Gemeinderat informiert sich über Starkregengefahrenkarten
Im Unterschied zum Hochwasser geht bei Starkregen die Gefahr nicht von Oberflächengewässern, sondern von starken Regenfällen aus. Hierbei kann es dann auch an zunächst unerwarteten Stellen zu Überschwemmungen kommen, die Leib und Leben oder Sachwerte gefährden. Der Gemeinderat hat deshalb am 23. Februar 2022 beschlossen, Starkregengefahrenkarten für das Gemeindegebiet auszuarbeiten. Starkregengefahrenkarten zeigen, welche Bereiche des Gemeindegebietes bei Starkregen besonders betroffen sind. In der Gemeinderatssitzung am 20. November 2024 wurden die ausgearbeiteten Starkregengefahrenkarten nun dem Gemeinderat vorgestellt. In einem nächsten Schritt soll ein Handlungskonzept ausgearbeitet werden, um die Gefahrenstellen zu beseitigen.
Spielhäuslegebühren und Spielhäuslesatzung werden angepasst
Der Gemeinderat hat die Spielhäuslesatzung neugefasst und dabei auch die Gebühren angepasst. In den letzten Jahren waren die allgemeinen Betriebskosten erheblich gestiegen. Dazu gehörten insbesondere die Kosten für die Instandhaltung der Spielgeräte, die regelmäßige Reinigung der Räumlichkeiten sowie die Gehälter des Betreuungspersonals. Die letzte Anpassung der Gebühren fand zum Jahr 2016 statt und lag schon acht Jahre zurück. Seither gab es eine ganz erhebliche Inflation. Um die hohe Qualität der Leistungen aufrechtzuerhalten und den Besuchern weiterhin ein einwandfreies Erlebnis zu bieten, war eine deutliche Anpassung der Gebühren deshalb unumgänglich. Die Einzelkarte für Erwachsene (ohne Gästekarte) steigt von 3,50 € auf 5,00 €. Kinder unter vier Jahren bleiben gebührenfrei. Bei Kindern von vier bis 12 Jahren (ohne Gästekarte) erhöht sich der Eintritt von 2,00 € auf 3,00 €. Die Familienjahreskarte (nur für Kressbronner Familien) kostet künftig 35,00 € statt 25,00 €. Die Gebühr für die Abhaltung von Kindergeburtstagen (nur für Inhaber der Familienjahreskarte) steigt von 12,00 € auf 20,00 €. Neben den Gebührenanpassungen wurden an der Satzung auch redaktionelle Änderungen vorgenommen.
Galerie und Museum Lände wird in Kunstmuseum Lände umbenannt
Die Lände ist seit 1981 das Kulturzentrum der Gemeinde Kressbronn a. B. Sie wurde in Folge einer Initiative der Kressbronner Kulturgemeinschaft geschaffen, die einen Ort für kulturelle Veranstaltungen und für Kunstausstellungen und die Einrichtung eines Museums benötigte. Seither fanden in der Lände zahlreiche Ausstellungen statt. Die kulturelle Bedeutung der Galerie in der Region ist inzwischen durch das außerordentliche ehrenamtliche Engagement der Kunst- und Kulturschaffenden im Ort hoch. Insbesondere hat die Lände eine überregionale Bedeutung als Kunstmuseum erlangt. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat auf Antrag des Arbeitskreises Kunst nun beschlossen, die Namensgebung zu ändern. „Museum und Galerie – Haus des Gastes“ wurden deshalb unbenannt. Künftig trägt das Gebäude auch offiziell den Namen „Lände“ und die Ausstellungsräume die Bezeichnung „Kunstmuseum Lände“.
