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Pressemitteilungen

Entfernung nicht genehmigter Wassersportgeräte

Die Gemeinde Kressbronn a. B. betreibt am Seegarten/Landungssteg Trockenliegeplätze für Boote mit Slipmöglichkeit. Die Nutzung und Lagerung von Wasserfahrzeugen und Wassersportgeräten ist ausschließlich im Rahmen der Benutzungsordnung sowie nach vorheriger Genehmigung auf den zugewiesenen Flächen gestattet.

Aktuell wurden an den Trockenliegeplätzen SUPs abgestellt, die nicht den jeweiligen Mietern der Plätze zugeordnet werden können. Teilweise wurden diese zudem am Zaun des angrenzenden Privatgrundstücks befestigt. Es wird darauf hingewiesen, dass die privat gemieteten Trockenliegeplätze nicht als allgemeine Ablagefläche genutzt werden dürfen. Ebenso ist das Befestigen von SUPs oder anderen Gegenständen am Privatzaun nicht gestattet.

Die Gemeinde Kressbronn a. B. bittet daher alle Eigentümer, die betroffenen Wassersportgeräte bis zum 15.06.2026 zu entfernen. Nicht entfernte Wassersportgeräte werden in der darauffolgenden Woche durch den Bauhof entfernt.

Pressemitteilung vom 02.06.2026