Gemeinderat fasst Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Lagerplatz Kapellenesch“
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19. November 2025 den Bebauungsplan „Lagerplatz Kapellenesch“ als Satzung beschlossen. Die Gemeinde benötigt bereits seit vielen Jahren eine Fläche zur Lagerung bzw. Zwischenlagerung für die Beprobung des Bodenmaterials, das bei Baumaßnahmen der Gemeinde anfällt, oder anderer Stoffe und Materialien. Aus diesem Grund wurde in der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans eine Lagerfläche mit ca. 4.400 m² im Gewann Kapellenesch, südlich des Linderhofs, vorgesehen. In den vergangenen Jahren wurde sämtliches Aushubmaterial zur Beprobung oder Zwischenlagerung auf dem Strandbadparkplatz deponiert. Nach der Sanierung des Strandbadparkplatzes kann dort nichts mehr gelagert werden. Mit dem Beschluss des Bebauungsplans „Lagerplatz Kapellenesch“ wurden nun die rechtlichen Voraussetzungen für einen Lagerplatz als Gemeinbedarfsfläche sowie rechtsverbindliche Regelungen für die Nutzung und Bebauung zu schaffen.
Gemeinderat macht von Vorkaufsrecht kein Gebrauch
Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung dem Verzicht auf die Ausübung des wasserrechtlichen und baurechtlichen Vorkaufsrechts für das Bodan-Hotel-Grundstück zugestimmt. Da die städtebaulichen Ziele bereits über die Bauleitplanung ausreichend gesichert sind, musste von dem Vorkaufsrecht kein Gebrauch gemacht werden.
Gemeinderat stimmt Jahresabschluss 2024 des Regionalwerks Bodensee zu
Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 19. November 2025 ausführlich mit dem Jahresergebnis 2024 der Regionalwerk Bodensee GmbH & Co. KG sowie der Regionalwerk Bodensee Netze GmbH & Co. KG befasst und stimmte dem Jahresergebnis 2024 sowie der vorgeschlagenen Verwendung des Jahresergebnisses zu. Die Gemeinde ist mit 8 % an der Gesellschaft beteiligt und ist daher verpflichtet, regelmäßig über die wirtschaftliche Entwicklung informiert zu werden und über die Verwendung der Jahresergebnisse zu entscheiden.
Des Weiteren wurde die Gewinnausschüttung für die Jahre 2020 bis 2024 beschlossen. Der Jahresgewinn 2024 der Regionalwerk Bodensee GmbH & Co. KG beträgt 1.858.237,69 Euro. Für die Gemeinde Kressbronn a. B. ergibt sich daraus ein Gewinnanteil von 149.016,67 Euro. Die Ausschüttung fällt gegenüber der Planung (160.000 Euro) um etwa 10.983 Euro geringer aus. Dies führt zu einer leichten Schwächung der Eigenfinanzierung des Eigenbetriebs Gemeindewerke und einer entsprechenden Mehrbelastung des Kernhaushalts.
Bauleistungen im Baugebiet Bachtobel vergeben
Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung die Vergabe wichtiger Bauleistungen für zwei zentrale Entwicklungsprojekte im Baugebiet Bachtobel beschlossen. Im Gewann Bachtobel entstehen ein Kinder- und Familienzentrum mit Familientreff, Archiv und zwölf kommunalen Wohnungen sowie ein Wohnhaus mit Gewerbeeinheit und 15 weiteren kommunalen Mietwohnungen. Beide Projekte werden vom gleichen Architekturbüro betreut und zeitlich abgestimmt, um eine effiziente Umsetzung und Kostenvorteile zu erreichen.
Die öffentlich ausgeschriebenen Ausbaugewerke – Fliesenarbeiten, Innenverglasung, Malerarbeiten und Freianlagen – wurden an die jeweils wirtschaftlichsten Bieter vergeben. Die Gesamtkosten beider Projekte belaufen sich auf 21,34 Millionen Euro und liegen innerhalb der im Haushaltsplan veranschlagten Mittel.
Gemeinderat macht Weg frei für Förderanträge zur Sanierung des Hallenbades
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung wichtige Beschlüsse zur Zukunft des Hallenbades gefasst. Das seit 1971 bestehende Bad ist technisch und energetisch stark sanierungsbedürftig. Bereits im Juli hatte der Gemeinderat beschlossen, das Hallenbad grundsätzlich zu erhalten und eine Sanierung voranzutreiben, sobald die Finanzierung gesichert ist.
Mit Blick auf neue Fördermöglichkeiten hat der Gemeinderat nun die Stellung mehrerer Förderanträge beschlossen. Grundlage bildet insbesondere der aktuelle Projektaufruf 2025/2026 des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“, das Hallenbäder explizit fördert. Auch weitere Programme des Bundes und des Landes – darunter die geplante Schulbauförderung – sollen genutzt werden, sobald entsprechende Förderausschreibungen vorliegen.
Die Verwaltung arbeitet derzeit gemeinsam mit einem spezialisierten Planungsbüro an einer Projektskizze, die bis Januar 2026 eingereicht werden soll. Ziel ist es, für die geplante Sanierung Fördermittel in Millionenhöhe einzuwerben und damit den Eigenanteil der Gemeinde deutlich zu reduzieren. Mit den aktuellen Beschlüssen stellt der Gemeinderat klar: Die Gemeinde setzt sich weiterhin aktiv für die Modernisierung des Hallenbades ein und nutzt jede Chance auf finanzielle Unterstützung.
