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Pressemitteilungen

Aus dem Gemeinderat

Annahme von Spenden

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung einstimmig der Annahme von Spenden zugestimmt. Die Spendenliste kann im Sitzungsportal unter www.kressbronn.de eingesehen werden.

Bürgermeisterwahl am 9. Oktober 2022

Am 30. November 2022 läuft die reguläre Amtszeit des Bürgermeisters ab. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung beschlossen, dass am 9. Oktober 2022 die nächste Bürgermeisterwahl stattfinden wird. Eine evtl. erforderliche Neuwahl wurde auf den 23. Oktober 2022 festgelegt. Als Bewerbungsschluss hat der Gemeinderat den 15. September 2022 und für eine eventuell erforderliche Neuwahl den 13. Oktober 2022 beschlossen. Plakate dürfen laut Gemeinderatsbeschluss ab 16.09.2022 aufgehängt werden. Die Kandidatenvorstellung wurde auf den 29. September 2022 um 19:00 Uhr in der Festhalle gelegt. Weitere Vorgaben für die öffentliche Kandidatenvorstellung werden vom Gemeindewahlausschuss beschlossen. Diesem gehören Stefan Fehringer als Vorsitzender, Andreas Wagner als Stellvertreter, Klaus Klawitter, Sabine Witzigmann und Martin Kolb als Beisitzer sowie Martina Knappert-Hiese, Dr. Karl Hornstein und Christina Günthör als stellvertretende Beisitzer an.

Bericht der Fraktionen und der Fraktionslosen über die Verwendung der pauschalen Entschädigung

Die Fraktionen, Gruppierungen und fraktionslosen Mitglieder des Gemeinderates erhalten jährlich von der Gemeinde eine pauschale Entschädigung. Die Fraktionen, Gruppierungen und Fraktionslosen haben in der Sitzung über die Verwendung der Mittel für das Jahr 2021 informiert. Eingesehen werden kann die Verwendung der Mittel im Sitzungsportal beim Tagesordnungspunkt.

Gemeinde stellt Antrag auf Investitionshilfe aus dem Ausgleichstock für den Bachtobelspielplatz

Im Baugebiet Bachtobel soll ein öffentlicher Spielplatz entstehen. Hierzu steht eine ca. 3.000 m² große Freifläche zur Verfügung. Der aktuelle Entwurf sieht vor, die Fläche auf verschiedene Weise zu nutzen. 40 bis 50 % der Fläche sollen als Spielplatzfläche mit Spielgeräten errichtet werden. Für die weiteren Flächen gibt es bisher verschiedene Ideen, wie z. B. eine Hochstamm-Wiese oder Retentions-/Wasser-/Wiesenflächen, die auch als Freispielbereich genutzt werden können. Für die Wahl der Spielgeräte und der detaillierten Ausgestaltung des Spielplatzes sind weitere Planungen notwendig. Hierzu ist eine Bürgerbeteiligung geplant. Für die Realisierung des Spielplatzes sind von der Gemeinde Eigenmittel in Höhe von 300.000 € brutto eingeplant. Die Baukosten für den ersten Entwurf werden mit ca. 380.000 € brutto beziffert werden. Der Gemeinderat hat in der letzten Sitzung einstimmig beschlossen, dass 80.000 € als Investitionshilfe aus dem Ausgleichstock beantragt werden. Der Ausgleichstock dient der Unterstützung von Gemeinden durch Bedarfszuweisungen bei der Schaffung notwendiger kommunaler Einrichtungen.

