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Pressemitteilungen

Betreuungszeiten an den Grundschulen

Die Bundesregierung hat mit Beschluss vom 5. Mai 2021 einen Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Kinder im Grundschulalter und Kinder der SBBZ Grundstufe auf den Weg gebracht. Der Rechtsanspruch soll zum 1. August 2026 in Kraft treten. Ziel ist, die Betreuungslücke zu schließen. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14. Mai 2024 die Umsetzung des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung an der Grundschule des Bildungszentrums Parkschule und dem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums Parkschule als offene Ganztagsschule an drei Tagen mit acht Zeitstunden ab dem Schuljahr 2025/2026 einstimmig beschlossen. Das Kultusministerium hat der Einrichtung des Ganztagsbetriebs an beiden Schulen zugestimmt, sodass der Betrieb im September 2025 startet. Nachfolgend informiert die Gemeinde über die Betreuungszeiten an der Nonnenbachschule und dem Bildungszentrum Parkschule ab dem Schuljahr 2025/2026.

Betreuung an der Nonnenbachschule
Die Betreuungszeiten sind montags bis freitags von 07:00 bis 08:25 Uhr und von 11:50 bis 14:00 Uhr. Zudem kann von Montag bis Freitag ein Mittagessen gebucht werden. Die Betreuung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Schule. Im Mittelpunkt stehen die Bedürfnisse der Kinder vor und nach der allgemeinen Schulzeit. Die Gemeinde setzt hier ihren Fokus auf Bewegung und Kreativität. Die Kinder haben jedoch auch jederzeit die Möglichkeit, sich auszuruhen oder ihre Hausaufgaben selbstständig zu erledigen. Einen großen Wert legt die Schule und Gemeinde auf einen respektvollen und wertschätzenden Umgang miteinander. Die Kinder werden daher in altersgemischten Gruppen betreut und lernen so, Rücksicht aufeinander zu nehmen. In einer positiven Atmosphäre können die Kleinen von den Großen aber auch umgekehrt lernen. Die Anmeldung erfolgt über das elektronische Rathaus www.elektronisches-rathaus.de und kann ab Anfang Juli eingereicht werden.

Betreuung am Bildungszentrum Parkschule
D
ie Grundstufe des SBBZ – L und die Parkgrundschule bieten ab September 2025 die Möglichkeit, eine Halbtags- oder die Ganztagsgrundschule zu besuchen. Die Halbtagsgrundschule geht in der Regel täglich bis 11:55 Uhr und zusätzlich Dienstagnachmittag von 13:30 bis 15:00 Uhr. Für die Halbtagsschule ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ganztagsschule findet verpflichtend montags, dienstags und donnerstags von 07:35 Uhr bis 15:35 Uhr statt. Die Ganztagsgrundschule ermöglicht nicht nur eine verbesserte Vereinbarung von Familie und Beruf, sondern bietet eine Betreuung auf hohem Niveau. Sie unterstützt die Kinder bestmöglich und bietet mehr Zeit für die individuelle Förderung und die Erweiterung der sozialen und kreativen Kompetenzen. Zudem ermöglicht sie die Erledigung der Hausaufgaben mit Unterstützung der Lehrkräfte in speziellen Lernzeiten sowie die Möglichkeit von integrierten Förderangeboten. Bewegung, Entspannung und kreatives Arbeiten in Form von AGs sowie freie Zeit zum Spielen sind ebenfalls Teil der Ganztagsschule. Die Anmeldung für die Ganztagsschule erfolgt direkt in der Schule, für Rückfragen steht das jeweilige Schulsekretariat zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auf der Schulhomepage im Bereich Grundschule. Ergänzend zur Halbtags- oder Ganztagsschule können alle Familien eine kostenpflichtige Früh-, Mittags- und Nachmittagsbetreuung von der Gemeinde an folgenden Tagen buchen.

• Frühbetreuung: montags bis freitags von 07:00 bis 08:25 Uhr

• Mittagsbetreuung: dienstags, mittwochs und freitags von 11:50 – 14:00 Uhr

• Nachmittagsbetreuung: mittwochs und freitags von 14:00 bis 16:00 Uhr

Die Anmeldung für die zusätzlichen Betreuungsangebote von der Gemeinde erfolgt über das elektronische Rathaus www.elektronisches-rathaus.de und kann ab Anfang Juli gebucht werden.

Allgemeine Informationen zur Schulbetreuung der Gemeinde

Das Betreuungsangebot der Gemeinde beginnt jeweils zum neuen Schuljahr. Das Kind kann aber auch im Laufe des Schuljahres angemeldet werden. Eine Abmeldung ist ausschließlich zum Schulhalbjahr möglich. Eine Abmeldung zum Schuljahresende ist nicht erforderlich.

Sollte ein Kind nicht an der Betreuung der Gemeinde teilnehmen, wird gebeten, dies vor Beginn der Betreuungszeit über den Schulmanager oder das Betreuungshandy mitzuteilen.

Das Anmeldeformular ist jedes Schuljahr im elektronischen Rathaus neu auszufüllen. Weitere Informationen für die Schulbetreuung findet man unter www.kressbronn.de/unsere-gemeinde/oeffentliche-einrichtungen/allgemeinbildende-schulen/schulbetreuung/.

Pressemitteilung vom 26.06.2025