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Pressemitteilungen

Ausschreibung der Vergabe der fünften Tranche

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 14. Mai 2024 beschlossen, die noch nicht vergebenen Baugrundstücke der 24 Einzelhausbauplätze im Baugebiet „Bachtobel“ in einer fünften Tranche zu vergeben. Die Gemeinde Kressbronn a. B. schreibt daher in der fünften Tranche folgende Bauplätze zur Vergabe im sozialmodifizierten Festpreisverfahren auf Grundlage der vom Gemeinderat beschlossenen Wohnbauflächenvergaberichtlinie II aus:

Bauplatz Nr.

Flurstück Nr.

Fläche

Erschließungszustand

Verkaufspreis

Nr. 8

8347

270 m²

vollerschlossen

675 €/m²

Nr. 15

8356

201 m²

vollerschlossen

675 €/m²

Nr. 18

8360

201 m²

vollerschlossen

675 €/m²

Nr. 19

8361

201 m²

vollerschlossen

675 €/m²

Nr. 22

8364

201 m²

vollerschlossen

675 €/m²

Nr. 23

8365

201 m²

vollerschlossen

675 €/m²

Nr. 24

8366

201 m²

vollerschlossen

675 €/m²

Bei einer Vergabe im sozialmodifizierten Festpreisverfahren erhält einen Zuschlag, wer anhand der Vergabekriterien die höchste Punktzahl erreicht. Die Zuteilung der Bauplätze erfolgt anschließend anhand der sich ergebenden Rangfolge und der jeweils angegebenen Prioritäten der Bewerberinnen und Bewerber. Der festgelegte Verkaufspreis beträgt für alle sieben Bauplätze 675,00 €/m². Die Vergabe erfolgt über ein elektronisches Bewerbungsverfahren. Der Bewerbungszeitraum beginnt am 9. September 2024 um 0.00 Uhr und endet am 7. Oktober 2024 um 24.00 Uhr (Bewerbungsschluss). Die Bewerbung kann durch eine Einzelperson oder eine Paarbewerbung erfolgen. Für die Bewerbung ist eine Finanzierungsbestätigung eines anerkannten Kreditinstitutes erforderlich. Die Bewerbung erfolgt über das Bauplatzportal „Baupilot“, abrufbar unter www.baupilot.com/kressbronn-am-bodensee.Falls eine Online-Bewerbung für Sie nicht möglich ist, können Sie sich an die Gemeindeverwaltung wenden. Berücksichtigt werden nur rechtzeitig eingegangene Bewerbungen natürlicher privater Personen. Weitere Informationen finden Sie unter der angegebenen Internetadresse. Die Gemeinde bittet, von Anrufen und E-Mails nach Möglichkeit abzusehen.

Pressemitteilung vom 03.09.2024