Gemeinderat beschließt Ausschreibung des Grundstückes im Baugebiet Bachtobel für das Ärztehaus zur Erbbaupacht
Zur Verbesserung der Ärzte- und Gesundheitsversorgung plant die Gemeinde im neuen Baugebiet Bachtobel ein Ärztehaus. Der Gemeinderat hat hierzu in der Sitzung vom 20. Oktober 2021 beschlossen, dass grundsätzlich ein Ärztehaus im Baugebiet Bachtobel über Erbbaupacht realisiert werden soll. Im Rahmen eines Vergabeverfahrens soll nun ein Investor für das Ärztehaus gefunden werden. Schwerpunkt des Ärztehauses soll möglichst eine bessere fachärztliche Versorgung sein. Ob die Realisierung eines Ärztehauses für private Investoren lukrativ ist, kann derzeit nicht hinreichend abgeschätzt werden. Erst mit der Ausschreibung wird klar, ob sich ein Investor für das Ärztehaus finden lässt. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 26.01.2022 der Realisierung des Ärztehauses durch einen privaten Investor und dem vorgeschlagenen Erbbaupachtvertrag zustimmt. Des Weiteren hat er die Ausschreibung des Grundstücks im Baugebiet Bachtobel und die Durchführung eines Vergabeverfahrens beschlossen. Die Höhe des Erbbauzinses wird dem Vergabeverfahren überlassen. Alle Beschlüsse wurden einstimmig gefasst.

Auslobung eines Wettbewerbs für den Neubau eines Wohnhauses mit Gewerbeeinheit am Bachtobelplatz
Am 20.10.2021 wurde durch den Gemeinderat die Realisierung eines viergeschossigen Wohnhauses mit Gewerbeeinheit auf dem Bachtobelplatz beschlossen, um der Wohnungsknappheit weiter entgegenzuwirken. Auf Grund der Größenordnung ist ein Realisierungswettbewerb für das Wohnhaus mit Gewerbeeinheit notwendig. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 26.01.2022 einstimmig dem Entwurf der Auslobungsunterlagen zugestimmt und die Fachpreisrichter sowie die Sachpreisrichter gewählt. Für die Gemeinde wurden Bürgermeister Daniel Enzensperger, David Maier (BWV), Hermann Wieland (CDU), Martha Dauth (Grüne) als Sachpreisrichter sowie Lilly Scholl (SPD), Martina Knappert-Hiese (GUBB), Matthias Käppeler und Andreas Wenzler als Stellvertreter gewählt.

Gestaltungsleitfaden für die Reihenhäuser im Baugebiet Bachtobel
Das Bebauungsplanverfahren für das Baugebiet „Bachtobel“ befindet sich in den letzten Zügen und der Satzungsbeschluss ist für den 23.02.2022 geplant. Parallel dazu wurde ein Gestaltungsleitfaden erarbeitet. Dieser Gestaltungsleitfaden beinhaltet Vorschläge, wie die Reihenhausgebäude und -grundstücke im Baugebiet Bachtobel gestaltet werden könnten. Er soll aufzeigen, welche Gestaltungsspielräume für die einzelnen Bauherren bestehen. Aus dem Gestaltungsleitfaden geht keine Verbindlichkeit hervor. Die Regelungen des Bebauungsplanes sind jedoch sehr umfangreich und komplex. Der Leitfaden soll die Bauherren bei der Planung unterstützen und stellt hierzu verschiedene mögliche Bauweisen dar. Dies soll zu einem besseren Verständnis des Bebauungsplans führen und dazu beitragen, dass eine möglichst einheitliche und aufeinander abgestimmte Bebauung vorgenommen wird. Dadurch erfährt das Baugebiet eine Attraktivitätssteigerung, eine Aufwertung des Erscheinungsbildes sowie eine Erhöhung der Aufenthaltsqualität. Ziel ist ein harmonisches und stimmiges Ortsbild. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.01.2022 den Gestaltungsleitfaden vorberaten und keine Einwände erhoben.

