Gemeinderat befasst sich mit Freiflächen-Photovoltaik
Auf Antrag der BWV-Fraktion hat sich der Gemeinderat in der Sitzung am 26. Oktober 2022 mit den Grundlagen und Voraussetzungen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet befasst. Dabei handelt es sich um Photovoltaikanlagen, die nicht auf Gebäuden, sondern auf freier Fläche errichtet werden. Über den Regionalverband Bodensee-Oberschwaben wurde eine Planhinweiskarte ausgearbeitet, die Möglichkeiten zum Ausbau aufzeigt. Problematisch ist allerdings, dass diese Ausbaupotenziale ganz überwiegend mit den langfristigen wohnbaulichen und gewerblichen Entwicklungsmöglichkeiten identisch sind. Auf Grund der weiten Schutzgebietsausweisungen in der Gemeinde sind nach derzeitiger Rechtslage größere Photovoltaikparks daher nur um die Siedlungsbereiche möglich. Der Gemeinderat wird sich mit der Thematik in einer Klausurtagung näher befassen.
Gemeinderat stimmt der Stellung eines Förderantrags zum Breitbandausbau in den grauen Flecken zu
Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, für Gebiete mit einer Versorgung unter 100 MBit/s einen Förderantrag für den Breitbandausbau zu stellen. Ziel der Gemeinde ist es, schnelleres Internet für die Gemeinde und insbesondere die Teilorte und Weiler zu erreichen. Begonnen wurde dabei bereits mit den weißen Flecken. Dabei handelt es sich um unterversorgte Gebiete, deren Downloadraten unterhalb von 30 MBit/s liegen. Der Glasfaserausbau wurde bislang nur in diesen Gebieten finanziell von Bund und Land gefördert. Inzwischen sind die komplizierte und langwierige Planung sowie die Vergabe der Baumaßnahmen zur Verlegung der Glasfaserleitungen in den weißen Flecken erfolgt. Die Ausführung der Baumaßnahmen erfolgt innerhalb der nächsten 14 Monate und soll möglichst 2023 abgeschlossen werden. Auf Grund immer höherer Datenmengen und damit einhergehenden Anforderungen an die Internetverbindung, hat der Gesetzgeber beschlossen, den Breitbandausbau sogenannter grauer Flecken, welche unter einer Downloadrate von 100 Mbit/s liegen, zu fördern. Mit dem Graue-Flecken-Förderprogramm ist damit ein großer Schritt auf dem Weg zum schnellen Internet getan. Der Ausbau wird dabei wie beim Weiße-Flecken-Förderprogramm mit 50 % Bundesmitteln und über eine Ko-Finanzierung mit weiteren 40 % aus Landesmitteln gefördert. Der Eigenanteil der Gemeinde beträgt somit 10 %. Die Ausbaugebiete in Kressbronn a. B. für das Graue-Flecken-Programm wurden mittels Markterkundungsverfahren, welches der Fördergeber als Grundvoraussetzung einer Förderung vorgibt, ermittelt. Dieses Markterkundungsverfahren wurde bereits Ende des Jahres 2021 durchgeführt. Grob zusammengefasst, handelt es sich bei den grauen Flecken um ca. 120 Adressen in den Bereichen Schleinsee, Nitzenweiler, Poppis, Gohren, Arensweiler, Retterschen sowie einzelne Adressen im Kernort. Für den Ausbau der grauen Flecken liegt eine sehr grobe erste Kostenschätzung vor. Diese beziffert die Nettobaukosten auf ca. 5,1 Mio. €. Im Falle eines Ausbaus kommen noch Planungsleistungen und Kosten für die Rechtsberatung in Hinblick auf das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren hinzu. Die Gemeinde rechnet für den Ausbau nach Abzug der Förderung mit einem Eigenanteil von ca. 550.000 bis 600.000 € (netto). Völlig unerwartet und vorzeitig hat der Bund allerdings das bis zum 31. Dezember laufende Förderprogramm bereits am 25. Oktober geschlossen. Die Mittel waren erschöpft. Aus diesem Grund muss die Gemeinde auf das nächste vergleichbare Förderprogramm warten, das bereits für 2023 angekündigt ist.
Sparkasse Bodensee erhält den Zuschlag für den Bau von fünf Mietwohnhäusern
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, fünf Bauplätze im Umfang von insgesamt rund 5.000 m² für den reinen Mietwohnungsbau im Baugebiet Bachtobel an die Sparkasse Bodensee zu vergeben. Das städtebauliche Konzept der Gemeinde sieht im neuen Baugebiet vor, dass neben Bauplätzen für Reihenhäuser auch Mehrfamilienhäuser als reine Mietwohnungen geschaffen werden sollen. Hierbei hat die Gemeinde sich bewusst dafür entschieden, nur genossenschaftliche, gemeinnützige oder öffentliche Institutionen als Bauträger zuzulassen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Interessen der Allgemeinheit an bezahlbaren Mieten und vor allem einer dauerhaften Vermietung der Wohnungen an Kressbronnerinnen und Kressbronner gewährleistet werden. Ziel der Gemeinde ist dabei, dass auch Sozialwohnungen nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz auf dem Areal entstehen. Im öffentlichen Vergabeverfahren hat die Sparkasse Bodensee als einziger Bieter den Zuschlag erhalten. Vermutlich auf Grund der kurzfristig deutlich gestiegenen Baukosten und Bauzinsen, hatten sich die wenigen anderen in Betracht kommenden genossenschaftlichen, gemeinnützigen oder öffentlichen Investoren für die Gemeinde unerwartet gar nicht erst beworben.
