Immer wieder muss im Gemeindegebiet beobachtet werden, dass Kraftfahrzeuge rechtswidrig auf Gehwegen zum Halte- oder Parkvorgang abgestellt werden. Dies ist nach der Straßenverkehrsordnung ohne ausdrückliche Beschilderung unzulässig. In Kressbronn a. B. gibt es keine Stelle, an der das Parken auf Gehwegen erlaubt ist. Durch das Halten oder Parken auf Gehwegen werden Fußgänger beeinträchtigt und gefährdet, die dadurch gezwungen sind, auf die Straße auszuweichen. Insbesondere für Menschen mit Beeinträchtigungen stellt dies eine erhebliche Gefahr dar. Nach der Änderung des Bußgeldkatalogs zum 28. April 2020 fällt für das Parken auf Gehwegen ein deutlich höheres Bußgeld an. Die Gemeinde Kressbronn a. B. appelliert daher zum Schutz der Fußgänger eindringlich daran, nicht auf Gehwegen zu halten oder zu parken.
Pressemitteilung vom 21.10.2025

