, dies reicht von der Verbesserung der Beschilderung bis zum Neu- oder Ausbau des Radwegenetzes oder weiteren Fahrradabstellanlagen. Ziel ist es, die Fahrradinfrastruktur insgesamt zu verbessern. Eine flächendeckende, durchgängige und hochwertige Infrastruktur an Fahrradwegen ist von zentraler Bedeutung. Viele Schülerinnen und Schüler nutzen das Fahrrad, um in die Schule zu kommen und auch als Tourismusgemeinde ist es wichtig, ein gut ausgebautes Radwegenetz zu haben. Letztlich darf aber auch die Bedeutung des Radverkehrs für den Klimaschutz nicht vergessen werden.
Gemeinderat Hermann Wieland, CDU, wies in der Sitzung darauf hin, dass der Fahrradverkehr insgesamt zunehme und insofern Handlungsbedarf bestünde. Allerdings scheitere die Umsetzung oft am fehlenden Platz. Thomas Feick, Amt für Gemeindeentwicklung bestätigte, dass es schwierig sei, in der bestehenden Infrastruktur Änderungen vorzunehmen. Grundlage für die Radwegtrassen sei das Kreisradwegekonzept. Dieter Mainberger, BWV, betonte, dass zunächst das Kreisradwegekonzept umgesetzt werden solle. Er halte den Zeitpunkt zur Erstellung eines Radwegekonzeptes für Kressbronn a. B. für falsch. Der Kreis habe Gelder zum Bau von Radwegen zur Verfügung gestellt, die jedoch nicht abgerufen würden. Hier bestünde genügend Handlungsbedarf. Allerdings sei die Einrichtung einer Arbeitsgruppe und die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger seiner Meinung nach sehr wichtig, dies befürworte er. Bürgermeister Enzensperger ergänzte, dass man mit diesem Radwegekonzept, die Infrastruktur innerhalb der Gemeinde koordinieren könne. Hierfür brauche man Grundlagen, die das Radwegekonzept bringen solle.
Gemeinderat Martin Kolb, SPD, und Gemeinderätin Sabine Witzigmann, Bündnis90/Die Grünen, signalisierten jeweils Zustimmung, allerdings dürften die Ergebnisse dann nicht im Sande verlaufen. Gemeinderätin Lilly Scholl, SPD, bat, den Fokus auch auf das Hinterland zu legen, da die Anbindung teilweise schleicht sei. Gemeinderat Dieter Senger-Frey, BWV, sprach sich dafür aus, die Radwege breiter und größer zu machen, da sie für die heutigen Räder zu schmal seien. Gemeinderätin Martina Knappert-Hiese, GUBB, betonte, dass man gerade innerorts Radwege benötige.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Bildung eines Arbeitskreises zu und beschloss bei einer Gegenstimme die Ausarbeitung eines Gesamtkonzeptes für den Radwegeausbau in der Gemeinde sowie die Beauftragung des Planungsbüros VIA eG aus Köln.
Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer beschlossen
Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung die Erhöhung der Zweitwohnungssteuer einstimmig beschlossen. Die Zweitwohnungssteuer beträgt künftig 80 Euro je angefangene 250 Euro Kaltmiete und für Dauercamper 150 Euro pauschal pro Saison. Der in den vergangenen Jahren angestiegene Anteil von Zweitwohnungen führte zu einer zusätzlichen Verknappung der ohnehin angespannten Wohnraumsituation. Gleichzeitig kamen kaum neue Mietwohnungen auf den Markt und neue Eigentumswohnungen sind im Preis stark gestiegen. Es ist davon auszugehen, dass die Anzahl der Zweitwohnungen in Kressbronn a. B. in den nächsten Jahren weiter ansteigen wird. Durch die Erhöhung der Zweitwohnungssteuer wird den negativen Auswirkungen der Zweitwohnungen auf dem Wohnungsmarkt entgegengewirkt.
XX. Fortschreibung des Kinderbetreuungsbedarfsplanes 2024/2025
Die Gemeinde Kressbronn a. B. hat den Anspruch, mit ihren Kinderbetreuungseinrichtungen eine pädagogisch wertvolle und qualitativ hochwertige Kinderbetreuung anzubieten. Daher wurden während der vergangenen Jahre alle Kinderbetreuungseinrichtungen ausgebaut und modernisiert. Um den Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen festzustellen, wird der entsprechende Bedarfsplan regelmäßig fortgeschrieben. Im Kinderbetreuungsjahr 2024/2025 werden Stand heute zwar alle Kinder einen Betreuungsplatz bekommen, auf Grund der hohen Nachfrage aber nicht immer zum gewünschten Zeitpunkt in der angestrebten Betreuungseinrichtung. Kompromisse bezüglich der Wunscheinrichtung und des Betreuungsumfangs müssen eingegangen werden. Um jedoch jedem Kind einen Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen, hat die Gemeinde frühzeitig die Weichen für das neue Kinder- und Familienzentrum im Baugebiet Bachtobel gestellt und auch die Neugründung des zweigruppigen Naturkindergartens in kommunaler Trägerschaft in extrem kurzer Zeit realisiert. Ohne diese neue Einrichtung ergäbe sich ein Fehlbedarf von rund 40 Betreuungsplätzen.
