Gemeinderat beschließt Kommunalen Wärmeplan – wichtiger Schritt zur klimaneutralen Wärmeversorgung
Der Gemeinderat hat dem Kommunalen Wärmeplan zugestimmt und damit einen zentralen Meilenstein auf dem Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung erreicht. Der Wärmeplan dient als strategischer Leitfaden für die Wärmewende vor Ort und zeigt auf, wie Wärmeenergie künftig effizienter genutzt und schrittweise auf erneuerbare Quellen umgestellt werden kann.
Mit dem Beschluss bekennt sich die Gemeinde klar zu ihren Klimaschutzzielen und setzt die Vorgaben des Landes Baden-Württemberg frühzeitig um. Der Kommunale Wärmeplan analysiert den aktuellen Wärmebedarf und die bestehende Versorgungsstruktur, identifiziert Einsparpotenziale sowie erneuerbare Energiequellen und entwickelt ein Zielszenario für eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis zum Jahr 2035. Ein wichtiger Bestandteil des Wärmeplans ist der Maßnahmenkatalog. Der Gemeinderat hat fünf Maßnahmen beschlossen, die in den kommenden fünf Jahren begonnen werden. Dazu zählen unter anderem ein strategischer Stromnetzcheck gemeinsam mit dem Regionalwerk Bodensee, der Ausbau von Beratungsangeboten für Bürgerinnen und Bürger, die Unterstützung des Wärmenetzes Ried sowie eine grobe Vorstudie zur Machbarkeit von Seethermie. Die Erstellung des Wärmeplans wurde mit rund 90 Prozent durch Fördermittel unterstützt. Der Abschlussbericht sowie eine Präsentation der Ergebnisse können auf der Homepage der Gemeinde nachgelesen werden.
Zustimmung zur Verwaltung der Jagdgenossenschaft erteilt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2025 erneut seine Zustimmung zur Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den Gemeinderat erteilt. Diese Entscheidung folgt dem gesetzlichen Rahmen, da kein Jagdvorstand bestellt wurde. Die Verwaltung der Jagdgenossenschaft umfasst wichtige Aufgaben wie die Führung des Jagdgenossenschaftskatasters, die Koordination mit Jagdpächtern, die Abschussplanung und die Verwaltung der Finanzen. Da die Mindestpachtdauer der Jagd sechs Jahre beträgt, wird die Verwaltung alle sechs Jahre durch den Gemeinderat geprüft und bestätigt. Die nächste Versammlung der Jagdgenossen ist für den 24. Februar 2026 angesetzt.
Vergabe von Bauleistungen im Baugebiet Bachtobel
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2025 die Vergabe weiterer Bauleistungen für das Kinder- und Familienzentrum sowie das Wohnhaus mit Gewerbeeinheit im Baugebiet Bachtobel beschlossen. Die Ausbaugewerke Bodenbelag, Innentüren und Schreinerarbeiten wurden im Rahmen eines offenen Vergabeverfahrens öffentlich ausgeschrieben. Die Submission erfolgte am 20. November 2025.
Haushalt 2026 verabschiedet
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2025 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2026 beschlossen. Der Haushalt tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft und bildet die finanzielle Grundlage für die Aufgabenerfüllung der Gemeinde im kommenden Jahr. Nach intensiven Beratungen konnte ein ausgeglichener Haushalt mit einer sogenannten „schwarzen Null“ vorgelegt werden. Er berücksichtigt sowohl laufende Aufgaben als auch notwendige Investitionen und die wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinde. Die Haushaltssatzung wird nach der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde öffentlich bekannt gemacht und anschließend zur Einsicht ausgelegt.
Gemeinderat stimmt Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe für 2026 zu
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung den Wirtschafts- und Vermögensplänen 2026 der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung Kressbronn a. B., Wohnungsbau und Grundstücksverkehr Kressbronn a. B. sowie Gemeindewerke Kressbronn a. B. zugestimmt. Mit den Beschlüssen sind die finanziellen Grundlagen für den Betrieb und die Investitionen der drei Eigenbetriebe im Jahr 2026 festgelegt. Die Wirtschaftspläne bilden damit die Grundlage für eine geordnete und wirtschaftliche Aufgabenerfüllung in den jeweiligen Bereichen. Die Wirtschaftspläne treten zum 1. Januar 2026 in Kraft und sind Bestandteil der kommunalen Haushaltsplanung.
Gemeinderat informiert sich über Haushaltslage 2025
Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung mit der aktuellen Haushaltslage des Jahres 2025 befasst und über- und außerplanmäßigen Ausgaben zugestimmt. Zudem wurde beschlossen, die Rückstellungen im Rechnungsjahr 2025 für die FAG- und Kreisumlage der Jahre 2026 und 2027 zu erhöhen, um die finanziellen Belastungen der kommenden Jahre abzufedern. Das vorläufige Ergebnis 2025 liegt mit einem voraussichtlichen Überschuss von rund 806.700 Euro zwar deutlich unter den sehr guten Jahresabschlüssen der Jahre 2018 bis 2024, jedoch spürbar über dem ursprünglichen Haushaltsansatz 2025 von 129.200 Euro. Gleichzeitig wurde deutlich, dass der Ergebnishaushalt in den vergangenen zwei Jahren insgesamt rund 1,5 Millionen Euro an Finanzkraft verloren hat. Vor diesem Hintergrund wird die Aufstellung ausgeglichener Haushalte für die Jahre 2026 bis 2029 eine große Herausforderung. Insbesondere steigende Aufwendungen, unter anderem durch höhere Personal- und Sachkosten sowie die Erhöhung der Kreisumlage, führen dazu, dass die Erträge diese Entwicklungen nicht mehr ausgleichen können. Für viele Gemeinden wird dies künftig höhere Kreditaufnahmen erforderlich machen.
