Für die Jahresparkkarten auf dem Strandbadparkplatz wurde dieses Jahr ein neues, automatisiertes System mit Kennzeichenerfassung eingeführt. Die Jahresparkkarten für das laufende Jahr können direkt über das Online-Buchungstool des Parkraumbetreibers Wemolo erworben werden: www.go.wemolo.de/lot/005-070/book (Anleitung zum Erwerb der Jahresparkkarte). Der Verkauf über die App EasyPark istin diesem Jahr aus technischen Gründen nicht möglich.
Vor dem Kauf sind folgende Punkte zu beachten:
- Kennzeichenregelung: Es kann nur ein Kennzeichen angegeben werden. Ein nachträglicher Kennzeichenwechsel ist nicht möglich.
- Geltungsbereich: Die Jahresparkkarte gilt derzeit ausschließlich für den großen, befestigten Teil des Parkplatzes. Der danebenliegende Schotterparkplatz ist aktuell nicht eingeschlossen. Es wird bereits an einer Lösung gearbeitet, damit die Parkkarte künftig auch dort genutzt werden kann.
- Tarif und Parkdauer: Die Jahresparkkarte kostet für dieses Jahr 60 €. Eine Höchstparkdauer gibt es derzeit noch nicht, sodass zeitlich unbegrenztes Parken möglich ist.
Wichtiger Hinweis für bereits erworbene Jahresparkkarten über EasyPark:
Personen, die ihre Jahresparkkarte im Zeitraum vom 01.05.2026 bis 04.05.2026 über die App EasyPark erworben haben, sind von den technischen Problemen beim Systemstart nicht betroffen. Die entsprechenden Daten wurden bereits von der Verwaltung verarbeitet und in das neue Kennzeichenerfassungssystem übertragen.
- Automatische Freischaltung: Das beim Kauf der Jahresparkkarte in EasyPark hinterlegte aktive Kennzeichen wurde automatisch in das neue Parksystem übernommen. Das Fahrzeug ist damit freigeschaltet und kann ohne anfallende Gebühren auf dem Strandbadparkplatz parken. Die Erkennung erfolgt automatisch bei der Ein- und Ausfahrt.
- Einschränkung bei mehreren Kennzeichen: Freigeschaltet ist ausschließlich das beim Kauf hinterlegte aktive Kennzeichen. Weitere oder nachträglich in EasyPark hinterlegte Kennzeichen (z. B. für einen Zweitwagen) sind im neuen System nicht registriert und daher nicht zum kostenfreien Parken berechtigt.
Pressmitteilung vom 22. Mai 2026