Baubeschluss zur Sanierung des Strandbadparkplatzes gefasst
In seiner vergangenen Sitzung hat der Gemeinderat den Baubeschluss zur Sanierung des Strandbadparkplatzes gefasst. Der Strandbadparkplatz liegt nördlich des Naturstrandbades und soll als Auffangparkplatz für den Seebereich aus Richtung Westen dienen. Er ist wegen starker Abnutzung und auch vergangener Erdaushubablagerungen in einem schlechten und nicht mehr verkehrssicheren Zustand. Außerdem muss die Entwässerung erneuert und angepasst werden. Deshalb ist eine Generalsanierung zwingend notwendig. Im Zuge der Sanierung soll die Zufahrtssituation neugestaltet werden. Es ist geplant, die bestehenden asphaltierten Fahrspuren innerhalb des Parkplatzes zu schmaleren Einbahnstraßen umzubauen. Dies verbessert den Verkehrsfluss und optimiert die Nutzung der Fläche. Die Parkplätze sollen als Schrägparkplätze mit Rasengittersteinen angelegt werden, wodurch eine natürliche Versickerung des Regenwassers ermöglicht und eine Vollversiegelung vermieden wird. Die Parkflächen sollen dadurch auch besser gekennzeichnet werden, damit möglichst viele Fahrzeuge Platz haben. Die Entwässerung wird durch speziell angelegte Grünmulden verbessert, in denen das Regenwasser gesammelt und versickert werden kann. Durch die Bauweise mit Rasengittersteinen wird eine umweltfreundliche Alternative zur Vollversiegelung gewählt, die es ermöglicht, dass das anfallende Niederschlagswasser auf natürliche Weise versickern kann. Die Grünmulden schaffen zudem ein ökologisch wertvolles Entwässerungssystem, das zur Reduzierung des Oberflächenabflusses beiträgt. Baulich wird dieses Ziel dadurch erreicht, dass die bisherige Parkfläche angehoben wird, sodass die bestehenden Grünmulden einen Tiefpunkt darstellen. Somit kann auch sichergestellt werden, dass der Baumbestand in großen Teilen erhalten werden kann. Neu konzipiert werden soll auch der Festplatz. Für diesen werden Versorgungs- und Entsorgungsleitungen sowie Zeltverankerungen vorgesehen. Die Parkraumbewirtschaftung soll auf ein automatisiertes System umgestellt werden. Die Bauarbeiten sind für den Zeitraum von Herbst 2025 bis Frühjahr 2026 angedacht. Die Baukosten betragen ca. 1,5 Mio. Euro und müssen komplett aus Gemeindemitteln getragen werden. Insgesamt soll die Maßnahme die Umgestaltung und Attraktivitätssteigerung des Kressbronner Bodenseeufers vervollständigen und abschließen.
Gemeinderat fasst Baubeschluss für eine neue Anschlussunterkunft im Baugebiet Moos I
Ebenfalls den Baubeschluss hat der Gemeinderat für eine Anschlussunterkunft im neuen Baugebiet Moos I gefasst. Auf Grund der zahlreichen Flüchtlinge, welche die Gemeinde in den letzten Jahren aufnehmen musste, sind die Kapazitäten in den kommunalen Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften erschöpft. Deshalb ist geplant, ein neues Gebäude mit ca. 40 bis 44 Plätze zu schaffen. Aufgeteilt ist die Unterkunft in vier Ein-Zimmer-Wohnungen, sieben Zwei-Zimmer-Wohnungen und zwei Drei-Zimmer-Wohnungen. Insgesamt sind also 13 Wohneinheiten geplant. Die Wohnungsgrößen gehen von 14 bis 54 m². Das Gebäude sieht drei Vollgeschosse vor, es wird ohne Keller errichtet. Balkone sind nicht vorhanden. Es werden keine Gemeinschaftsräume wie Wasch- oder Trockenräume angeboten. Die Waschmaschinen sollen in den Wohnungen betrieben werden. Die Wohnungen werden über offene Laubengänge erschlossen. Das Gebäude wird rasterartig mit hohem Vorfertigungsgrad in Holz- oder Massivbauweise erstellt. Das Gebäude soll ein Satteldach und eine PV-Anlage erhalten. Insgesamt ist vorgesehen, dass das Gebäude nicht auf den ersten Blick als Anschlussunterkunft zu erkennen ist. Die Baukosten belaufen sich auf ca. 2,5 Mio. Euro, die Gemeinde erhält vom Land eine Förderung über 480.000 Euro. Der Baubeginn ist bereits durch die Herstellung einer Baustraße erfolgt. Mit den Fundament- und Bauarbeiten soll voraussichtlich Ende Frühjahr bzw. im Frühsommer begonnen werden.
Gemeinderat beschließt neue Hebesätze für die Grundsteuer
Zum 1. Januar 2025 tritt die Grundsteuerreform in Kraft. Auf Grund des vom Land neu vorgegebenen Berechnungsverfahrens der Grundsteuer müssen auch die kommunalen Hebesätze neu festgelegt werden. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20. November 2024 die Höhe der Hebesätze endgültig festgelegt. Ziel der Gemeinde war eine aufkommensneutrale Festsetzung der Hebesätze. Dies bedeutet, dass mit der Grundsteuerreform keine Steuererhöhung erfolgen soll. Auf dieser Grundlage wurde der Hebesatz für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) auf 490 % und für die Grundsteuer B (sonstige Grundstücke) auf 195 % festgesetzt. Der Gemeinderat beschloss dazu eine Neufassung der Hebesatzsatzung.
(Hinweis: weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie auf der Homepage der Gemeinde unter Aktuelles)
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025 beraten
Der Gemeinderat hat den Entwurf für den Haushalt 2025 beraten. Traditionell wird in der Oktober-Sitzung der Haushalt eingebracht, im November öffentlich beraten und in der Dezember-Sitzung beschlossen. Es ging ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion ein. Die SPD beantragte, die Kosten für eine elektronische Seilwinde an der Slipanlage des Seegartens in den Haushalt mitaufzunehmen. Nach kurzer Beratung wurde der Antrag für erledigt erklärt.
Pressemitteilung vom 27.11.2024