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Pressemitteilungen

Aus dem Gemeinderat

Gemeinderat genehmigt die Annahme einer Schenkung aus dem Nachlass des Künstlers Berthold Müller-Oerlinghausen

Der Gemeinderat hat in der letzten Sitzung einstimmig beschlossen, die Schenkung der Erben des Bildhauers Berthold Müller-Oerlinghausen anzunehmen. Es handelt sich hierbei um einen repräsentativen Querschnitt von Kunstwerken aus dem Nachlass des Künstlers. Der überwiegende Teil der Werke – es handelt sich um Bronzeplastiken – befindet sich bereits seit mehreren Jahrzehnten als Dauerleihgabe im Besitz der Gemeinde. Diese Dauerleihgabe wird nun – ergänzt um weitere Werke – in eine Schenkung umgewandelt. 

Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses in der Bodanstraße 

Der Gemeinderat hat in der letzten Sitzung die Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens zum Bau eines Mehrfamilienhauses in der Bodanstraße mehrheitlich auf den Weg gebracht.
Die BiNova Immobilien GmbH & Co. KG mit ihrem Sitz in Kressbronn a. B. beabsichtigt auf ihrem Grundstück in der Bodanstraße ein Mehrfamilienwohnhaus mit 13 Einheiten zu errichten. Auf Grund der Lage zum See und des angrenzenden Schutzgebietes handelt es sich hier um einen Bereich von besonderer Bedeutung, der auch den Ortseingang der Gemeinde Kressbronn a. B. prägt. Das städtebauliche Konzept der neu entstandenen Bodan-Werft-Bebauung auf der Südseite der Bodanstraße soll durch das Gebäude aufgenommen und erweitert werden. Die Kubatur des neuen Gebäudes soll im Vergleich zum gegenüberliegenden, ortseingangsprägenden Gebäude ca. 15 bis 20 Prozent kleiner werden und fügt sich somit schlüssig in die direkte Umgebungsbebauung ein. Das geplante Bauvorhaben ist jedoch nach dem geltenden Bebauungsplan „Irisstraße West“ nicht möglich. Dieser sieht für die südwestlichen Bereiche ein Mischgebiet vor. Um die rechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Bauvorhabens zu schaffen, hat der Gemeinderat auf Antrag des Bauherrn die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach längerer Diskussion mehrheitlich auf den Weg gebracht. Im Zuge dieser Innenverdichtung kann nun mehr Wohnraum geschaffen und auch die Gestaltung der Optik der neuen Wohnbebauung auf dem Bodan-Areal angepasst werden. 

Neuverpachtung Kiosk im Naturstrandbad

Der Gemeinderat hat in der letzten Sitzung die Pachtbedingungen und die Ausschreibung des Kiosks im Naturstrandbad zur Neuvermietung zum 01.03.2023 einstimmig beschlossen. Die Gemeinde Kressbronn a. B. ist Eigentümerin des Kiosks im Naturstrandbad Kressbronn a. B. Der Kiosk ist ein beliebter Treffpunkt für die Besucherinnen und Besucher des Naturstrandbades und lädt mit einem umfangreichen kulinarischen Angebot zum Verweilen ein. Der Kiosk im Naturstrandbad wird seit dem Jahr 2007 von Siegfried Kathan gepachtet. Nun hat Herr Kathan bedauerlicherweise das Pachtverhältnis fristgerecht zum 31.12.2022 gekündigt. 
Eine Kommission soll eine Vorauswahl der Bewerbungen treffen. Der Gemeinderat hat hierfür folgende Personen benannt:
Bürgermeister Daniel Enzensperger als Vorsitzender
Stefan Fehringer, BWV
Klaus Klawitter, CDU
Timo Witzigmann, Bündnis 90/Die Grünen
Caren Seifarth, Sachgebietsleitung Liegenschaften und Steuern, Amt für Gemeindefinanzen 
Siegfried Kathan, Betriebsleiter Naturstrandbad

Beteiligungsbericht 2020 der Gemeinde Kressbronn am Bodensee

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Beteiligungsbericht 2020 zur Kenntnis genommen. Gemäß § 105 GemO hat die Gemeinde zur Information des Gemeinderats und ihrer Einwohnerinnen und Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50 vom Hundert mittelbar beteiligt ist, zu erstellen. Der Bericht ist auf der Homepage der Gemeinde Kressbronn a. B. einsehbar. 