Durch das neue Baugebiet „Bachtobel“ und die Ausweisung eines weiteren Baugebiets „Moos I“ ist von einem konkreten weiteren Bevölkerungswachstum auszugehen. Deshalb sollten die Planungen für eine weitere Kinderbetreuungseinrichtung im neuen Baugebiet Moos I fortgeführt werden, auch wenn ein Neubau nicht unmittelbar bevorsteht. Problematisch in diesem Zusammenhang ist jedoch nach wie vor der Mangel an pädagogischem Fachpersonal. Die Gemeinde Kressbronn a. B. entwickelt daher derzeit ein Konzept zur Personalgewinnung und zur Verbesserung der Attraktivität der Gemeinde als Arbeitgeberin. Auch im Bereich der Ausbildung von pädagogischen Fachkräften unternimmt die Gemeinde große Anstrengungen, Ausbildungskapazitäten zu erhöhen und Fachkräfte, auch im Anschluss an die Ausbildung, an die Gemeinde Kressbronn a. B. zu binden. Parallel werden im Baugebiet „Bachtobel“ über dem Kinder- und Familienzentrum kommunale Wohnungen, auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, gebaut und nach Fertigstellung zur Verfügung gestellt.
In der Gemeinderatssitzung betonte Bürgermeister Enzensperger, dass das oberste Ziel für die Gemeinde sei, Kinderbetreuungsplätze in bester Qualität zur Verfügung zu stellen. Die gestiegenen Kinderzahlen hätten die Gemeinde vor eine große Herausforderung gestellt, die auf Grund der guten Planung jedoch gut bewältigt werden konnte. Gemeinderat Martin Kolb, SPD, bestätigte dies und stellte fest, dass Kressbronn a. B. im Vergleich zu anderen Gemeinden sehr gut dastehe. Gemeinderat Dr. Klaus Oelfken, Bündnis90/Die Grünen lobte die Gemeinde für die erstklassige Betreuung in den Kinderbetreuungseinrichtungen.
Der Gemeinderat hat der Fortschreibung des XX. Kinderbetreuungsbedarfsplans zugestimmt und die Verwaltung mit der Einstellung des notwendigen Fachpersonals zur Umsetzung des Kinderbetreuungsbedarfsplanes beauftragt.
Gemeinderat passt Gebühren für Kinderbetreuungseinrichtungen an
Landesweit wird angestrebt, rund 20,0 % der Betriebsausgaben durch Gebühren zu decken. Durch die Staffelung der Gebühren nach Kindern unter 18 Jahren in der Familie werden kinderreiche Familien entlastet. In Kressbronn a. B. zahlen beim beliebtesten Betreuungsmodell mit 117 betreuten Kindern 55,6 % den ermäßigten Beitrag im Rahmen der Zwei-Kind-Familie und knapp 20 % den deutlich geringeren Beitrag für die Drei- und Vier-Kind-Familien. Für diese Zielgruppe erhöhen sich die Gebühren um 10 Euro pro Monat. In rund neun Prozent der Familien übernimmt das Landratsamt Bodenseekreis die Betreuungsgebühren.
Die letzte Gebührenanpassung folgte zum 1. September 2023. Der Gemeindetag Baden-Württemberg hat nun empfohlen, die Gebühren pauschal um 7,5 % zum neuen Kinderbetreuungsjahr ab dem 1. September 2024 und um weitere 7,3 % zum 1. September 2025 anzupassen. Da bei der Gemeinde Kressbronn a. B. auf Qualität bei der Kinderbetreuung großen Wert gelegt wird, ist es notwendig, dem Vorschlag des Gemeindetags zu folgen. Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung daher der Gebührenerhöhung mehrheitlich bei vier Gegenstimmen zugestimmt.