Kritik des Gemeinderates an Prüfungsergebnis zur Kombination von Hochwasserschutz und Beregnung
Das Thema Hochwasserschutz wurde zuletzt im Gemeinderat am 29.09.2021 beraten. Dabei wurden die verschiedenen Bausteine der Hochwasserschutzplanung intensiv diskutiert. Von Seiten des Gemeinderats wurde erneut das Thema der Beregnungsbecken für die Landwirtschaft angesprochen. Da das Büro AGP aus Bad Waldsee derzeit eine Machbarkeitsstudie von Beregnungsbecken im Auftrag der Beregnungsgemeinschaft Kressbronn a. B. durchführt, sollte geprüft werden, ob evtl. Synergieeffekte und Kosteneinsparung durch eine gemeinsame Planung und Erstellung der Becken zur Beregnung und des Hochwasserschutzes erzielt werden könnten. Die Verwaltung wurde in Folge dessen beauftragt zu überprüfen, ob eine Kombination von Beregnungs- und Rückhaltebecken zweckmäßig erscheint. Durch zwei Fachbüros wurden die Planungen und Aufgabenziele von Beregnung und Hochwasserschutz abgeglichen und auf Übereinstimmungen geprüft. Hierbei kamen diese zu dem Ergebnis, dass die Zielsetzungen so konträr sind, dass eine gemeinsame Umsetzung nicht produktiv wäre. Sowohl fachliche als auch wirtschaftliche Gründe sprechen laut des Ingenieurbüros Zimmermann mbH eindeutig gegen eine gemeinsame Planung und Umsetzung. Von Seiten des Gemeinderates wurde in der Sitzung kritisiert, dass das Ingenieurbüro Zimmermann sich bei der Prüfung nicht mit den Landwirten ausgetauscht und diese nicht angehört habe. Man einigte sich daher darauf, die Prüfung nochmals aufzunehmen. Der Bericht wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

Bebauungsplan "Seestraße" weiter in der Überarbeitung
Durch die zunehmende Innenentwicklung, insbesondere im Kernort, soll der Bereich der Seestraße städtebaulich geordnet werden. Hierbei soll eine künftige Bebauung sichergestellt und geregelt werden, die der Art und Maß der baulichen Nutzung gerecht wird. Der Entwurf des Bebauungsplans sieht eine allgemeine Wohnbebauung nördlich der Lindauer Straße und ein Urbanes Gebiet (Mischnutzung aus Wohnen und Gewerbe) südlich der Lindauer Straße vor. Schließlich wird in dem Bebauungsplanentwurf auch das Verhältnis zwischen gewerblichem Anteil und Wohnnutzung näher bestimmt. Erheblich diskutiert wurde in der Gemeinderatssitzung, in welchem Verhältnis Wohnen und Gewerbe im Gebiet stehen sollten. Da noch keine Lösung in Sicht war, wurde der Tagesordnungspunkt erneut vertagt.

Gemeindliche Ziele für das Gewerbegebiet Kapellenesch/Haslach beschlossen
Da die gewerbliche Entwicklung in Kressbronn a. B. in den letzten Jahrzehnten nach Ausschöpfung der Kapazität im Gewerbegebiet Heidach nicht in einem dem Bedarf entsprechenden Maße voranschreiten konnte, plante die Gemeinde seit Beginn der Flächennutzungsplanfortschreibung im Jahr 2007 die Schaffung eines interkommunalen Gewerbegebietes zusammen mit den Gemeinden Eriskirch und Langenargen. Die Planungen hatten sich bisher vor allem durch das mit 13 Jahren sehr langwierige Fortschreibungsverfahren für den Flächennutzungsplan und durch die gleichzeitig notwendige Änderung des Regionalplans für Bodensee-Oberschwaben erheblich verzögert. Inzwischen wurde die Fortschreibung des Flächennutzungsplans vom Landratsamt Bodenseekreis zwar genehmigt. Im Hinblick auf das Gewerbegebiet wurde jedoch die Genehmigung verweigert, solange das Fortschreibungsverfahren für den Regionalplan und die damit erfolgende Entfernung des Regionalen Grünzuges in den betroffenen Gewannen nicht abgeschlossen ist. Aus diesem Grund konnten die planungsrechtlichen Grundlagen für die Ausweisung eines Gewerbegebietes durch Bebauungsplan in den Gewannen Kapellenesch/Haslach bisher nicht geschaffen werden.

Als Standort für das Gewerbegebiet sind Flächen in den Gewannen Kapellenesch und Haslach auf der Gemarkung Kressbronn a. B. vorgesehen. In einer Klausurtagung des Gemeinderates vom 6. November 2020 wurde vom Gemeinderat ein Konzept zur Umsetzung eines Gewerbegebietes diskutiert. Wunsch des Gemeinderates war es, vorab Ziele für das Gewerbegebiet zu formulieren und festzulegen. Die Ziele wurden nun vom Gemeinderat in der Sitzung am 26.01.2022 für das neue Gewerbegebiet einstimmig beschlossen.

Pressemitteilung vom 02.02.2022