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Pressemitteilungen

Gemeinde gewinnt Normenkontrollverfahren

Die Gemeinde Kressbronn a. B. hat das Normenkontrollverfahren gegen die 4. Änderungssatzung zur Kurtaxesatzung vollumfänglich gewonnen. Der Verwaltungsgerichtshof hat alle Anträge der Antragsteller abgewiesen und die Revision nicht zugelassen. „Ich habe die Hoffnung, dass die Normenkontrollverfahren gegen die Kurtaxe für Bootsliegeplätze nun ihr Ende gefunden haben. Die Erhebung der Kurtaxe für Bootsliegeplätze ist zulässig und das ist auch gut so. Durch die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Gesetzeslage nun hinreichend konkretisiert, damit herrscht jetzt auch Rechtssicherheit für die Gemeinde und die betroffenen Liegeplatzinhaber“, so Bürgermeister Daniel Enzensperger.

Die Gemeinde Kressbronn a. B. erhebt seit vielen Jahren eine Kurtaxe. Die Kurtaxe ist eine Abgabe, die ortsfremde Personen ohne Wohnsitz in der Gemeinde bezahlen müssen, denen die Möglichkeit zur Benutzung der kommunalen Einrichtungen und Veranstaltungen offensteht. Kurtaxe zahlen also insbesondere Übernachtungsgäste in der Gemeinde, Tagestouristen sind dagegen schon wegen des hohen Erfassungsaufwandes explizit aus der Pflicht zur Entrichtung der Kurtaxe ausgenommen. Die Gemeinde hat mit Beschluss des Gemeinderates vom 13. März 2019 die Erhebung der Kurtaxe für Bootsliegeplätze eingeführt. Hiergegen erhoben örtliche Hafenbetreiber in der Gemeinde Normenkontrollantrag beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Dieser gab den Hafenbetreibern damals mit Urteil vom 13. Juli 2021 teilweise Recht und entschied, dass die Gemeinde zwar eine Kurtaxe für Bootsliegeplätze erheben dürfe, jedoch lediglich für Dauerliegeplätze und nicht für Gastliegeplätze. Die Gemeinde passte daraufhin ihre Kurtaxesatzung an die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes an. Gegen die neue Kurtaxesatzung legten die Hafenbetreiber erneut Normenkontrolle beim Verwaltungsgerichtshof ein. Der Verwaltungsgerichtshof gab den Antragstellern mit Urteil vom 14. Oktober 2022 erneut Recht und kritisierte dieses Mal die Berechnung der pauschalen Jahreskurtaxe. Einerseits die pauschale Veranlagung von zwei Personen pro Boot, Campingplatz oder Zweitwohnung, andererseits hielt das Gericht es für unangemessen, dass bei Bootsliegeplätzen von 30 Tagen Nutzungsdauer ausgegangen wurde. Es sah lediglich die Annahme von 15 Nutzungstagen ohne Einzelfallbegründung als annehmbar an.  Die Gemeinde arbeitete die Rechtsprechung des zweiten Normenkontrollverfahrens wieder in die Kurtaxesatzung ein. Zwischenzeitlich erließ die Gemeinde deshalb eine 4. Änderungssatzung. Hiergegen legten dann allerdings nur noch der Motor-Yacht-Club Obersee e. V. sowie ein einzelner Bootsinhaber Normenkotrolle beim Verwaltungsgerichtshof ein, andere Hafenbetreiber hatten sich dem Verfahren nicht mehr angeschlossen. Im bislang letzten Normenkontrollverfahren griffen die Antragsteller erneut die generelle Erhebung der Kurtaxe für Bootsliegeplätze an und erstmals auch die der Kurtaxe allgemein zu Grunde liegende Kalkulation. Der Verwaltungsgerichtshof entschied nun mit Urteil vom 22. Dezember 2025, dass die 4. Änderungssatzung der Gemeinde sowie die ihr zu Grunde liegende Kalkulation vollumfänglich rechtmäßig sei und gab der Gemeinde in allen Punkten Recht.

Pressemitteilung vom 28.01.2026