Gemeinderat informiert sich über Polizeiliche Kriminalstatistik
Der Gemeinderat hat sich in der vergangenen Sitzung am 25. September 2024 über die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2023 informiert. Polizeirevierleiter Nicolas Riether und Polizeipostenführerin Elena-Maria Zirk stellten die Fallzahlen in den verschiedenen Kriminalitätsbereichen für die Gemeinde vor. Insgesamt wurden 427 Straftaten im Jahr 2023 für Kressbronn a. B. erfasst. Allerdings muss die Zahl um 69 Fälle Tankbetrug nach unten korrigiert werden, welche die Araltankstelle erst im Jahr 2023 angezeigt hatte, obwohl sich diese bereit 2022 ereigneten. Den Großteil der Straftaten machten Vermögens- und Fälschungsdelikte sowie Diebstahlsdelikte mit 60,4 % aus. Gewaltdelikte (Körperverletzung u. a.) fielen im Umfang von 14,3 % an. Wohnungseinbrüche gab es in ganz Kressbronn a. B. im Jahr 2023 drei Fälle. Die 427 Straftaten wurden mutmaßlich von 168 Tatverdächtigen begangen. Davon haben 110 die deutsche Staatsangehörigkeit, 27 haben Flüchtlings- oder Asylstatus und 31 eine andere Nationalität ohne Flüchtling zu sein (z. B. Unionsbürger, reguläre Migration). Die Ausländerquote unter den Tatverdächtigen beträgt damit 34,5 %. Unter den Tatverdächtigen befinden sich insgesamt 49 Personen unter 22 Jahren. Die Quote der jungen Tatverdächtigen beträgt daher 29,2 %. Dies sind 6 Kinder unter 14 Jahren, 25 Jugendliche und 18 Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren.
Gemeinde erstellt einen kommunalen Wärmeplan
Der Gemeinderat hat der Vergabe von Fachplanungsleistungen zur Erstellung eines Wärmeplans für die Gemeinde einstimmig zugestimmt. Nach dem Wärmeplanungsgesetz müssen Gemeinden unter 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2028 einen Wärmeplan erstellen. Ein Wärmeplan dient der Untersuchung, welche Wärmebedarfe es in der Gemeinde gibt und wie diese über klimafreundliche bzw. erneuerbare Energien gedeckt werden können. Es ist ein strategischer Plan ohne Rechtsverbindlichkeit. Die Darstellung der Versorgungsart im Wärmeplan, z. B. ein Wärmenetz, bewirkt also keine Pflicht, die ausgewiesene Versorgungsart tatsächlich zu nutzen oder bestimmte Wärmeversorgungsinfrastruktur zu errichten, auszubauen oder zu betreiben. Ein Wärmeplan kann aber besonders auch für die Bürgerinnen und Bürger eine wichtige Informationsquelle sein, wie die eigene Heizung durch ein gemeinsames Wärmenetz oder andere Technologien ausgetauscht werden kann. Die Kosten für die Erstellung des Wärmeplans werden mit 90 % gefördert.
Weitere PV-Anlagen werden auf kommunalen Gebäuden errichtet
Die Gemeinde wird nach dem einstimmigen Beschluss des Gemeinderates weitere kommunale Photovoltaikanlagen errichten. Beschlossen wurde die Vergabe der Bauleistungen im Umfang von 99.465,53 Euro an die Firma Elektro Priebe aus Friedrichshafen.
Die Gemeinde hat im Jahr 2023 ein Klimaschutzkonzept verabschiedet. Das Konzept sieht unter anderem den Ausbau weiterer Photovoltaikanlagen auf kommunalen Gebäuden vor. In der Potentialanalyse hat sich ergeben, dass die Gebäude in der Argenstraße 82 und dem Spitzgartenweg 16 statisch für die Errichtung von PV-Anlagen geeignet sind. Vorgesehen ist die Installation von insgesamt 46 KWp. Für das Gebäude in der Argenstraße 82, das an das Landratsamt zur Flüchtlingsunterbringung vermietet ist, wird eine Volleinspeisung angedacht. Bei der Anschlussunterkunft im Spitzgartenweg soll hingegen auf Eigenverbrauch und Einspeisung gesetzt werden.