Gemeinderat beschließt Anpassung der Wassergebühren ab 1. Januar 2026
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung der Gebührenkalkulation für die Wasserversorgung vom November 2025 zugestimmt und damit eine Anpassung der Wassergebühren zum 1. Januar 2026 beschlossen. Als Gebührenmaßstab für die Wasserverbrauchsgebühr wird unverändert der Frischwassermaßstab angewendet. Der Gemeinderat hat zudem den in der Gebührenkalkulation zugrunde gelegten Abschreibungs- und Verzinsungsmethoden sowie den Abschreibungs- und Zinssätzen zugestimmt. Der kalkulatorische Zinssatz wurde auf 4,0 Prozent festgesetzt. Die Gebührenkalkulation gilt für einen zweijährigen Zeitraum von 2026 bis 2027. Die Verbrauchsgebühr beträgt künftig 2,13 € je m³ Frischwasser. Der Gemeinderat hat außerdem den Erlass der Satzung zur 3. Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage beschlossen.
Anpassung der Eintrittspreise für das Hallenbad ab 2026 beschlossen
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung mehrheitlich einer Neufassung der Gebühren für das gemeindeeigene Hallenbad zugestimmt. Grundlage hierfür ist eine aktuelle Gebührenkalkulation, die dem Gemeinderat vorlag. Derzeit liegt der Kostendeckungsgrad des Hallenbades bei rund 24 Prozent und damit deutlich unter einem wirtschaftlich vertretbaren Niveau. Angesichts gestiegener Energie-, Personal- und Sachkosten ist eine Anpassung der Eintrittsgelder notwendig, um die laufenden Kosten zumindest teilweise über Gebühren zu decken. Da die Hallenbadgebühren zehn Jahre lang nicht mehr angepasst wurden, musste ein größerer Schritt erfolgen. Der Einzeleintritt steigt deshalb von 3,00 € auf 4,50 €. Alle anderen Eintrittsgebühren für Zehnerkarten oder Jahreskarten wurden entsprechend ebenfalls erhöht. Ziel ist es, mittelfristig einen Kostendeckungsgrad von etwa 40 bis 50 Prozent zu erreichen, ohne die Nutzung des Hallenbades unzumutbar zu verteuern. Für Kinder, Jugendliche, Studierende, schwerbehinderte Menschen, Empfängerinnen und Empfänger sozialer Leistungen sowie für Familien gelten weiterhin vergünstigte Tarife. Kleinkinder bis zum vollendeten vierten Lebensjahr sowie Inhaber von Gästekarten (EBC) bleiben gebührenfrei. Durch die Anpassung rechnet die Gemeinde mit Mehreinnahmen von rund 15.000 bis 17.000 Euro pro Jahr, wodurch sich der Kostendeckungsgrad auf etwa 32 Prozent erhöhen wird.
Gemeinderat beschließt Neufassung der Hauptsatzung
Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 17. Dezember 2025 die Neufassung der Hauptsatzung beschlossen. Die Hauptsatzung ist die wichtigste Satzung der Gemeinde und regelt Aufbau, Organisation und Zuständigkeiten der kommunalen Organe. Anlass für die Neufassung sind insbesondere gesetzliche Änderungen, darunter der sogenannte Wohnungsbauturbo, der neue Zustimmungs- und Abweichungsmöglichkeiten im Baurecht vorsieht. Diese sollen künftig sachgerecht in der Zuständigkeitsverteilung der Gemeinde abgebildet werden. Darüber hinaus wurden einzelne organisatorische Präzisierungen vorgenommen.
Gemeinderat vergibt Pacht für Hotel und Restaurant „Zur Kapelle“
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2025 die Pacht für das Hotel und Restaurant „Zur Kapelle“ vergeben. Nach dem Erwerb der Liegenschaft zum 1. August 2025 wurde die Neuverpachtung öffentlich ausgeschrieben. Ziel war es, einen Pächter für das gesamte Objekt bestehend aus Hotel, Restaurant und Pächterwohnung zu finden. Bis zum Ende der Bewerbungsfrist gingen insgesamt neun Bewerbungen mit Betriebskonzepten bei der Gemeinde ein. Eine eigens gebildete Auswahlkommission prüfte die Bewerbungen anhand festgelegter Kriterien und führte mit drei Bewerberteams persönliche Vorstellungsgespräche. Auf dieser Grundlage wurde eine Rangfolge erstellt, der der Gemeinderat folgte. Den Zuschlag erhalten nun Alina Kellner und Andreas Ludescher. Ihr Konzept sieht einen familiären, gastfreundlichen Betrieb vor, der den Charakter des Hauses bewahrt und zugleich eine langfristige Perspektive bietet. Der Gemeinderat sieht darin die besten Voraussetzungen für eine nachhaltige und erfolgreiche Weiterführung des traditionsreichen Gasthauses.
Pressemitteilung vom 18.12.2025
