Der Landtag von Baden-Württemberg hat Anfang Februar eine deutliche Verschärfung des Nichtraucherschutzgesetzes beschlossen, um insbesondere Kinder und Jugendliche besser vor Passivrauch zu schützen. Das neue Gesetz erweitert Verbote auf Spielplätze, Haltestellen, Zoos und Freizeitparks. E-Zigaretten und Vapes fallen nun ebenfalls unter die Regeln, und Bußgelder steigen auf bis zu 500 Euro.
Das bisher geltende Gesetz stammt aus den Jahren 2007 und 2009. Seitdem haben sich Rauchgewohnheiten deutlich verändert. Neben klassischen Tabakzigaretten werden zunehmend elektronische Zigaretten sowie Tabakerhitzer und ähnliche Produkte genutzt. Auch diese setzen beim Erhitzen oder Verdampfen gesundheitsschädliche Stoffe frei, die in die Umgebungsluft gelangen können – selbst dann, wenn die Produkte kein Nikotin oder Cannabis enthalten. Deshalb werden sie künftig rechtlich wie herkömmliche Zigaretten behandelt.
Kern der Neuregelung ist ein umfassendes Rauch- und Nutzungsverbot für E-Zigaretten, Tabakerhitzer und vergleichbare Produkte in allen Innenräumen, die öffentlich zugänglich sind oder der Öffentlichkeit dienen. Darüber hinaus werden weitere Bereiche ausdrücklich in den Schutz einbezogen. Dazu zählen insbesondere Orte, an denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten. Das Verbot gilt damit unter anderem in Schulen einschließlich der Schulgelände, in Kindertageseinrichtungen, in Einrichtungen der Kindertagespflege, in Jugendhäusern, Jugendherbergen und sonstigen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Auch Kinderspielplätze – sowohl in Innen- als auch in Außenbereichen – werden ausdrücklich in den Geltungsbereich aufgenommen.
Ebenso erfasst das Gesetz Einrichtungen des Gesundheitswesens wie Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen. Darüber hinaus gilt der Nichtraucherschutz in Kultur- und Freizeiteinrichtungen, in Einkaufszentren und überdachten Einkaufspassagen, in Messehallen und Kongresszentren sowie in Zoos, Freizeit- und Vergnügungsparks und Freibädern. Auch in Gaststätten, Shisha-Bars, Diskotheken, Spielhallen und Spielbanken bleibt der Nichtraucherschutz bestehen, wobei es – wie bisher – teilweise Ausnahmeregelungen geben kann. Neu ist außerdem die ausdrückliche Einbeziehung von Bus- und Straßenbahnhaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs, um auch dort die Belastung durch Rauch und Dampf für Wartende zu reduzieren.
Ziel war es, gesundheitsschädliche Belastungen in gemeinsam genutzten Räumen so weit wie möglich zu vermeiden und klare, verständliche Regeln für öffentliche Bereiche zu schaffen. Insgesamt leistet die Neuregelung einen wichtigen Beitrag zum Gesundheitsschutz und damit zur Lebensqualität aller Menschen in Baden-Württemberg.
Pressemitteilung vom 12.02.2026
