Auf die Räder und los: Zum Start der STADTRADELN-Kampagne findet am 13. Juni 2026 die kreisweite Sternfahrt statt. Drei geführte Touren führen durch die Region und enden gemeinsam bei der offiziellen Eröffnung des STADTRADELN 2026 in Tettnang. Die Ankunft in Tettnang ist zwischen 11:45 Uhr und 12:00 Uhr geplant. Ein Einstieg ist an den festgelegten Treffpunkten der jeweiligen Routen möglich. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Tour 1: Westliche Route ab Überlingen
Tour 2: Westliche Route ab Salem
Tour 3: Landkreisübergreifende östliche Route ab Lindau
Rahmenprogramm in Tettnang
Am Zielort erwartet die Teilnehmenden ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm mit Informationsständen sowie einem kostenlosen Radsicherheitscheck. Gleichzeitig findet der bekannte Städtlesmarkt statt, der zum Einkaufen und Verweilen einlädt. Gemeinsam mit der Stadt Tettnang und dem Verein „Tettnang erleben e. V.“ wird die Eröffnungsveranstaltung zum STADTRADELN 2026 am Montfortplatz organisiert.
Der kostenlose Radsicherheitscheck findet von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Weitere Informationsstände, Mitmachaktionen sowie eine Fahrradcodierung durch den ADFC Bodenseekreis stehen von 10:30 Uhr bis 14:00 Uhr zur Verfügung. Für das leibliche Wohl sorgt ein Imbisswagen. Teilnehmende der Sternfahrt erhalten am Zielort einen Verzehrgutschein für zwei Kugeln Eis oder eine kleine Stärkung am Imbisswagen.
Wichtige Hinweise
Die Fahrräder sind ausschließlich an den vorgesehenen Fahrradabstellplätzen abzustellen. Eine geführte Rückfahrt ist nicht vorgesehen. Die Teilnahme an der Sternfahrt erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Gewitter oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen können die Touren abgesagt oder kurzfristig geändert werden. Ebenso bleiben kurzfristige Ausfälle vorbehalten.
Für dringende Rückfragen ist die Radverkehrskoordinatorin Sarah Wingendorf am Veranstaltungstag unter der Mobilnummer 0159 04204381 erreichbar. Zudem wird darauf hingewiesen, dass alle Fahrräder den Vorgaben der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen müssen. Alle Teilnehmenden sind verpflichtet, die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) einzuhalten.
Pressemitteilung vom 22.05.2026