Gemeinderat legt Vergabeverfahren für die ersten Reihenhausbauplätze im Baugebiet Bachtobel fest – Vergaberichtlinien werden erneut angepasst
Im Baugebiet Bachtobel stehen neben den Bauplätzen für den Mietwohnungsbau auch insgesamt 24 Bauplätze für Reihenhäuser zur Verfügung. Der Gemeinderat hat nun beschlossen, dass die Reihenhausbauplätze in vier Tranchen vergeben werden sollen. Der erste Teil wird voraussichtlich im Dezember 2022 zur Vergabe ausgeschrieben. Die Vergabe soll dabei nach dem Einheimischenmodell erfolgen. Die zweite Tranche ist für März 2023 geplant und soll im sozialmodifizierten Festpreisverfahren vergeben werden. Damit werden zwei unterschiedliche Vergabeverfahren zur Anwendung kommen und ihre Auswirkungen in der Praxis erprobt. Beim Einheimischenmodell können Punkte für den Wohnsitz in der Gemeinde sowie soziale Kriterien vergeben werden. Auf Grund der geltenden Rechtslage müssen in diesem Verfahren jedoch zwingend Einkommens- und Vermögensgrenzen berücksichtigt werden. Im Gegensatz dazu werden im sozialmodifizierten Festpreisverfahren keine Punkte für Einheimische vergeben, dafür gibt es in diesem Verfahren aber auch keine Pflicht zur Beachtung von Einkommens- und Vermögensgrenzen. Die übrigen zwei Bereiche sollen nach einer Auswertung der praktischen Ergebnisse der ersten beiden Tranchen in einem noch festzulegenden Verfahren im Juni und Oktober 2023 vergeben werden. Zur Anpassung an die Vergabe von Bauplätzen in Tranchen mussten die Vergaberichtlinien erneut angepasst werden.
Frühzeitige Beteiligung zum Bebauungsplan
Mehrheitlich hat der Gemeinderat dem Entwurf für den Bebauungsplan „Irisstraße West – Flst 1788“ zugestimmt und die frühzeitige Beteiligung eingeleitet. Der Bebauungsplanentwurf sieht in einem vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren vor, ein Mehrfamilienhaus in der Bodanstraße gegenüber des westlichen Bodan-Areals zu realisieren. Da das Vorhaben an ein FFH-Gebiet angrenzt, mussten neben artenschutzrechtlichen Gutachten, Schallschutzgutachten auch eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erfolgen. Alle Gutachten kamen zum Ergebnis, dass mit dem Vorhaben keine wesentlichen Beeinträchtigungen für den Naturschutz und die Umgebung verbunden sind. Im weiteren Verfahren werden nun Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Gemeinderat fasst Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Süd“
Nach längerer Planung hat der Gemeinderat nun den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Süd“ einstimmig gefasst. Der Bebauungsplan erstreckt sich über den nördlichen Teil der Argenstraße unterhalb der Bahnlinie. Hauptziel der Gemeinde war es, Gewerbefläche vor einer Umwandlung in Wohnbaufläche zu sichern. Der Bebauungsplan weist deshalb von der Flüchtlingsunterkunft bis zur ZF ein Gewerbegebiet aus. Darauf folgt eine Mischgebietsfläche und zur Bahnschranke hin ein allgemeines Wohngebiet. Im Bereich des Gewerbegebietes wurde eine viergeschossige Bebauung zugelassen.
Parkturnhalle an Landratsamt zur Flüchtlingsunterbringung vermietet
Die Parkturnhalle wird bereits seit Oktober für die Flüchtlingsunterbringung genutzt. Da derzeit nicht absehbar ist, wann die Halle für den Sportbetrieb wieder freigegeben werden kann, hat der Gemeinderat einer längerfristigen Vermietung der Parkturnhalle an das Landratsamt einstimmig zugestimmt.
Haushalts- und Wirtschaftspläne für das Jahr 2023 eingebracht
Turnusgemäß wurde in der Oktober-Sitzung des Gemeinderats der Haushalt für das Jahr 2023 eingebracht und zur weiteren Beratung in die Fraktionen bzw. Gruppierungen gegeben. Kämmerer Matthias Käppeler stellte den Haushaltsentwurf dem Gremium ausführlich vor. In der November-Sitzung soll der Haushalt öffentlich beraten und in der Dezember-Sitzung beschlossen werden.
Hinweis:
Die Gemeinde Kressbronn a. B. möchte die Bürgerinnen und Bürger über die Arbeit in Gemeinderat und Ausschüssen zeitnah und transparent informieren. Auf dem Sitzungsportal, das für die Öffentlichkeit freigeschaltet ist, können die Tagesordnungen zu sämtlichen öffentlichen Sitzungen sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen eingesehen werden. Die Sitzungsunterlagen stehen dort eine Woche vor der jeweiligen Sitzung zum Abruf auf der Homepage der Gemeinde online zur Verfügung. Informationen zu vergangenen Sitzungen können dort abgerufen oder auch nach Stichworten recherchiert werden.
Schauen Sie rein und informieren Sie sich, denn nur gut informierte Bürgerinnen und Bürger können sich eine eigene Meinung bilden.
Pressemitteilung vom 14.11.2022
