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Pressemitteilungen

Informationen zur Gemeinderatssitzung

Betrauungsakte für kommunale Einrichtungen werden erneuert
Die Betrauungsakte für verschiedene gemeindliche Einrichtungen und Eigenbetriebe wurden durch Beschluss des Gemeinderates erneuert. Damit schafft die Gemeinde die erforderliche rechtliche Grundlage, um diese auch weiterhin im Einklang mit dem europäischen Beihilfenrecht finanziell unterstützen zu können. Ein Betrauungsakt ist ein offizieller Beschluss, mit dem die Gemeinde einer Einrichtung ausdrücklich bestimmte öffentliche Aufgaben überträgt. Gleichzeitig wird darin festgelegt, dass die Gemeinde die Kosten für diese Aufgaben finanziell ausgleichen darf. Dadurch wird sichergestellt, dass wichtige Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge trotz des strengen Wettbewerbsrechtes der Europäischen Union rechtssicher erbracht werden können.

Betroffen sind unter anderem das Amt für Tourismus, Kultur und Marketing, die Eigenbetriebe Gemeindewerke und Abwasserbeseitigung, der Bauhof und Hausmeisterdienst, das Naturstrandbad, die gemeindeeigene Musikschule sowie die Kinderbetreuungseinrichtungen.  Mit dem Beschluss werden die bisherigen Betrauungsakte aus dem Jahr 2016 ersetzt und an die aktuellen rechtlichen Anforderungen angepasst. Zusätzliche finanzielle Auswirkungen ergeben sich durch die Erneuerung nicht.

Grünes Licht für Planung einer kommunalen Agri-PV-Anlage in Nitzenweiler
Der Gemeinderat hat mehrheitlich den Grundsatzbeschluss zur Fortführung der Planungen für eine kommunale Agri-Photovoltaikanlage in Nitzenweiler gefasst. Mit dem Projekt soll ein weiterer Beitrag zur klimafreundlichen Stromerzeugung und zur Umsetzung des kommunalen Klimaschutzkonzepts geleistet werden.

Geplant ist die Errichtung einer Agri-PV-Anlage auf einem gemeindeeigenen Grundstück südlich von Nitzenweiler. Erste Untersuchungen haben ergeben, dass sich die Fläche für eine solche Anlage eignet und die erforderliche Netzanschlusszusage des Regionalwerks bereits vorliegt. Die Anlage soll klimaneutralen Strom erzeugen und gleichzeitig langfristig Erträge für den Gemeindehaushalt erwirtschaften. Mit dem Grundsatzbeschluss wird zunächst die weitere Planung angestoßen. Dazu gehören unter anderem die bauplanungsrechtlichen Verfahren sowie die vertiefte Prüfung der technischen und wirtschaftlichen Umsetzung. Über die konkrete Realisierung der Anlage wird der Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.

Gebühren für die Schulbetreuung werden angepasst
Die Gebühren für die kommunale Schulbetreuung an der Nonnenbachschule und am Bildungszentrum Parkschule wurden durch Beschluss des Gemeinderates angepasst. Gleichzeitig wurde eine Neufassung der Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Gebühren für die Schulbetreuung beschlossen.

Hintergrund der Anpassung sind gestiegene Personal-, Betriebs- und Raumkosten sowie veränderte Betreuungsbedarfe. Die Gebühren wurden zuletzt im Jahr 2021 geändert. Mit der jetzt beschlossenen moderaten Erhöhung soll die Qualität des Betreuungsangebots langfristig gesichert und zugleich vermieden werden, dass künftig größere Gebührensprünge erforderlich werden.

Radverkehrskonzeption beschlossen
Der Gemeinderat hat die Radverkehrskonzeption als Rahmenplan für die zukünftige Weiterentwicklung der Radverkehrsinfrastruktur beschlossen. Damit verfügt die Gemeinde erstmals über eine umfassende Grundlage, um das Radwegenetz schrittweise weiter auszubauen und die Bedingungen für den Radverkehr nachhaltig zu verbessern.

