Der Kressbronner Gemeinderat wird zur Ausweisung einer Fahrradstraße auf der B467alt nicht erneut entscheiden. Nach Rücksprache mit den Fraktionsvorsitzenden im Gemeinderat hat der Bürgermeister entschieden, dass das Thema nicht erneut auf die Tagesordnung gesetzt wird. „Die politischen Mehrheitsverhältnisse haben sich seit der Entscheidung im Juni 2020 nicht geändert. Die Entscheidung würde nicht anders ausgehen. Nach Auskunft der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes sei die Entscheidung der Gemeinde nicht bindend. Wir haben uns deshalb darauf verständigt, dass wir nicht erneut entscheiden und vollumfänglich auf die bisherige Stellungnahme verweisen“, so der Bürgermeister.
Eine Bürgerinitiative hat mit Antrag vom 12. Dezember 2019 bei der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes die Ausweisung einer Fahrradstraße auf der B467alt gefordert. Die B467alt liegt überwiegend auf Tettnanger Gemarkung, nur ein kleiner Teil gehört zur Gemarkung Kressbronn a. B. Die Straßenverkehrsbehörde hörte die Stadt Tettnang und die Gemeinde Kressbronn a. B. an. Während sich der Tettnanger Stadtrat mit deutlicher Mehrheit für die Fahrradstraße aussprach, lehnte der Kressbronner Gemeinderat mit knapper Mehrheit die Ausweisung einer Fahrradstraße ab. Die Straßenverkehrsbehörde verzichtete daraufhin auf die Ausweisung einer Fahrradstraße und ordnete probeweise eine Tempobeschränkung auf 40 km/h an. Nach Ablauf der Probephase steht das Thema nun wieder zur Entscheidung an. Der Tettnanger Stadtrat hat sich bereits erneut für die Fahrradstraße ausgesprochen. „Für den Kressbronner Gemeinderat hat sich nun die Frage gestellt, ob die Entscheidung der Gemeinde Kressbronn a. B. eine faktische Bindungswirkung für die Straßenverkehrsbehörde haben würde. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt wurde dies jedoch verneint. Der Gemeinderat sieht deshalb keinen Grund mehr, weshalb er erneut in dieser Fragestellung entscheiden solle“, erläutert Bürgermeister Daniel Enzensperger. „Ich habe dafür Verständnis. Ich sehe ebenfalls keinen Grund über eine Angelegenheit im Gemeinderat zu entscheiden, wenn das Votum des Gemeinderates dann nicht bindend ist.“ Man wolle die emotionale Debatte nicht unnötig anheizen. „Ich gehe nun davon aus, dass bei dem klaren Votum der Stadt Tettnang und der neuen rechtlichen Einschätzung der Straßenverkehrsbehörde die Fahrradstraße auf der B467alt kommen wird“, so der Bürgermeister abschließend.
Pressemitteilung vom 22.02.2022
