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Pressemitteilungen

Baugebiet Bachtobel

Um sich die Höhe des Kinder- und Familienzentrums im neuen Quartier Bachtobel vorstellen zu können, hat die Verwaltung bei einer Vor-Ort-Besichtigung mit dem Gemeinderat Ballone aufgestellt und die Höhenwirkung aufgezeigt. Laut Bebauungsplan ist die Höhe der Bebauung mit vier Vollgeschossen auf maximal 13,50 m geplant. Die viergeschossige Bauweise ist jedoch nur für die Gebäude entlang der Friedrichshafener Straße und die Mehrfamilienwohnhäuser vorgesehen. Für die Bauplätze ist hingegen eine maximal dreigeschossige Bauweise vorgegeben. Unter Vollgeschossen versteht man nach der Landesbauordnung Geschosse, die mindestens 2,3 m hoch sind. Keine Vollgeschosse sind Räume, die eine geringere Höhe haben, die über weniger als drei Viertel der Grundfläche die 2,3 m aufweisen (z. B. Dachgeschossräume wegen der Dachschräge) oder Kellerräume, die nicht mindestens 1,4 m über die Geländeoberfläche hinausragen. Somit kann durch den Bebauungsplan das Maß der Nutzung vorgegeben werden. Im Hinblick auf die optimale Nutzung der vorhandenen Baufläche für Wohnraum und Kinder- und Familienzentrum war sich der Gemeinderat bei der Besichtigung größtenteils einig, dass man hier eine viergeschossige Bebauung anstreben sollte.

Weitere Informationen zur Höhenentwicklung finden Sie auch im Sitzungsportal oder unter der Rubrik "Bürger fragen - Bürgermeister antwortet 2021" in der Bürgerfrage "Stimmt es, dass im neuen Baugebiet Bachtobel eine Bebauung mit vier Vollgeschossen geplant ist?".

Pressemitteilung vom 28.07.2021