In der Sitzung freute sich Gemeinderätin Lilly Scholl, SPD, dass die Gemeinde große Summen in den Bau und Unterhalt von Kinderbetreuungseinrichtungen investiere. Dies sei eine Investition in die beste Ressource, die es gebe – nämlich die Kinder. Und das sei gut und richtig so. Seit Jahren setze sich die SPD dafür ein, für die Betreuung keine Gebühren zu erheben, einer Erhöhung werde sie definitiv nicht zustimmen. Gemeinderat Dieter Senger-Frey, BWV, bestätigte den sehr hohen Qualitätsstandard in den Kinderbetreuungseinrichtungen. Diesen Standard habe man nur aufbauen können, indem die Gebühren regelmäßig angepasst worden seien. Zur Zeit sei es schwer für Familien, da alles teurer geworden sei. Die Gebührenerhöhung sei aber tragbar.Gemeinderätin Martina Knappert-Hiese, GUBB, stellte fest, dass die sozialen Aufgaben in der kapitalistischen Gesellschaft nicht mehr abgedeckt werden könnten. Die Argumentation der Verwaltung zur Gebührenerhöhung sei nachvollziehbar, aber sozial nicht gerecht, sie stimme daher nicht zu. Gemeinderat Hermann Wieland, CDU, stellte fest, dass eine Gemeinde auch wirtschaftlich handeln müsse. Keine Gebühren zu erheben sei daher rechtlich nicht möglich. Die Gebührenerhöhung sei vertretbar. Evtl. könne man durch den Abbau von extremen Betreuungszeiten Kosten einsparen. Gemeinderätin Sabine Witzigmann, Bündnis90/Die Grünen, teilte für ihre Fraktion mit, dass man sich mit der Entscheidung nicht leicht gemacht habe. Das am meisten angenommene Betreuungsmodell würde um 10 Euro pro Monat erhöht, dies sei vertretbar. Durch eine Rückstellung der Gebührenerhöhung würde das Problem nicht gelöst, sondern nur verschoben werden.
Bebauungsplan „Seestraße“ beschlossen
Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung die eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans „Seestraße“ und der örtlichen Bauvorschriften abgewogen und den Satzungsbeschluss einstimmig gefasst. Der Bebauungsplan sieht eine allgemeine Wohnbebauung nördlich der Lindauer Straße und ein Urbanes Gebiet südlich der Lindauer Straße vor. Dabei wurde die Geschossigkeit mit drei Vollgeschossen festgesetzt, welche sich in die Umgebungsbebauung einfügt. Der gewerbliche Anteil im Baugebiet „Seestraße“ wurde in bestimmten Bereichen auf mind. 30 % der Geschossfläche festgesetzt. Mit dem Bebauungsplan soll die städtebauliche Entwicklung geregelt und die Straßen- und Wegeführung gesichert werden.
Gemeinderat berät über die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung
Parkschule soll Ganztagsschule werden
Die Bundesregierung hat mit Beschluss vom 05. Mai 2021 einen Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Kinder im Grundschulalter und Kinder der SBBZ Grundstufe auf den Weg gebracht. Der Rechtsanspruch soll zum 01. August 2026 in Kraft treten. Ziel ist die Betreuungslücke beim Übergang vom Kindergarten zur Grundschule zu schließen. Die Grundschule des Bildungszentrums Parkschule möchte offene Ganztagsschule werden und hat bereits mit der Planung begonnen. In einer Elternabfrage im Januar dieses Jahres gaben 39 % der Eltern an, sich vorstellen zu können, ihr Kind an einer Ganztagesschule anzumelden, 36 % antworteten mit Nein und 25 % gaben keine Antwort ab. Hier sind die räumlichen Voraussetzungen vorhanden bzw. werden durch den Erweiterungsbau geschaffen. Möchte man sich als Gemeinde für mehr Bildungsgerechtigkeit einsetzen und die Kosten der Gemeinde sowie die der Eltern möglichst geringhalten, ist die Ganztagesschule die beste Variante den gesetzlichen Anspruch ab 2026 umzusetzen. Die Nonnenbachschule möchte Halbtagesschule bleiben und keine Betreuung über 14:00 Uhr hinaus anbieten.
Gemeinderätin Lilly Scholl, SPD, gab in der Sitzung zu bedenken, dass durch die Ganztagesschule eine Betreuung auf hohem Niveau angeboten werden könne, weil es ein staatliches Angebot sei. Wenn die Nonnenbachschule Halbtagesschule bleibe, würde die Gemeinde dieses Angebot für einen Teil der Kinder in Kressbronn a. B. aufgeben, weil man die Schulen unterschiedlich behandeln würde. Des Weiteren machte sie darauf aufmerksam, dass man in der Ganztagsschule jährlich entscheiden könne, ob das Kind ganztags betreut werde oder nicht. In der Nonnenbachschule hingegen sei der Wechsel zu einer Ganztagsbetreuung immer mit einem Schulwechsel verbunden.
Der Gemeinderat wird in der Mai-Sitzung über die Ganztagsschule entscheiden.
