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Pressemitteilungen

Drei Kressbronner

Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung drei Bewerberinnen und Bewerber für die Schöffenwahl vorgeschlagen. Insgesamt hatten sich 25 Personen beworben. Thomas Günthör, Steffi Kugel und Joachim Zimmermann werden nun auf der Vorschlagsliste der Gemeinde Kressbronn a. B.  für die Schöffenwahl der Geschäftsjahre 2024 bis 2028 stehen. Die eigentliche Schöffenwahl erfolgt durch einen Schöffenwahlausschuss, der aus einem Richter, einem Verwaltungsbeamten und sieben Einwohnern des Amtsgerichtsbezirks besteht. Die Amtszeit der amtierenden Schöffen endet mit Ablauf des 31. Dezember 2023.

In der Bundesrepublik Deutschland ist vorgesehen, dass bei Strafprozessen, für die nicht der Einzelrichter zuständig ist, an den Amtsgerichten und Landgerichten ehrenamtliche Richter (sog. Schöffen) mitwirken. Damit soll das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Justiz gestärkt werden und eine lebensnahe Rechtsprechung erfolgen. Schöffen sind damit auch ein Ausdruck der Volkssouveränität und sollen gerade im Strafprozess, bei dem der Staat über die Schuld von Bürgern urteilt, klar verdeutlichen, dass die Rechtsprechung im Namen des Volkes erfolgt. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Während der Hauptverhandlung üben Schöffen das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die hauptberuflichen Richter aus. Ehrenamtliche Richter sind in gleichem Maße wie ein Berufsrichter unabhängig.

Bürgermeister Daniel Enzensperger bedankte sich herzlich bei allen Bewerberinnen und Bewerbern für die Bereitschaft als Schöffe zu wirken und damit einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft zu leisten.

Pressemitteilung vom 27.04.2023