Die Gemeinde erhebt für den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde und den Verbrauch von Trinkwasser Wassergebühren. Für die Entsorgung von Abwasser werden Abwassergebühren erhoben. Einmal im Jahr, in der Regel im Februar, erlässt die Gemeinde einen Wasser- und Abwassergebührenbescheid. Bis zur Festsetzung der jährlichen Wasser- und Abwassergebühren müssen von den angeschlossenen Haushalten Abschläge auf die voraussichtliche Gebührenschuld geleistet werden.
Die Gemeinde weist nun darauf hin, dass zum 30. April 2026 der 1. Abschlag auf die Wasser- und Abwassergebühren fällig wird.
Die Gemeinde bittet die Gebührenpflichtigen, den fälligen Abschlag rechtzeitig an die Gemeindekasse zu entrichten. Bei Gebührenzahlern, die der Gemeinde Kressbronn a. B. ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird der Abschlag zum Fälligkeitstermin automatisch abgebucht. Wer der Gemeinde kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, wird um rechtzeitige Bezahlung des Abschlags gebeten. Bei verspäteter oder nicht erfolgter Zahlung können Mahngebühren und Säumniszuschläge anfallen. Um dies sicher zu vermeiden, empfiehlt die Gemeinde dieser für die Wasser- und Abwassergebühren ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.
Pressemitteilung vom 08.04.2026