Das Konzept untersucht das rund 80 Kilometer lange Radverkehrsnetz im Gemeindegebiet und enthält insgesamt 235 Maßnahmen zur Verbesserung der Radinfrastruktur. Diese reichen von kleineren Maßnahmen wie Beschilderungen und Bordsteinabsenkungen bis hin zu größeren Projekten, etwa dem Lückenschluss im Radwegenetz oder dem Ausbau bestehender Radwege. Die Maßnahmen wurden unter anderem nach ihrer Bedeutung für die Verkehrssicherheit, den Schulwegverkehr und den Alltags- sowie Freizeitradverkehr priorisiert.

In die Erarbeitung der Konzeption wurden neben Fachbehörden und einem eigens eingerichteten Beirat auch die Bürgerschaft eingebunden. Über eine Online-Beteiligung gingen mehr als 300 Hinweise und Anregungen ein, die in die Planung eingeflossen sind.

Mit dem Beschluss sollen die Ergebnisse der Radverkehrskonzeption künftig bei der Gemeinde- und Verkehrsplanung berücksichtigt werden. Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen erfolgt schrittweise und vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Gemeinderat unterstützt Fortführung der Drogeriemarkt-Planung für einen DM in der Argenstraße
In der letzten Gemeinderatssitzung hat der Rat einstimmig dem Wechsel des Vorhabenträgers für die geplante Ansiedlung eines Drogeriemarktes südlich des bestehenden EDEKA-Marktes zugestimmt und damit den Weg für die Fortführung des Projekts geebnet. Vorgesehen ist die Errichtung eines eingeschossigen dm-Drogeriemarktes mit ebenerdigen Stellplätzen. Mit der Ansiedlung soll die Nahversorgung in der Gemeinde deutlich verbessert werden, da es derzeit keinen Drogeriemarkt im Ort gibt. Nach einer erneuten Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit soll das Bebauungsplanverfahren möglichst noch im Jahr 2026 abgeschlossen werden. Der Baubeginn ist nach derzeitigem Stand für das Frühjahr 2027 vorgesehen.

Jahresrechnung 2025 für die Gemeinde festgestellt
Der Gemeinderat hat den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2025 festgestellt. Die Gemeinde schließt das Jahr mit einem positiven Gesamtergebnis von rund 1,72 Millionen Euro ab. Der Überschuss wird den Rücklagen zugeführt und stärkt damit die finanzielle Eigenkapitalbasis der Gemeinde. Auch im Jahr 2025 konnten sämtliche Abschreibungen erwirtschaftet und darüber hinaus Rücklagen gebildet werden. Das Eigenkapital der Gemeinde im Kernhaushalt stieg auf rund 87,9 Millionen Euro, während die Verschuldung weiter reduziert werden konnte. Die Bankdarlehen verringerten sich im vergangenen Jahr auf rund 537.000 Euro.

Trotz des insgesamt erfreulichen Jahresergebnisses wies die Verwaltung auf die angespannte Finanzlage der Kommunen hin. Sinkende Überschüsse, steigende Sozialausgaben sowie höhere Umlagen schränkten die finanziellen Handlungsspielräume zunehmend ein. Um auch künftig wichtige Investitionen umsetzen zu können, setze die Gemeinde unter anderem auf eine stärkere interkommunale Zusammenarbeit sowie auf Fördermittel von Bund und Land.

Jahresrechnung 2025 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung festgestellt
Ebenfalls in der Sitzung wurde der Jahresabschluss 2025 des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung“ festgestellt und die Betriebsleitung entlastet. Der Eigenbetrieb schließt das Wirtschaftsjahr 2025 mit einem Jahresfehlbetrag von rund 16.300 Euro ab. Ursächlich hierfür sind unter anderem gestiegene Betriebs- und Investitionskosten. Um den Eigenbetrieb langfristig wirtschaftlich zu stabilisieren, hat der Gemeinderat bereits eine Eigenkapitalausstattung in Höhe von 300.000 Euro beschlossen. Zudem sollen die zum 1. Januar 2027 vorgesehenen Gebührenanpassungen zu einer vollständigen Kostendeckung beitragen.