Bericht über den Abschluss zur allgemeinen Finanzprüfung 2015 bis 2019 samt Eröffnungsbilanz zum 01.01.2018 der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA)

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bericht über den Abschlussbericht zur allgemeinen Finanzprüfung zur Kenntnis genommen. Für Gemeinden über 5.000 Einwohnerinnen und Einwohner hat die Gemeindeprüfungsanstalt für Baden-Württemberg alle vier bis fünf Jahre die Aufgabe, eine Prüfung vorzunehmen. Diese Prüfung erfolgte in der Zeit vom 30.03.2021 bis 31.05.2021, Gegenstand der Prüfung waren die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Gemeinde Kressbronn a. B. in den Haushaltsjahren 2015 bis 2019, die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2018 sowie die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung, Gemeindewerke, Wohnungsbau und Grundstücksverkehr in den Wirtschaftsjahren 2015 bis 2019. Es wurden lediglich wenige Punkte beanstandet, die die Verwaltung bereits abgearbeitet hat. Die Prüfung ist nun abgeschlossen.

Kommunales Starkregenrisikomanagement auf den Weg gebracht

Der Gemeinderat hat in der letzten Sitzung mit vier Gegenstimmen mehrheitlich die Erstellung eines Starkregenrisikomanagement-Konzeptes und die Beauftragung der Breinlinger Ingenieure beschlossen. In Folge der Klimaerwärmung wird in Zukunft mit einer Zunahme von extremen Niederschlagsereignissen zu rechnen sein. Starkregenereignisse sind räumlich begrenzte Regenereignisse mit einer sehr hohen Niederschlagsmenge und Intensität. Sie stellen ein sehr schwer zu kalkulierendes Risiko dar. Dazu kommt, dass Starkregen eine extrem kurze Vorwarnzeit und damit eine sehr unsichere Warnlage besitzt. Starkregenereignisse können außerdem, anders als Hochwasserereignisse, abseits und völlig unabhängig von Gewässern auftreten. Ein absoluter Schutz gegen die negativen Auswirkungen, die mit Starkregenereignissen einhergehen, ist nicht möglich. Das Gefährdungsrisiko sowie das Schadenspotenzial können allerdings durch geeignete Vorsorgemaßnahmen verringert werden. In einem kommunalen Starkregenrisikomanagement-Konzept werden zunächst die Gefahren durch Überflutung nach Starkregen dargestellt und eine Risikoanalyse der Überflutungsgefährdung durchgeführt. Daraus resultierend soll ein Handlungskonzept erstellt werden, welches Maßnahmen darlegt, die starkregenbedingte Überflutungsschäden auf kommunaler Ebene verhindern bzw. vermindern sollen. Die Erstellung des kommunalen Starkregenrisikomanagement-Konzeptes wird einen zeitlichen Umfang von etwa zwei bis drei Jahren beanspruchen. Es wird zu 70 % vom Land Baden-Württemberg gefördert.

