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Pressemitteilungen

Gemeinderatssitzung 28.01.2026

Gemeinderat legt Umgang mit dem „Wohnungsbauturbo“ fest – Kressbronn a. B. entscheidet im Einzelfall
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28. Januar 2026 über den künftigen Umgang mit dem neuen Bundesgesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus – dem sogenannten „Wohnungsbauturbo“ – beraten und eine Grundsatzentscheidung getroffen. Kressbronn a. B. wird bei Bauanträgen im Einzelfall entscheiden.

Hintergrund ist die bundesweit angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt. Der Bund hat deshalb neue gesetzliche Möglichkeiten geschaffen, um Wohnbauprojekte schneller und flexibler zu ermöglichen. Städte und Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen Abweichungen von bestehenden Bebauungsplänen oder baurechtlichen Vorgaben zulassen, wenn dadurch neuer Wohnraum entsteht.

Die neuen Regelungen geben Kommunen deutlich mehr Einfluss darauf, ob solche Abweichungen zugelassen werden. Gleichzeitig tragen sie damit auch eine große Verantwortung für die langfristige städtebauliche Entwicklung. Der Gemeinderat hat sich gegen feste Leitlinien und gegen einen generellen Ausschluss des Wohnungsbauturbos entschieden. Stattdessen sollen künftige Anträge im Einzelfall sorgfältig geprüft und abgewogen werden. Damit bleibt die Gemeinde flexibel und kann auf die jeweilige städtebauliche Situation, die Auswirkungen auf Nachbarschaft und Umwelt sowie auf die Infrastruktur gezielt eingehen. Ziel ist es, zusätzlichen Wohnraum zu ermöglichen, ohne die langfristige Ortsentwicklung aus dem Blick zu verlieren.

Gemeinde schafft Grundlage für systematische Straßensanierung
Der Gemeinderat hat am 28. Januar 2026 die Einführung einer umfassenden Straßensanierungsbedarfsplanung beschlossen. Ziel ist es, den Zustand der Gemeindestraßen langfristig zu erhalten und Sanierungen gezielt zu priorisieren. Basis ist eine digitale Erfassung des gesamten Straßennetzes, bei der Schäden objektiv bewertet und Straßen nach Zustand und Bedeutung für Verkehr, Schulen, Wirtschaft und Tourismus eingestuft werden. Die Gemeinde kann so Sanierungsmaßnahmen besser planen und Haushaltsmittel effizient einsetzen. Der Plan wird alle zwei Jahre aktualisiert, um stets aktuelle Informationen zu nutzen und die Infrastruktur langfristig zu sichern.

Eigenfinanzierung der Eigenbetriebe 2026 beschlossen
Der Gemeinderat hat im Rahmen des Haushaltsplans 2026 die Gewährung von Eigenkapital und Trägerdarlehen an die kommunalen Eigenbetriebe beschlossen. Ziel ist es, die Investitionsvorhaben der Eigenbetriebe langfristig zu finanzieren und die finanzielle Stabilität der Gemeinde zu sichern. Mit dieser Eigenfinanzierung kann die Gemeinde Investitionen flexibel umsetzen, Zinszahlungen im eigenen Haushalt belassen und die kommunalen Aufgaben nachhaltig sichern.

Annahme von Spenden
Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung der Annahme von Spenden einstimmig zugestimmt. Insgesamt wurden der Gemeinde Kressbronn a. B. im Jahr 2025 24.414,91 Euro gespendet.

Fraktionen und Fraktionslose berichten über die Verwendung der pauschalen Entschädigungen
Die Fraktionen, Gruppierungen und fraktionslosen Mitglieder des Gemeinderates erhalten jährlich von der Gemeinde eine pauschale Entschädigung für die Fraktionsarbeit. In der Sitzung des Gemeinderates am 28.01.2026 haben die einzelnen Fraktionen und Gruppierungen über die Verwendung der Entschädigungen Rechenschaft abgelegt.

Neufassung der Sperrzeitverordnung
Der Gemeinderat hat die Neufassung der Rechtsverordnung über die Sperrzeiten von Gast- und Vergnügungsstätten beschlossen. Inhaltlich ändern sich die bisherigen Regelungen nicht: Die Sperrzeiten bleiben weiterhin von 1 bis 6 Uhr, in der Nacht zum Samstag und Sonntag von 2 bis 6 Uhr. Damit bleibt die Nachtruhe gesichert und die besonderen örtlichen Gegebenheiten als staatlich anerkannter Erholungsort werden berücksichtigt.

Die Anpassung der Verordnung war erforderlich, da zum 1. Januar 2026 das neue Landesgaststättengesetz in Kraft getreten ist. Durch das neue Gesetz haben sich die Rechtsgrundlagen für die Verordnung geändert. Diese mussten nun auch in der Verordnung der Gemeinde geändert werden.

Pressemitteilung vom 04.02.2026