Trotz der aktuellen Herausforderungen sieht die Gemeinde den Eigenbetrieb insgesamt gut aufgestellt. Die Abwasseranlagen befänden sich in einem guten baulichen Zustand und würden kontinuierlich instandgehalten. Durch die enge Zusammenarbeit mit dem Abwasserzweckverband sowie die geplanten Investitionen in die Kläranlage solle auch künftig eine sichere und leistungsfähige Abwasserentsorgung gewährleistet werden.

Jahresrechnung 2025 für den Eigenbetrieb Wohnungsbau und Grundstücksverkehr festgestellt
Der Gemeinderat hat den Jahresabschluss 2025 des Eigenbetriebs „Wohnungsbau und Grundstücksverkehr“ festgestellt und die Betriebsleitung entlastet. Der Eigenbetrieb schließt das Geschäftsjahr 2025 mit einem Jahresüberschuss von rund 543.000 Euro ab. Der Gewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen und steht damit für künftige Investitionen zur Verfügung. Die Bilanzsumme beläuft sich auf rund 28,8 Millionen Euro.

Im vergangenen Jahr hat der Eigenbetrieb insbesondere den Ausbau des kommunalen Wohnungsangebots vorangetrieben. Zu den wichtigsten Projekten zählen der Bau von insgesamt 27 Wohnungen im Baugebiet Bachtobel, der Erwerb des Hotels und Restaurants „Zur Kapelle“ sowie die Erschließung des Baugebiets Moos I. Zudem wurden weitere Grundstücke für die künftige Gemeindeentwicklung erworben. Trotz gestiegener Baukosten und herausfordernder wirtschaftlicher Rahmenbedingungen sieht sich der Eigenbetrieb solide aufgestellt. Die hohe Eigenkapitalquote und die stabile Nachfrage nach Wohnraum bildeten eine gute Grundlage, um auch künftig kommunale Wohnbauprojekte und Grundstücksentwicklungen erfolgreich umzusetzen.

Jahresrechnung 2025 für den Eigenbetrieb Gemeindewerke festgestellt
Festgestellt wurden auch der Jahresabschluss 2025 des Eigenbetriebs „Gemeindewerke Kressbronn a. B.“. Der Eigenbetrieb schließt das Wirtschaftsjahr 2025 mit einem Jahresfehlbetrag von rund 103.700 Euro ab. Der Verlust wird mit den Gewinnvorträgen aus den Vorjahren verrechnet, sodass eine ursprünglich vorgesehene Verlustabdeckung aus dem Gemeindehaushalt nicht erforderlich ist. Die Bilanzsumme beläuft sich auf rund 12,9 Millionen Euro.

Trotz des negativen Jahresergebnisses sieht die Gemeinde den Eigenbetrieb insgesamt solide aufgestellt. Positive Ergebnisse konnten unter anderem in den Bereichen Wasserversorgung, Beteiligungen, Parkraumbetrieb und Energieerzeugung erzielt werden. Herausforderungen bestehen insbesondere bei den Sparten Hallenbad, Fernwärmeversorgung und Breitbandverkabelung. Durch den guten Zustand der technischen Infrastruktur, kontinuierliche Investitionen sowie einen insgesamt sinkenden Schuldenstand verfüge der Eigenbetrieb über eine solide Grundlage für die zukünftige Entwicklung. Langfristig werde jedoch insbesondere die Modernisierung des Hallenbads zusätzliche finanzielle Anstrengungen erfordern.

Gemeinderat stimmt Annahme von Spenden zu
Der Gemeinderat hat der Annahme der seit der letzten Beschlussfassung eingegangenen Spenden zugestimmt. Spenden leisten einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung kommunaler Aufgaben und kommen verschiedenen Bereichen der Gemeinde zugute. Nach den Vorgaben der Gemeindeordnung entscheidet der Gemeinderat über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. Damit wird sichergestellt, dass die Annahme transparent erfolgt und den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die Gemeinde bedankt sich herzlich bei allen Spenderinnen und Spendern.

Pressemitteilung vom 30.07.2026