Gewässerunterhaltung wird professionalisiert

Der Gemeinderat hat in der letzten Sitzung einstimmig die Erstellung eines Gewässerpflegeplans sowie eines Gewässerkatasters beschlossen und das Ingenieurbüro Fitz aus Salem hierzu beauftragt. Sämtliche oberirdischen Gewässer einer Gemeinde sind in öffentliche und private Gewässer eingeteilt. Die öffentlichen Gewässer sind in Gewässer erster und zweiter Ordnung untergliedert. Für Gewässer erster Ordnung, soweit sie nicht Bundeswasserstraßen sind, ist das Land zuständig. Für Gewässer zweiter Ordnung sind die Gemeinden zuständig und damit auch unterhaltspflichtig. Alle Gewässer in der Gemeinde Kressbronn a. B. fließen in den Bodensee und so in das Gewässersystem des Rheins. Insgesamt gibt es 30 km Fließgewässer in Kressbronn a. B. Grundlage für die Planung und Dokumentation der Gewässerunterhaltung bildet das digitale Gewässerkataster. Der Aufbau eines Gewässerkatasters erfordert eine detaillierte Bestandsaufnahme der Gewässer im Gemeindegebiet. Dies ist die Grundlage für den digitalen Gewässerpflegeplan. Die bisherige Pflege und Unterhaltung der Gewässer wurde in der Gemeinde Kressbronn a. B. auf Zuruf partiell ohne Festlegung übergeordneter Ziele durchgeführt. Es wurde der Fokus verstärkt auf die Funktionstüchtigkeit der jeweiligen Gewässer gelegt. Künftig müssen neben dieser wichtigen Eigenschaft auch die naturschutzrechtlichen Belange im Rahmen der Gewässerpflege stärker berücksichtigt werden. Diese Belange sollen im Rahmen eines Gewässerpflegeplans ganzheitlich geplant, dargestellt und umgesetzt werden. Um die ständig wiederkehrende Aufgabe der Gewässerpflege in ökologischer und ökonomischer Hinsicht zu optimieren, ist ein Gewässerpflegeplan notwendig. 

Erschließungsplanung für das Baugebiet Bachtobel nimmt Gestalt an

Der Gemeinderat hat in der Sitzung die bisherigen Planungen  für die Erschließung des Baugebietes Bachtobel vorberaten und konkretisiert. Nun können entsprechende Vorgaben an die Planungsbüros gemacht werden. Zur Vorberatung standen folgende Punkte:

•    Bachtobelplatz – Varianten und Belag
•    Belag Fahrbahn (Pflasterbereiche)
•    Belag Fahrbahn (Asphaltbereiche)
•    Entrée-Platz – Entwurf und Belag
•    Regengarten – Entwurf und Belag
•    Renaturierung Bachlauf
•    Straßenquerprofil
•    Lichtplanung

Der Bachtobelspielplatz wird, da er hinsichtlich der Ausschreibung und seiner Ausführung gesondert betrachtet werden kann, zurückgestellt. Für die Gestaltung des Bachtobelspielplatzes ist eine Bürgerbeteiligung vorgesehen. In der nächsten Sitzung des Gemeinderats soll die Ausführungsplanung vorgelegt und der Ausschreibungsbeschluss gefasst werden. Die Ausschreibung der Bauleistungen erfolgt dann bis Ende Juni und der Vergabebeschluss soll in der Juli-Sitzung gefasst werden. Baubeginn der Erschließung ist voraussichtlich im September 2022.

Gestaltungsleitfaden für das Baugebiet Bachtobel beschlossen

Der Gemeinderat hat in der Sitzung einen Gestaltungsleitfaden für das Baugebiet Bachtobel einstimmig beschlossen. Dieser Gestaltungsleitfaden beinhaltet Vorschläge, wie die Reihenhausgebäude und -grundstücke im Baugebiet Bachtobel gestaltet werden können. Er soll aufzeigen, welche Gestaltungsspielräume für die einzelnen Bauherren bestehen. Aus dem Gestaltungsleitfaden geht keine Verbindlichkeit hervor. Die Regelungen des Bebauungsplanes sind jedoch sehr umfangreich und komplex. Der Leitfaden soll die Bauherren bei der Planung unterstützen und stellt hierzu verschiedene, mögliche Bauweisen dar. Dies soll zu einem besseren Verständnis des Bebauungsplans führen und dazu beitragen, dass eine möglichst einheitliche und aufeinander abgestimmte Bebauung vorgenommen wird. Dadurch erfährt das Baugebiet eine Attraktivitätssteigerung, eine Aufwertung des Erscheinungsbildes sowie eine Erhöhung der Aufenthaltsqualität. Ziel ist ein harmonisches und stimmiges Ortsbild. Der Gestaltungsleitfaden kann unter "Aktuelle Projekte" heruntergeladen werden.

Pressemitteilung vom 03.03.2022