Bebauungsplan „Berg-Mitte – 1. Teiländerung“
Der Gemeinderat hat dem Entwurf zur 1. Teiländerung des Bebauungsplans „Berg-Mitte“ zugestimmt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden beschlossen. Hintergrund ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen, wonach eine Regelung des Bebauungsplans aus dem Jahr 1991 zur Zulässigkeit von Ferienwohnungen rechtlich nicht haltbar ist. Mit der Neuüberplanung soll die städtebauliche Entwicklung im betroffenen Bereich des Teilorts Berg gesichert und insbesondere der Erhalt von Wohnraum für die örtliche Bevölkerung gewährleistet werden. Ferienwohnungen sollen deshalb weitestgehend ausgeschlossen werden.
Das rund 2,43 Hektar große Plangebiet liegt nördlich der Blütenstraße, beidseits der Straße „Zum Berger Weiher“ und größtenteils südlich der Berger Halde. Vorgesehen ist eine Unterteilung in zwei Bereiche: Im westlichen Teil soll ein allgemeines Wohngebiet entstehen, in dem Ferienwohnungen unzulässig sind. Im östlichen Bereich ist aufgrund der vorhandenen Mischung aus Landwirtschaft, Wohnen und Gewerbe ein Dorfgebiet vorgesehen. Da dort bereits Ferienwohnungen bestehen, können diese nicht ausgeschlossen werden.
Der neue Bebauungsplan modernisiert zugleich die bisherigen Festsetzungen. So werden unter anderem flexiblere Baufenster geschaffen, die eine Nachverdichtung ermöglichen. Vorgesehen sind außerdem eine zweigeschossige Bebauung, Satteldächer und eine offene Bauweise.
Neuer Drogeriemarkt an der Argenstraße kommt einen Schritt näher
Der Gemeinderat hat dem Entwurf für dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Argenstraße – Drogeriemarkt“ sowie der Teiländerung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Argenstraße – EDEKA (Änderung und Teilaufhebung) zugestimmt und die nächste Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden beschlossen. Damit wird die Ansiedlung eines dm-Drogeriemarktes südlich des bestehenden EDEKA-Marktes weiter vorangetrieben. Mit dem neuen Markt soll das Angebot für die Nahversorgung direkt im Ort ergänzt werden. Die Gemeinde hat dabei das Ziel verfolgt, einen Drogeriemarkt mit einem umfangreichen Sortiment in zentraler Lage anzusiedeln.
Geplant ist ein eingeschossiger Drogeriemarkt mit oberirdischen Stellplätzen. Die Zufahrt soll über die bestehende EDEKA-Zufahrt in der Argenstraße sowie zusätzlich über die Heidachstraße erfolgen. Das Plangebiet umfasst rund 2.180 Quadratmeter. Die Anlieferung des Marktes soll aus Gründen des Lärmschutzes auf den Tageszeitraum beschränkt werden. Mit dem Beschluss beginnt nun die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Ziel ist es, das Bebauungsplanverfahren noch im Jahr 2026 abzuschließen. Nach dem derzeit vorgesehenen Zeitplan könnte anschließend im Frühjahr 2027 mit dem Bau begonnen werden.
VABA Center Bodensee soll zu neuem Treffpunkt werden
Das VABA Center Bodensee an der Argenstraße soll sich in den kommenden Jahren weiterentwickeln. Der Gemeinderat hat den Bebauungsplan „Sondergebiet – VABA Center Bodensee“ als Satzung beschlossen und damit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplanten Nutzungen geschaffen. Das bestehende Gebäudeensemble soll künftig mehr Möglichkeiten für Begegnung, Gastronomie und Veranstaltungen bieten. Die bisherige Kfz-Werkstatt und der Verkaufsladen bleiben bestehen. Neu beziehungsweise erweitert vorgesehen sind insbesondere Veranstaltungsräume, ein Restaurant- und Bistrobereich sowie ein Biergarten. Herzstück des neuen Angebots soll ein rund 230 Quadratmeter großer Veranstaltungssaal werden. Dieser soll vielseitig genutzt werden können, beispielsweise für Hochzeiten, private Feiern, Versammlungen, Kurse oder kulturelle Veranstaltungen. Ergänzend ist ein Restaurant- oder Bistrobereich mit bis zu 50 Sitzplätzen vorgesehen. Im Außenbereich soll ein Biergarten mit bis zu 40 Sitzplätzen entstehen. Auch die bestehende Bootshalle im nördlichen Gebäudeteil soll neben ihrer bisherigen Nutzung künftig für Veranstaltungen zur Verfügung stehen. Ein neu gestalteter Veranstaltungshof im Innenbereich soll das Angebot ergänzen.
Bei der Planung wurden auch die Auswirkungen auf die Nachbarschaft berücksichtigt. Ein Lärmschutzgutachten sieht die geplanten Nutzungen mit bestimmten Einschränkungen als zulässig an. So darf der Biergarten nur bis 22 Uhr genutzt werden. Größere Veranstaltungen, die auch in den Nachtzeitraum hineinreichen, sind auf maximal zehn Termine im Jahr begrenzt. Mit dem Satzungsbeschluss ist das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen.
Zweitwohnungssteuer wird ab 2027 neu berechnet
Der Gemeinderat hat eine Neufassung der Zweitwohnungssteuersatzung beschlossen. Ab 1. Januar 2027 wird die Zweitwohnungssteuer künftig einheitlich nach dem tatsächlichen beziehungsweise geschätzten jährlichen Mietaufwand berechnet. Künftig beträgt die Steuer 35 Prozent des jährlichen Mietaufwands. Bei einer gemieteten Wohnung wird dabei die tatsächliche Nettokaltmiete zugrunde gelegt. Bei einer selbst genutzten Zweitwohnung wird der Mietaufwand anhand des örtlichen Mietspiegels geschätzt. Die Zweitwohnungssteuer soll dabei nicht nur Einnahmen für die Gemeinde erzielen. Sie ist vor allem ein Steuerungsinstrument, mit dem die Gemeinde erreichen möchte, dass möglichst viel Wohnraum dauerhaft für die örtliche Bevölkerung zur Verfügung steht. Hintergrund ist der weiterhin angespannte Wohnungsmarkt in der Gemeinde. Auch für Dauer- und Saisoncamper wird die Steuer angepasst. Der bisherige Pauschalbetrag von 150 Euro pro Saison und Stellplatz beziehungsweise Fahrzeug steigt ab 2027 auf 175 Euro. Durch die Änderungen rechnet die Gemeinde insgesamt mit jährlichen Mehreinnahmen von rund 88.900 Euro. Gleichzeitig kann die Anpassung dazu führen, dass einzelne Zweitwohnungen künftig aufgegeben oder dem regulären Wohnungsmarkt zugeführt werden. Auch dies entspricht dem mit der Zweitwohnungssteuer verfolgten Ziel, zusätzlichen Wohnraum für die örtliche Bevölkerung verfügbar zu machen.
Gemeinde erneuert Schlepper und Radlader
Der Gemeinderat hat die Ersatzbeschaffung eines neuen Schleppers für den Bereich Tourismus sowie eines neuen Radladers für das Naturstrandbad beschlossen. Beide Fahrzeuge sind rund zehn Jahre im Einsatz und werden nun aufgrund ihres Alters und der zunehmenden Reparaturanfälligkeit ersetzt. Mit den beiden Ersatzbeschaffungen wird der kommunale Fuhrpark bedarfsgerecht erneuert.
Pressemitteilung vom 28.09.2026

