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Pressemitteilungen

Zeuge oder Opfer ­einer Straftat

Die Gemeinde Kressbronn a. B. legt viel Wert auf Kriminalprävention und Aufklärung. Wir möchten Sie im Folgenden darüber informieren, wie Sie sich als Zeuge oder Opfer einer Straftat am besten verhalten sollten. Wichtig ist, dass Sie in jedem Falle die Polizei unter der Notrufnummer 110 benachrichtigen. Sollte sich die Situation nachträglich als ungefährlich oder falsch gedeutet herausstellen, müssen Sie nicht mit Konsequenzen rechnen.

1. Verhalten als Zeuge einer Straftat

Helfen, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen
Gefährden Sie nicht Ihre eigene Sicherheit. Setzen Sie den Notruf ab und rufen Sie professionelle Hilfe. Sprechen Sie andere Passanten an, aber wahren Sie eine räumliche Distanz zum Täter.

Straftat genau beobachten und Merkmale einprägen
Sie können als Zeuge womöglich dazu beitragen, dass der Täter gefasst und für die Tat bestraft wird. Da das Opfer oft einen Schock erleidet und sich deshalb Details zu Täter oder zum Tathergang nicht merken kann, ist es umso wichtiger, dass Zeugen – nach oder während des Absetzens des Notrufs – die Tat genau beobachten und sich Details und Ablauf merken.

Um Opfer kümmern
Gibt es Verletzte, sollten Sie dies beim Notruf mitteilen. Sofern keine Gefahr mehr für Sie durch den Täter besteht, leisten Sie Opfern Erste Hilfe. Jeder kann Erste Hilfe leisten, auch wenn er oder sie es sich nicht zutraut. Können Sie nicht direkt bei der Versorgung von Opfern helfen, dann halten Sie Unfallstelle oder Tatort frei, damit Rettungsdienst und Polizei ihre Arbeit machen können.

2. Verhalten als Opfer einer Straftat

Um Hilfe rufen und Täter siezen
Falls Sie Opfer einer Straftat werden, rufen Sie laut um Hilfe, bitten Sie Passanten um Hilfe und siezen Sie unbedingt den Täter. Den Täter zu duzen könnte sonst dazu führen, dass Umstehende ein Bekanntschaftsverhältnis zwischen Täter und Opfer vermuten und deshalb nicht einschreiten. 

Merkmale des Täters und Tathergang einprägen
Versuchen Sie auch als Opfer einer Straftat sich Merkmale des Täters und den Tathergang einzuprägen

Benennen Sie mögliche Zeugen
Prägen Sie sich möglichst auch anwesende Zeugen ein, um diese im anschließenden Ermittlungsverfahren zu benennen

Möglichst keine Waffen oder andere Abwehrgeräte einsetzen
Waffen oder andere Abwehrgeräte sollten Sie nur dann gegen den Täter einsetzen, wenn Sie diese sicher kontrollieren können. Hier besteht die Gefahr, dass der Täter sonst diese gegen das Opfer einsetzt und die Gewaltbereitschaft des Täters erhöht wird.

Niemand sollte Opfer einer Straftat werden. Das wünscht man keinem. Gelangt man jedoch in eine solche Situation, ist es gut zu wissen, wie man reagieren sollte. 

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.aktion-tu-was.de.