Ausschreibung der Vergabe von fünf Wohnbauplätzen für Mehrfamilienhäuser im Baugebiet „Bachtobel“
Die Gemeinde Kressbronn a. B. schreibt folgende Wohnbauplätze im Baugebiet „Bachtobel“ zur Vergabe an genossenschaftlich oder gemeinnützig ausgerichtete Wohnbaugesellschaften, Körperschaften, Gesellschaften, Vereine und juristische Personen des öffentlichen Rechts auf Grundlage der vom Gemeinderat beschlossenen Wohnbauflächenvergaberichtlinie III aus:
Bauplatz Nr. | Voraussichtliche Größe | Erschließungszustand | Mindestkaufpreis |
26 | 907 m² | vollerschlossen | 575 €/m² |
27 | 910 m² | vollerschlossen | 575 €/m² |
28 | 1.092 m² | vollerschlossen | 575 €/m² |
29 | 855 m² | vollerschlossen | 575 €/m² |
30 | 1.208 m² | vollerschlossen | 575 €/m² |
Bei einer Vergabe auf Grundlage der Wohnbauflächenvergaberichtlinie III der Gemeinde Kressbronn a. B. erhält den Zuschlag, wer anhand der Vergabekriterien die höchste Punktzahl erreicht. Die Veräußerung der Bauplätze Nr. 26 bis 30 erfolgt nur insgesamt. Es sind keine Teilerwerbe möglich. Der festgelegte Mindestkaufpreis beträgt für alle Grundstücke 575,00 €/m². Der Bewerbungszeitraum beginnt am 23. Mai 2022 um 0:00 Uhr und endet am 22. August 2022 um 24:00 Uhr (Bewerbungsschluss). Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über den vorgefertigten Bewerbungsbogen für die Vergabe von Wohnbauflächen an genossenschaftlich oder gemeinnützig ausgerichtete Wohnbaugesellschaften, Körperschaften, Gesellschaften und Vereine. Eine Bewerbung ist nur dann vollständig, wenn die Unterlagen zum Nutzungs-, Gestaltungs- sowie Parkplatzkonzept beigefügt wurden. Für die Bewerbung ist die Absicherung der Kaufpreiszahlung sowie die Umsetzung der drei Konzepte mit Nachweis einer Finanzierungsbestätigung eines anerkannten Kreditinstituts erforderlich. Die Finanzierungsbestätigung darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als drei Monate sein. Zulässig sind außerdem nur Bewerbungen, deren Nutzungskonzept vorsieht, die gesamte vergebene Fläche unter Ausnutzung der baurechtlichen Zulässigkeit mit Wohnbebauung zu bebauen sowie hierbei einen Anteil von mindestens 25 % der Wohnungen als geförderten Wohnungsbau zu errichten und für die eine höchstzulässige Miete gilt, die 20 % unter der aktuellen ortsüblichen Vergleichsmiete liegt (Mietpreisbindung). Die Dauer der Mietpreisbindung ist dabei grundsätzlich auf die Dauer der öffentlichen Förderung, mindestens jedoch 15 Jahre, zu bemessen. Eine transparente Darstellung der Vergabekriterien sowie weitere Informationen zur Vergabe finden Sie auf der Homepage der Gemeinde, abrufbar unter "Bauplätze und Gewerbeflächen".
Berücksichtigt werden außerdem nur rechtzeitig eingegangene und vollständige Bewerbungen antragsberechtigter Institutionen. Bewerbungen können im Bewerbungszeitraum beim Sachgebiet Bau- und Umweltverwaltung im Amt für Gemeindeentwicklung und Bauwesen der Gemeinde Kressbronn a. B., Hauptstraße 19, 88079 Kressbronn a. B. eingereicht werden. Die Gemeinde bittet, von Anrufen und E-Mails nach Möglichkeit abzusehen.
Pressemitteilung vom 19.05.2022
