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Pressemitteilungen

Informationen zur Gemeinderatssitzung

Sachstand zur Parkraumbewirtschaftung am Strandbadparkplatz
Der Gemeinderat wurde über den aktuellen Stand der digitalen Parkraumbewirtschaftung am Strandbadparkplatz informiert. Nach der Einführung der kamerabasierten Parkraumüberwachung kam es insbesondere beim Verkauf und der Nutzung der digitalen Jahresparkkarten zu technischen Problemen. Aus dem Gemeinderat wurde der Informationsfluss sowie die Umsetzung des Systems kritisch bewertet.

Hauptamtsleiter Andreas Wagner erläuterte die bereits eingeleiteten Maßnahmen zur Behebung der Probleme. Bis zu einer endgültigen technischen Lösung würden die Jahresparkkarten vorübergehend an der Kasse des Naturstrandbads verkauft und anschließend manuell im System erfasst. Zudem sei ein Rechtsanwalt beauftragt, die Vertragserfüllung durch den Dienstleister zu prüfen und gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte vorzubereiten.

Seniorenrat berichtet über seine Arbeit
Der Seniorenrat der Gemeinde Kressbronn a. B. informierte den Gemeinderat über seine Arbeit seit Beginn der aktuellen Amtsperiode. Der im Jahr 2024 gewählte Seniorenrat vertritt die Interessen älterer Menschen in der Gemeinde und fördert mit verschiedenen Angeboten, Veranstaltungen und Projekten deren aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

In seinem Tätigkeitsbericht stellte der Seniorenrat die bisherigen Aktivitäten vor und gab einen Ausblick auf die kommenden Jahre. Für die Jahre 2026 und 2027 sollen insbesondere das ehrenamtliche Engagement weiter gestärkt und bewährte Angebote fortgeführt werden. Ziel ist es, die Seniorenarbeit in Kressbronn a. B. bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und den Austausch zwischen den Generationen zu fördern.

Der Gemeinderat dankte den Mitgliedern für ihr vielfältiges ehrenamtliches Engagement zugunsten der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger.

Baugebiet „Moos I“: Ergebnisse der zweiten Vergabetranche
Für die zweite Vergabetranche der Bauplätze im Baugebiet „Moos I“ gingen insgesamt sieben Bewerbungen ein. Alle Bewerbungen waren zulässig und wurden im sozialmodifizierten Festpreisverfahren berücksichtigt. Fünf der Bewerberinnen und Bewerber haben ihren Erstwohnsitz in Kressbronn a. B.

Sieben der neun ausgeschriebenen Bauplätze konnten vergeben werden, zwei Bauplätze bleiben zunächst unbesetzt. Der Gemeinderat stellte das Ergebnis des Vergabeverfahrens fest und beauftragte die Verwaltung, die Grundstückskaufverträge mit den erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerbern abzuschließen.

Baugebiet „Moos I“: Vergabeverfahren für dritte Tranche festgelegt – vierte Tranche für 2027 geplant
Für die dritte Tranche waren die vier größeren und besonders attraktiven Bauplätze im Baugebiet zur Vergabe im Höchstgebotsverfahren vorgesehen. Der Gemeinderat beschloss, diese Bauplätze mit einem Mindestgebot von 725 Euro pro Quadratmeter im Höchstgebotsverfahren zu veräußern.

Da in den ersten beiden Vergaberunden nicht alle Bauplätze vergeben werden konnten, sollen die beiden noch unbesetzten Grundstücke erst im kommenden Jahr im Rahmen einer vierten Tranche zum Kauf angeboten werden. Über das Vergabeverfahren wird der Gemeinderat zu gegebener Zeit im Jahr 2027 entscheiden.

Fahrzeugbeschaffungskonzept bis 2030 fortgeschrieben
Der Gemeinderat hat die Fortschreibung des Fahrzeugbeschaffungskonzepts bis zum Jahr 2030 beschlossen. Ziel ist es, den Fuhrpark der Gemeinde weiterhin modern, wirtschaftlich und leistungsfähig zu halten. Die geplanten Ersatzbeschaffungen werden schrittweise umgesetzt und in der Haushaltsplanung berücksichtigt.

Als nächste Maßnahmen sollen noch in diesem Jahr ein Schmalspurschlepper für den Bereich Tourismus und im Jahr 2027 ein Radlader für das Naturstrandbad ersetzt werden. Durch den kontinuierlichen Austausch von Fahrzeugen und Geräten sollen die Einsatzbereitschaft und Wirtschaftlichkeit des gemeindlichen Fuhrparks langfristig sichergestellt werden.

Ferienbetreuung wird ab dem Schuljahr 2026/2027 erweitert
Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird die Ferienbetreuung in Kressbronn a. B. an den gesetzlichen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung angepasst. Künftig wird das Angebot auf insgesamt elf Ferienwochen ausgeweitet und sowohl als Halbtags- als auch als Ganztagsbetreuung angeboten. Zudem erhalten die Kinder während der Ferienbetreuung ein warmes Mittagessen.

Nach intensiver Diskussion folgte der Gemeinderat einem Änderungsantrag von BWV und SPD und beschloss eine gegenüber dem Verwaltungsvorschlag geänderte Gebührenregelung. Für die Halbtagsbetreuung beträgt die Gebühr künftig 120 Euro pro Woche für das erste Kind und 60 Euro für das zweite Kind, ab dem dritten betreuten Kind ist die Betreuung gebührenfrei. Für die Ganztagsbetreuung werden 150 Euro pro Woche für das erste Kind und 75 Euro für das zweite Kind erhoben, ab dem dritten betreuten Kind entfällt die Gebühr ebenfalls. Diese Staffelung gilt für gleichzeitig betreute Kinder einer Familie in der Ferienbetreuung. Für das Mittagessen fallen zusätzliche Kosten an. Es wird weiterhin von der Gemeinde mit einem Euro pro Mahlzeit bezuschusst. Abschließend verabschiedete der Gemeinderat die Neufassung der Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Gebühren für die Ferienbetreuung.

Geschäftsordnung des Gemeinderates neu gefasst
Der Gemeinderat hat eine Neufassung seiner Geschäftsordnung beschlossen. Die bisherige Geschäftsordnung stammt aus dem Jahr 2017 und wurde an zwischenzeitliche Rechtsänderungen sowie an die Erfahrungen aus der kommunalen Praxis angepasst. Die Änderungen betreffen unter anderem Regelungen zu mündlichen Anfragen, der erneuten Behandlung von Tagesordnungspunkten, Fraktionserklärungen, dem schriftlichen Verfahren sowie der Führung der Niederschrift.

Satzung für das Gemeindearchiv neu gefasst
Der Gemeinderat hat die Satzung über die Ordnung des Gemeindearchivs neu gefasst. Anlass hierfür sind das neue Landesarchivgesetz, der Umzug des Gemeindearchivs in die neuen Räume im Untergeschoss des Kinder- und Familienzentrums sowie die Übernahme der Archivaufgaben für den Gemeindeverwaltungsverband Eriskirch-Kressbronn a. B.-Langenargen und den Zweckverband Abwasserreinigung Kressbronn a. B.-Langenargen. Mit der Neufassung werden zudem einzelne Regelungen an die Praxis angepasst und ein Ordnungswidrigkeitentatbestand aufgenommen.

Pressemitteilung vom  01.07.2026