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Pressemitteilungen

Sitzung des Gemeinderates am 22.10.2025

Baugebiet „Moos I“: Gemeinderat beschließt Vergabekriterien – Start der Bauplatzvergabe für Einheimische
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22. Oktober 2025 einstimmig die Vergabekriterien für die Bauplätze im neuen Baugebiet „Moos I“ beschlossen. Damit ist der Weg frei für den Start der Bauplatzvergabe, die noch in diesem Jahr beginnen soll. Ziel der Gemeinde ist es, insbesondere jungen, ortsansässigen Familien den Erwerb von Wohneigentum zu ermöglichen und damit die Wohnsituation in Kressbronn a. B. nachhaltig zu stärken.

Das Baugebiet „Moos I“ liegt zwischen dem Moosweg und der Gattnauer Straße und entsteht in den Gewannen Moos und Maräzhalde. Neben einer geplanten Kinderbetreuungseinrichtung und einer Anschlussunterkunft für Geflüchtete werden dort insgesamt 16 Bauplätze für private Bauherren geschaffen. Für die ersten sechs Grundstücke, die im Rahmen der ersten Tranche vergeben werden, kommt das sogenannte Einheimischenmodell zur Anwendung. Dieses Verfahren berücksichtigt neben der örtlichen Verbundenheit auch soziale Aspekte wie die Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder oder pflegebedürftige Angehörige. Auf diese Weise möchte die Gemeinde sicherstellen, dass vor allem Kressbronner Familien mit engem Bezug zur Gemeinde von den neuen Bauplätzen profitieren.

Gemeinderat beschließt Änderungen bei den Richtlinien zur Vergabe kommunaler Wohnbauflächen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22. Oktober 2025 einstimmig die Neufassung der Richtlinien zur Vergabe kommunaler Wohnbauflächen beschlossen. Mit der Überarbeitung wurde das Vergabeverfahren für Bauplätze im Einheimischenmodell, im sozialmodifizierten Festpreisverfahren und im Höchstgebotsverfahren aktualisiert und an neue rechtliche sowie praktische Entwicklungen angepasst. Bereits seit 2019 orientiert sich die Gemeinde an den europäischen und nationalen Vorgaben, die eine faire und sozial ausgewogene Vergabe von Bauplätzen sicherstellen sollen. Die nun beschlossenen Anpassungen beruhen auf den Erfahrungen aus der Bauplatzvergabe im Baugebiet Bachtobel. Kernpunkte der Neufassung betreffen insbesondere die Einkommensobergrenzen, die künftig an die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden. So wurde die zulässige Einkommensgrenze im Einheimischenmodell auf 69.000 Euro pro Jahr für Einzelpersonen und 138.000 Euro für Paare angehoben.  Zusätzlich wird pro Kind ein Zuschlag von 9.400 Euro gewährt. Damit trägt die Gemeinde der allgemeinen Einkommensentwicklung Rechnung und sorgt gleichzeitig dafür, dass die Förderung weiterhin gezielt einkommensschwächeren Haushalten zugutekommt.

Auch die Nachweispflichten für Bewerberinnen und Bewerber wurden präzisiert. Künftig müssen alle erforderlichen Unterlagen innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig eingereicht werden. Nachreichungen sind nur noch möglich, wenn ein Nachweis ohne eigenes Verschulden nicht rechtzeitig erbracht werden kann. Damit soll das Verfahren beschleunigt und die Transparenz für alle Beteiligten erhöht werden. Ergänzt werden die Richtlinien zudem um eine neue Regelung in den Kaufverträgen: Käuferinnen und Käufer müssen künftig das gegenseitige Überschwenken von Kränen bei Bauvorhaben im selben Baugebiet dulden. Diese praktische Ergänzung soll Bauabläufe erleichtern und Nachbarschaftskonflikte vermeiden.

Die Richtlinie kann auf der Homepage der Gemeinde nachgelesen werden.

Gemeinderat informiert sich über Wassergefahrenmanagement
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22. Oktober 2025 den aktuellen Stand zum Thema Hochwasserschutz und Starkregenrisikomanagement zur Kenntnis genommen. Wie viele andere Kommunen steht auch Kressbronn a. B. zunehmend vor den Herausforderungen des Klimawandels – insbesondere durch Starkregenereignisse und Hochwasser, die sowohl öffentliche Infrastruktur als auch private Bereiche gefährden können. In den vergangenen Jahren wurden daher umfangreiche Analysen und Konzepte erarbeitet. Während der Hochwasserschutz bereits seit 2015 intensiv geplant wird, läuft seit 2022 zusätzlich die Erstellung eines Starkregenrisikomanagement-Konzepts. Dieses zeigt auf, welche Bereiche im Gemeindegebiet bei Starkregen besonders betroffen sind, und enthält Vorschläge für vorbeugende Maßnahmen, von Informationsveranstaltungen bis hin zu baulichen Schutzmaßnahmen wie Rückhaltebecken. Künftig sollen beide Themen unter dem Begriff „Wassergefahrenmanagement“ zusammengeführt werden. Ziel ist eine gemeinsame Betrachtung von Hochwasser- und Starkregenrisiken, um Synergien zu nutzen, Fördermöglichkeiten zu verbessern und den Schutz für die Bevölkerung weiter zu erhöhen. Für das kommende Jahr sind im Haushalt 100.000 Euro für die weitere Planung vorgesehen. In den nächsten Jahren sollen daraus konkrete, förderfähige Maßnahmen entwickelt und schrittweise umgesetzt werden.

Einbringung des Haushalts 2026 in den Gemeinderat
In der Gemeinderatssitzung am 22. Oktober 2025 wurde der Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2026 eingebracht. Ziel der Verwaltung war es, dem Gemeinderat einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen – trotz steigender Ausgaben etwa für Personal, Kreisumlage und Unterhalt öffentlicher Einrichtungen. Erreicht werden konnte dies durch die Verschiebung einzelner Maßnahmen und Projekte. Für das Jahr 2026 ist eine Kreditaufnahme von 500.000 Euro vorgesehen. Die Eigenbetriebe können ausgeglichene Ergebnisse vorweisen, lediglich bei den Gemeindewerken ist eine Verlustabdeckung aus dem Gemeindehaushalt notwendig. Die Gesamtverschuldung wird zum Jahresende 2026 voraussichtlich rund 10,7 Millionen Euro betragen. Die Haushaltsberatungen finden am 19. November 2025 statt. Der endgültige Beschluss des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung ist für die öffentliche Gemeinderatssitzung am 17. Dezember 2025 vorgesehen.

Grundsteuer für das Jahr 2025 wird rückwirkend gesenkt
Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung mehrheitlich den Hebesatz für die Grundsteuer B rückwirkend zum 1. Januar 2025 von 195 auf 173 % gesenkt. Dies führt im Jahr 2025 zu einer teilweisen Steuerrückerstattung an die Bürgerinnen und Bürger. Der Grund dafür sind unerwartete Mehreinnahmen bei der Grundsteuer durch die neue Berechnungsmethode. Die Umstellung war deshalb nicht aufkommensneutral und soll rückwirkend korrigiert werden.

Pressemitteilung vom 27.10.2025