Gemeinderat passt Hebesätze der Grundsteuer A und B an
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19. November 2025 die Hebesätze der Grundsteuer A und B zum 1. Januar 2026 angepasst. Um die versprochene Aufkommensneutralität gegenüber dem Vor-Reform-Niveau wiederherzustellen, wurde der Hebesatz für die Grundsteuer A von 490 % auf 547 % angehoben. Diese Anpassung führt nicht zu Mehreinnahmen über das Niveau aus 2024 hinaus, sondern dient ausschließlich dazu, das frühere Aufkommen wieder präzise zu erreichen. Dabei wurde auch berücksichtigt, dass die landwirtschaftlichen Wohngebäude seit der Reform über die Grundsteuer B besteuert werden.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B für sonstige Grundstücke wurde zum 1. Januar 2026 von 173 % auf 195 % angehoben. Dies entspricht dem Niveau, das im Zuge der Reform ursprünglich vorgesehen war. Diese Erhöhung war notwendig, um die Finanzierung wichtiger kommunaler Aufgaben zu sichern.
Gemeinderat beschließt Anpassung der Entgelte für kommunale Veranstaltungsplätze
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung die Neufassung der Entgeltordnung für die Nutzung kommunaler Veranstaltungsplätze einstimmig beschlossen. Die Anpassung tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft. Bei der Entgeltgestaltung profitieren auch weiterhin besonders örtliche Vereine von deutlich günstigeren Konditionen, um das ehrenamtliche Engagement im Ort zu stärken.
Zum 1. Januar 2026 werden die Entgelte aktualisiert. Besonders hervorzuheben ist der Festplatz am Strandbadparkplatz, der aktuell umfassend modernisiert wird: neue Technik, Leitungssysteme für Festbetriebe, Fundamentierungen sowie ein hochwertiger Asphaltbelag. Durch diese Investitionen steigen die Abschreibungen erheblich. Eine rein kostendeckende Kalkulation würde eine Verdopplung oder sogar Verdreifachung der Entgelte erfordern.
Mit Rücksicht auf die Vereine und zur Stärkung des örtlichen Festbetriebs hat der Gemeinderat jedoch entschieden, das Entgelt zunächst nur bedingt anzuheben.
Gemeinderat passt Entgelte für kommunale Veranstaltungsräume an
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung die Neufassung der Entgeltordnung für die Nutzung der kommunalen Veranstaltungsräume beschlossen. Die neuen Entgelte treten zum 1. Januar 2026 in Kraft. Die letzte Anpassung erfolgte im Jahr 2023. Aufgrund der seitdem deutlich gestiegenen Inflation und höherer Betriebskosten war eine Aktualisierung der Entgeltsätze notwendig. Die neuen Entgelte können der Satzung entnommen werden.
Gemeinderat beschließt neue Entgelte für die Parkturnhalle ab 2026
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung die Neufassung der Entgeltordnung für die Parkturnhalle verabschiedet. Die neuen Entgelte treten zum 1. Januar 2026 in Kraft. Die letzte Anpassung erfolgte im Jahr 2021. Seitdem sind die laufenden Kosten aufgrund der allgemein gestiegenen Inflation deutlich angestiegen, sodass eine Aktualisierung der Entgeltsätze notwendig wurde. Die neuen Entgelte können der Satzung entnommen werden.
Gemeinderat beschließt neue Entgelte für die Festhalle ab 2026
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung die Neufassung der Entgeltordnung für die Nutzung der Festhalle verabschiedet. Die neuen Entgelte treten zum 1. Januar 2026 in Kraft. Die letzte Entgeltanpassung datiert aus dem Jahr 2023. Aufgrund der seitdem gestiegenen Inflation und höheren Bewirtschaftungskosten war eine Aktualisierung erforderlich. Die neuen Entgelte können der Satzung entnommen werden.
Neufassung der Entgeltordnung für die Seesporthalle ab 1. Januar 2026
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung die Neufassung der Entgeltordnung für die Seesporthalle verabschiedet. Die Gemeinde hatte die Entgeltordnung überarbeitet, Ziel war eine transparente und faire Abrechnung für alle Nutzergruppen sowie eine angemessene Anpassung an die gestiegenen Kosten. Die neuen Entgelte können der Satzung entnommen werden.
Anpassung der Hundesteuersätze in Kressbronn a. B. ab 1. Januar 2026
Der Gemeinderat hat in der jüngsten Sitzung die Anpassung der Hundesteuersätze ab dem 1. Januar 2026 einstimmig beschlossen. Ziel der Anpassung war es, die gestiegenen Kosten auszugleichen und die finanzielle Situation der Gemeinde zu stabilisieren. Ab dem Jahr 2026 wird der Ersthund 144 Euro/Jahr, ein zweiter Hund und jeder weitere Hund 288 Euro/Jahr, ein Kampfhund als Ersthund 576 Euro/Jahr und ein zweiter Kampfhund und jeder weitere Kampfhund 1.152 Euro/Jahr kosten. Die neuen Entgelte können der Satzung entnommen werden.
Übertrag von zwei Grundstücken in den Eigenbetrieb Wohnungsbau und Grundstücksverkehr
Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung der Übertragung des Grundstücks „Nonnenbacher Weg 16“ mit dem Restbuchwert von 561.139,78 Euro des Gebäudes „Nonnenbacher Weg 16-BayWa Landhandel“ mit dem Restbuchwert von 153.384,44 Euro an den Eigenbetrieb Wohnungsbau und Grundstücksverkehr zum 1. Januar 2026 zugestimmt. Ebenso hat der Gemeinderat der Übertragung des Grundstücks Hauptstraße 13-15 mit dem Restbuchwert von 411.889,45 Euro mit Wirkung zum 1. Januar 2026 in den Eigenbetrieb Wohnungsbau- und Grundstücksverkehr zugestimmt.
Pressemitteilung vom 20.11.2025