Gemeinderat hat über die Neufestsetzung der Schulbezirke vorberaten
Jede Grundschule hat einen Schulbezirk, d. h. Schulpflichtige haben die Schule zu besuchen, in deren Schulbezirk sie wohnen. Die Schulbezirksregelung ist erforderlich, um einen effizienten Einsatz von Lehrkräften und eine gleichmäßige Auslastung vorhandener Schulräume zu gewährleisten. Die Gemeinde Kressbronn a. B. hat 1968 zwei Schulbezirke für die örtlichen Grundschulen gebildet. Betrachtet man die Entwicklung der Schülerzahlen so wird deutlich, dass besonders die auf begrenztem Raum arbeitende Nonnenbachschule mit einem Anstieg der Schülerzahlen zu rechnen hat. Es ist daher anzustreben, die Nonnenbachschule zu entlasten. Gleichzeitig plant die Gemeinde, die Grundschule am Bildungszentrum Parkschule zur Ganztagsschule auszubauen. Hierfür ist eine Mindestschülerzahl erforderlich, weswegen die Schulbezirke angepasst werden sollten. Dabei soll der Bestand der Nonnenbachschule als Hauptgrundschule im Ort künftig weiterhin gewährleistet sein. Die Verwaltung hat in der Sitzung für die Neufestsetzung der Schulbezirke die Variante „Ortsdurchfahrt – Friedrichshafener Straße, Hauptstraße und Lindauer Straße“ empfohlen.
Alle Straßen, die unterhalb dieser Grenze liegen, gehören dann zum Schulbezirk der Parkgrundschule und alle, die darüber liegen, gehören zum Schulbezirk der Nonnenbachschule. Durch diese Neueinteilung wird ein Verteilungsverhältnis von ca. 60:40 erreicht. Dabei bleibt die Nonnenbachschule die Hauptgrundschule im Ort. Gleichzeitig sorgt man für eine Entlastung an der Nonnenbachschule.
Gemeinderätin Sabine Witzigmann, Bündnis90/Die Grünen, betonte, dass für sie das Baugebiet Bachtobel unbedingt zu Parkschule gehöre. Dort gebe es einen Bedarf an Ganztagsbetreuung. Gemeinderat Klaus Klawitter, CDU, stellte hingegen fest, dass man den Schulbezirk wechseln könne, wenn man eine Ganztagsbetreuung benötige. Gemeinderätin Lilly Scholl, SPD, machte den Vorschlag, auf die Schulbezirke ganz zu verzichten. Bürgermeister Daniel Enzensperger war es wichtig, Schulbezirke zu bilden, um für die beiden Grundschulen besser planen zu können.
Der Gemeinderat wird in der Sitzung im Mai die Festlegung der Schulbezirke beschließen.
Klimawandelanpassung – Erstellung eines Konzeptes für die Gemeinde vorgeschlagen
Im Umgang mit dem Klimawandel ist das wichtigste Ziel, die Treibhausgasemissionen zu senken. Zusätzlich muss die Gemeinde sich jedoch auch auf die bereits hervorgerufenen und nicht mehr vermeidbaren klimatischen Veränderungen einstellen, Risikovorsorge betreiben und vorausschauend Anpassungen an die Folgen der Klimakrise durchführen. Neben der Anpassung von Verhalten an heißen Tagen im Sommer und vorsorglichen Handlungen, die vor extremer Hitze schützen, gehören auch städtebauliche Maßnahmen zum Schutze vor Schäden durch Extremwettereignisse dazu. Die entstehenden Schäden an Mensch, Umwelt aber auch Infrastruktur zu mindern, ist eines der wichtigsten Ziele der Klimawandelanpassung. Hierbei spielen die Kommunen eine ganz entscheidende Rolle. Die Gemeinde hat daher dem Gemeinderat vorgeschlagen, ein Konzept zur Klimawandelanpassung erstellen zu lassen, um geeignete Maßnahmen bei der Klimawandelanpassung treffen zu können. Von Seiten des Gemeinderates kam die Befürchtung, dass man ein Konzept erstelle, das dann aus diversen Gründen nicht umgesetzt werde. Dr. Thomas Hegel, Klimaschutzbeauftragter, erläuterte hierzu, dass die Verwaltung daher nur die kleine Variante des Konzeptes vorgeschlagen habe. Zentrales Thema sei die Beauftragung eines Meteorologen, der die notwendigen Daten ermitteln könne. Die Erkenntnisse aus dem Gutachten seien für die weiteren Planungen wichtig.
Der Gemeinderat nahm die Erläuterungen in der jüngsten Sitzung zur Kenntnis.
Gemeinderat stimmt Gebührenerhöhungen für das Kressbronner Straßenfest, den Weihnachtsmarkt und für öffentliche Leistungen zu
Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung die Satzungen über die Gebühren von Straßenfest, Weihnachtsmarkt und öffentliche Leistungen einstimmig beschlossen. Die Satzungen sind in dieser Ausgabe der See-Post abgedruckt.
Pressemitteilung vom 07.05.2024