Das Landratsamt sucht Interviewerinnen und Interviewer (Erhebungsbeauftragte), die im Bodenseekreis zwischen Mai und Juli 2022 Befragungen für den Zensus 2022 durchführen. Die Erhebungsbeauftragten arbeiten frei- bzw. nebenberuflich und erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung. Die Erhebungsbeauftragten stellen vor Ort die Existenz der Personen in den für die Befragungen ausgewählten Haushalten fest und übergeben ihnen ein Schreiben mit den Zugangsdaten zu einem Online‐Fragebogen. Teilweise müssen die Befragungen auch gemeinsam mit den Bewohnerinnen und Bewohnern der Haushalte auf der Basis von Papierfragebögen durchgeführt werden. Die Befragten haben dabei eine Auskunftspflicht.
Die Befragungen erfolgen im Zeitraum zwischen 16. Mai 2022 und Ende Juli 2022 bei freier Zeiteinteilung (z. B. Feierabend oder Wochenende). Vorher wird für die Erhebungsbeauftragten eine Schulung durchgeführt. Die steuerfreie Aufwandsentschädigung beträgt größenordnungsmäßig 700 bis 1.000 Euro, abhängig von der Zahl der durchgeführten Befragungen. Bewerberinnen und Bewerber müssen volljährig sein.
Der Zensus liefert verlässliche Bevölkerungszahlen für die Gemeinden, Landkreise, Bundesländer und die Bundesrepublik insgesamt. Diese Zahlen sind wichtige Grundlage für Planungen, Entscheidungen und Investitionen durch Politik, Verwaltung und Wirtschaft. Infos und Kontakt unter www.bodenseekreis.de/zensus
Was ist der Mikrozensus?
Neben dem Grundprogramm zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie den seit 1968 erhobenen Fragen der EU-weit durchgeführten Erhebung zur Arbeitsmarktbeteiligung werden seit 2020 zusätzlich Fragen der ebenfalls EU-weit durchgeführten Befragung zu Einkommen und Lebensbedingungen (SILC, »Statistics on Income and Living Conditions«) gestellt. Seit dem Jahr 2021 wird das Frageprogramm des Mikrozensus um die ebenfalls EU-weit durchgeführte Erhebung zur Internetnutzung in privaten Haushalten (IKT) ergänzt.
Die Ergebnisse des Mikrozensus sind eine wichtige Informationsquelle zu den Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen. Dabei geht es beispielsweise um Fragestellungen in welchen Familienkonstellationen Menschen leben, welche Bildungsabschlüsse von der Bevölkerung erworben wurden oder in welcher Erwerbssituation sie sind. 2022 wird die Erhebung um Fragen zur Wohnsituation der Menschen ergänzt. Der Mikrozensus liefert somit auch Ergebnisse zu Fragen der Barrierefreiheit der Wohnsitze in Baden-Württemberg.
Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie, die wirtschaftliche und soziale Veränderungen auslöst, ist der Mikrozensus von Bedeutung. Die Auskünfte der auskunftspflichtigen Haushalte helfen, die aktuelle Lage der Bevölkerung in Baden-Württemberg abzubilden. Für den Mikrozensus sind dabei die Auskünfte von Menschen im Rentenalter, von Studierenden sowie von Erwerbslosen genauso wichtig wie die Angaben von Angestellten oder Selbstständigen.
Wer wird für die Erhebung ausgewählt?
In einem mathematischen Zufallsverfahren werden zunächst Gebäude bzw. Gebäudeteile gezogen. Für die Ermittlung der Namen der Haushalte in den Gebäuden setzt das Statistische Landesamt vor Ort auch Erhebungsbeauftragte ein. Die Erhebungsbeauftragten können sich bei der Namensermittlung mittels eines Ausweises als Beauftragte des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg ausweisen. Für die zufällig ausgewählten Haushalte besteht Auskunftspflicht. Sie werden innerhalb von maximal fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal im Rahmen des Mikrozensus befragt.
Wie läuft die Befragung ab?
Ausgewählte Haushalte finden im Briefkasten ein Anschreiben des Statistischen Landesamtes Baden-Württembergs vor. Darin sind die Zugangsdaten für die Meldung über das Internet enthalten. Alternativ besteht die Möglichkeit, der Auskunftspflicht durch ein Telefoninterview mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Statistischen Landesamts nachzukommen, oder einen Papierbogen auszufüllen. Eine volljährige Person kann die Auskünfte für alle Haushaltsmitglieder erteilen. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt werden diese anonymisiert und zu aggregierten Landes- und Regionalergebnissen weiterverarbeitet.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Statistischen Landesamt Baden-Württemberg.
Pressemitteilung vom 01.04.2022