Jahrestiefbau für Unterhaltungsmaßnahmen 2025/2026 vergeben
Der Gemeinderat hat die Leistungen für den Jahrestiefbau für die Jahre 2025 und 2026 nach einstimmigem Beschluss und wirtschaftlichstem Angebot an die Firma Krug Asphalt und Kanalbau aus Langenargen vergeben. Die Gemeinde arbeitet für Unterhaltungsmaßnahmen im Tiefbau zwischenzeitlich auf Grundlage einer öffentlichen Ausschreibung mit einem einzigen Unternehmen zusammen. Dies vereinfacht die Vergabe von Einzelaufträgen und ist für die Gemeinde insgesamt wirtschaftlicher.
Gemeinde tauscht Fahrzeuge im Fuhrpark aus
In der letzten Gemeinderatssitzung hatte der Gemeinderat über den Austausch und die Neubeschaffung zahlreicher Kraftfahrzeuge und Maschinen im gemeindlichen Fuhrpark zu entscheiden. Beschlossen wurde insbesondere der Austausch des Gemeinde- und Vereinsbusses, des Frontmähers für den Bauhof sowie die Neuanschaffung eines GW-T klein für die Feuerwehr.
Gemeinderat stellt Jahresrechnung 2023 für den Kernhaushalt fest
Die Jahresrechnung für den Kernhaushalt der Gemeinde wurde vom Gemeinderat in der vergangenen Sitzung festgestellt. Das Jahresergebnis für 2023 beläuft sich auf 4.289.414,06 €. Das Eigenkapital des Kernhaushaltes ist auf Grund der guten Ertragslage im Rechnungsjahr 2023 auf rd. 83,7 Mio. € (Vorjahr: 79,3 Mio. €) angestiegen, das entspricht rund 64,4 % der Bilanzsumme. Die langfristigen Kredite bei Banken und Sparkassen sind im Rechnungsjahr in Höhe der planmäßigen Tilgungen um 176.258,24 € auf 1.070.329,77 € (Vorjahr: 1.246.588,01 €) zurückgegangen. Das entspricht ca. 0,8 % der Bilanzsumme. Das Vermögen der Gemeinde Kressbronn a. B. ist im kommunal-doppischen Haushaltsjahr 2023 nach Abzug der vollen Abschreibungen um rund 5,8 Mio. € angestiegen, die Bilanzsumme beläuft sich nun auf 130.177.322,82 € (Vorjahr: 124.189.393,14 €).
Gemeinderat stellt von kommunalen Tablets auf Auslagenersatz um
Für den digitalen Sitzungsdienst stellte die Gemeinde den Gemeinderäten bislang kommunale Tablets kostenlos zur Verfügung. Der Gemeinderat hat nun mehrheitlich gegen die Stimmen der BWV beschlossen, auf einen Auslagenersatz umzustellen. Die Umstellung wurde von der Verwaltung vorgeschlagen, um den Aufwand für die Unterhaltung der Geräte und damit auch die Personalkosten zu reduzieren. Künftig erhält jeder Gemeinderat nach Vorlage eines Rechnungsnachweises bis zu 1.000 Euro pro Amtsperiode für die Anschaffung eines digitalen Endgerätes, inklusive Software und Zubehör, erstattet. Dafür müssen sich die Gemeinderäte allerdings auch selbst um das Endgerät kümmern.
Hinweis:
Die Gemeinde Kressbronn a. B. möchte die Bürgerinnen und Bürger über die Arbeit in Gemeinderat und Ausschüssen zeitnah und transparent informieren. Auf dem Sitzungsportal, das für die Öffentlichkeit freigeschaltet ist, können die Tagesordnungen zu sämtlichen öffentlichen Sitzungen sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen eingesehen werden. Die Sitzungsunterlagen stehen dort eine Woche vor der jeweiligen Sitzung zum Abruf auf der Homepage der Gemeinde online zur Verfügung. Informationen zu vergangenen Sitzungen können dort abgerufen oder auch nach Stichworten recherchiert werden. Schauen Sie rein und informieren Sie sich, denn nur gut informierte Bürgerinnen und Bürger können sich eine eigene Meinung bilden.
Pressemitteilung vom 02.10.2024

