Gemeinderat beschließt Kinderbetreuungsbedarfsplan 2026/2027
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19. Mai 2026 die XXII. Fortschreibung des Kinderbetreuungsbedarfsplans beschlossen. Des Weiteren hat er der vorübergehenden Schließung einer nicht ausgelasteten Kindergartengruppe im Parkkindergarten zugestimmt. Mit den beschlossenen Maßnahmen passt die Gemeinde ihre Betreuungsstruktur an die aktuelle Nachfrage an und stellt gleichzeitig eine wirtschaftliche und qualitativ hochwertige Kinderbetreuung sicher. Die pausierte Gruppe kann bei künftig steigendem Bedarf jederzeit wieder in Betrieb genommen werden.
Kinderbetreuungsgebühren werden angepasst
Am 19. Mai 2026 wurde durch den Gemeinderat eine Anpassung der Kinderbetreuungsgebühren um pauschal 4,5 % ab dem 1. September 2026 und um weitere 4,0 % ab dem 1. September 2027 beschlossen. Im Zuge dessen wurde auch die Neufassung der entsprechenden Gebührensatzung verabschiedet.
Die Gemeinde ist Trägerin von fünf Kinderbetreuungseinrichtungen und bietet damit ein umfassendes Betreuungs- und Bildungsangebot für Kinder im Krippen- und Kindergartenalter. Die Einrichtungen werden ausschließlich von qualifizierten Fachkräften betrieben und leisten einen wichtigen Beitrag zur frühkindlichen Bildung. Die letzte Gebührenanpassung erfolgte im Jahr 2024. Grundlage der aktuellen Entscheidung sind unter anderem die Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände. Die tatsächlichen Kosten der Kinderbetreuung werden nur zu etwa 10 bis 20 Prozent durch die Kinderbetreuungsgebühren gedeckt. Der ganz überwiegende Anteil von ca. 85 % wird aus allgemeinen Steuermitteln finanziert. Der Zuschussbedarf für die Kinderbetreuung ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen und wird sich nach aktuellen Planungen weiter erhöhen. Gründe hierfür sind insbesondere der Ausbau der Betreuungsangebote, steigende Personal- und Sachkosten sowie allgemeine Kostenentwicklungen. Trotz regelmäßiger Gebührenanpassungen liegt der Kostendeckungsgrad in Kressbronn a. B. mit durchschnittlich rund 15 Prozent weiterhin unter dem empfohlenen Zielwert von 20 Prozent.
Satzung über die Benutzung und die Ordnung der Kinderbetreuungseinrichtungen geändert
Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung Änderungen der Satzung zur Regelung der Benutzung und Ordnung in den Kinderbetreuungseinrichtungen beschlossen. Mit der Satzungsänderung wird der Bachtobelkindergarten in den Geltungsbereich aufgenommen. Gleichzeitig wurden kleinere Änderungen in der Satzung vorgenommen.
Bebauungsplan „Wohnmobil- und Caravanstellplatz Tunau“ auf den Weg gebracht
Der Gemeinderat hat dem Bebauungsplan „Wohnmobil- und Caravanstellplatz Tunau“ zugestimmt. Dieser Bebauungsplan sieht ein Sondergebiet vor, das der Erholung dient. Dabei wird insbesondere der Bestand festgesetzt. Durch den Eigentümer der Fläche wird bereits ein Wohnmobil- und Caravanplatz betrieben, auf der südlichen Teilfläche war dieser Betrieb des Stellplatzes durch die Gemeinde lediglich geduldet.
Teiländerung des Bebauungsplans „Altenpflegeheim Haus St. Konrad“ beschlossen
Der Gemeinderat hat dem Entwurf des Bebauungsplans „Altenpflegeheim Haus St. Konrad – Teiländerung“ zugestimmt und die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden beschlossen. Mit der Bebauungsplanänderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das geplante „ServiceWohnen“ der Stiftung Liebenau an der Ottenberghalde geschaffen werden. Geplant sind zusätzliche barrierefreie Wohnungen für ältere Menschen mit unterstützenden Service- und Pflegeangeboten. Der Bebauungsplanentwurf sieht hierfür westlich des bestehenden Pflegeheims neue Gebäude mit zwei bis drei Geschossen vor. Ziel ist es, älteren Menschen ein möglichst selbstbestimmtes Wohnen im Alter zu ermöglichen. Die Planunterlagen werden im Internet veröffentlicht, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden beteiligt. Zu berücksichtigen ist, dass die Stiftung Liebenau das Projekt aktuell aus Kostengründen nicht umsetzen kann. Um eine Realisierung in der Zukunft zu beschleunigen, soll der Bebauungsplan dennoch fortgeführt und auf den Weg gebracht werden.
Gemeinderat bringt Neubau des Feuerwehrhauses auf den Weg
Der Gemeinderat den nächsten wichtigen Schritt für den Neubau des Feuerwehrhauses beschlossen. Sowohl dem Raumprogramm als auch den Auslobungsunterlagen für den europaweiten Realisierungswettbewerb wurde zugestimmt.
Das bestehende Feuerwehrhaus in der Säntisstraße ist zu klein geworden und entspricht aufgrund fehlender Erweiterungsmöglichkeiten und gestiegener Anforderungen an Sicherheit, Technik und Einsatzabläufe nicht mehr den heutigen Standards. Deshalb soll im Gebiet „Bachtobel“ ein neues Feuerwehrhaus entstehen.
