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Pressemitteilungen

Betreuungsgebühren

Der Gemeinderat der Gemeinde Kressbronn a. B. hat in seiner Sitzung vom 21. Juli 2021, wie in jedem Jahr üblich, beschlossen, die Kinderbetreuungsgebühren für die Betreuung in den Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde an die Kostensteigerungen anzupassen. Die Betreuungsgebühren sollen die Betriebsausgaben bzw. Kosten der Einrichtungen zumindest zu einem Teil decken. Nach den Empfehlungen des Trägerverbandes soll der Kostendeckungsgrad für die Kinderbetreuungseinrichtungen eigentlich mindestens bei 20 % liegen. Dies würde bedeuten, dass 80 % der Kosten der Kinderbetreuungseinrichtungen durch allgemeine Steuermittel finanziert werden. Die Gemeinde Kressbronn a. B. liegt mit dem Kostendeckungsgrad jedoch unterhalb dieser Empfehlung und finanziert daher sogar noch mehr Kosten aus allgemeinen Steuermitteln. Dies leistet die Gemeinde Kressbronn a. B. und damit die Allgemeinheit als familienfreundliche Gemeinde gerne, allerdings müssen auch die Eltern, die von diesem Angebot profitieren, ihren Teil dazu beitragen.

Die Anpassung der Gebühren muss regelmäßig vor allem deshalb vorgenommen werden, um gestiegene Personal- und Sachkosten zu finanzieren und den Deckungsgrad einzuhalten. Die Gemeinde gewährleistet in ihren Kinderbetreuungseinrichtungen ein qualitativ hohes Bildungs- und Betreuungsangebot. Die Arbeit der pädagogischen Fachkräfte ist hervorragend, weshalb diese auch stets angemessen bezahlt werden müssen. Um die Qualität der Einrichtungen auch weiterhin zu gewährleisten, müssen alle, Allgemeinheit wie auch die Eltern, einen Solidarbeitrag leisten. Die Gemeinde bittet hierfür um Verständnis.

Die neuen Gebühren finden Sie hier. Informationen zu den Kinderbetreuungseinrichtungen finden Sie hier.

Pressemitteilung vom 29.07.2021