Das gemeinsam von Feuerwehr und Gemeindeverwaltung erarbeitete Raumprogramm berücksichtigt moderne Einsatzanforderungen sowie künftige Entwicklungen der Feuerwehr. Geplant sind unter anderem 12 zeitgemäße Fahrzeughallen, Umkleide- und Schulungsräume sowie Lager- und Werkstattbereiche. Mit dem nun gestarteten Realisierungswettbewerb sollen geeignete Architekturbüros eine funktionale, wirtschaftliche und zukunftsfähige Lösung für den Neubau erarbeiten. Der Baubeginn ist derzeit für das Frühjahr 2029 vorgesehen, die Fertigstellung für das Jahr 2031.
Die geschätzten Gesamtkosten liegen aktuell bei rund 13,5 bis 14 Millionen Euro. Für das Projekt werden umfangreiche Fördermittel des Landes und des Bundes erwartet.
Gemeinderat beschließt Straßensanierungsprogramm 2026
Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung das Straßensanierungsprogramm für das Jahr 2026 beschlossen. Grundlage der Maßnahmen ist die fortlaufend aktualisierte Straßensanierungsbedarfsplanung der Gemeinde, mit der der Zustand der Gemeindestraßen regelmäßig erfasst, bewertet und priorisiert wird. Für das Jahr 2026 stehen im Haushalt insgesamt 200.000 Euro für Straßensanierungen zur Verfügung. Der Gemeinderat stimmte außerdem der Ausschreibung der Arbeiten sowie einer Vergabeermächtigung an den Bürgermeister zu. Zunächst sollen die Straßenabschnitte „Zum Seglerhafen“ und „Im Heidach“ gemeinsam saniert werden. Zusammen schöpfen sie das vorgesehene Budget für das Jahr 2026 vollständig aus.
Die „Dorfstraße“ bleibt weiterhin ein zentrales Sanierungsprojekt der Gemeinde. Aufgrund des umfangreichen Sanierungsbedarfs und der geschätzten Gesamtkosten von rund 600.000 Euro brutto soll die Sanierung – abhängig von den künftig verfügbaren Haushaltsmitteln – abschnittsweise ab dem Jahr 2027 erfolgen.
Betont wurde vom Gemeinderat, dass die Sanierung der Raiffeisenstraße äußerst dringlich sei. Da die Kostenschätzung zur Sanierung dieser Straße jedoch bei rund 1,03 Mio. Euro liegt, soll diese Sanierungsmaßnahme in den kommenden Jahren in den Investitionshaushalt aufgenommen werden.
Leistungen zur Kanalsanierung 2026 vergeben
Der Gemeinderat hat der Vergabe von Leistungen zur Kanalsanierung an den jeweils günstigsten Anbieter zugestimmt. Die Gemeinde ist nach der Eigenkontrollverordnung dazu verpflichtet, die Abwasseranlagen in regelmäßigen Abständen auf ihr Funktionsfähigkeit und ihren Zustand zu überprüfen und ggf. Maßnahmen zu ergreifen. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Kanalinnensanierung von Teilstrecken im Regenwasserkanal, im Mischwasserkanal sowie im Schmutzwasserkanal.
Baubeschluss für den Lagerplatz Linderhof gefasst
Der Gemeinderat hat den Neubau eines zentralen Lagerplatzes im Bereich Linderhof beschlossen. Mit der Maßnahme sollen die Arbeitsabläufe des Bauhofs langfristig effizienter und die bislang dezentral verteilten Lagerflächen an einem Standort zusammengeführt werden.
Geplant ist die Zusammenführung aller bisherigen Lagerflächen auf einem rund 4.000 Quadratmeter großen gemeindeeigenen Grundstück im Bereich Linderhof. Vorgesehen sind unter anderem asphaltierte Lagerflächen, Schüttgutboxen, Stellflächen für Absetzmulden, die Unterbringung der Salzsilos für den Winterdienst sowie eine Einzäunung und Beleuchtung des Geländes. Zur optimalen Auslastung der Flächen und zur teilweisen Gegenfinanzierung ist eine zeitweise Vermietung von Teilen der Lagerfläche an das Regionalwerk Bodensee sowie umliegende Gemeinden angedacht.
Gemeinderat stimmt Förderantrag für Hallenbad-Sanierung zu
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19. Mai 2026 beschlossen, einen Förderantrag im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ zu stellen. Mit dem Förderprogramm unterstützt der Bund die Sanierung kommunaler Schwimmbäder. Für das Kressbronner Hallenbad könnte dabei eine Förderung von bis zu 4,5 Millionen Euro möglich sein.
Von einer parallelen Antragstellung über die Schulbauförderung des Landes Baden-Württemberg wird zunächst abgesehen, da das Bundesprogramm deutlich höhere Fördermöglichkeiten bietet und die Förderungen sich gegenseitig ausschließen.
Gemeinderat nimmt Beteiligungsbericht zur Kenntnis
Insgesamt hat die Gemeinde Kressbronn a. B. zum 31.12.2024 Beteiligungen in Höhe von 22.798.012,42 Euro. Diese setzten sich aus sonstigen Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen in Höhe von 144.133,86 Euro und Sondervermögen in Höhe von 22.966.808,98 Euro zusammen. Der Gemeinderat hat den Beteiligungsbericht in der jüngsten Sitzung zur Kenntnis genommen.
Pressemitteilung vom 21.05.2026
