Menü

Pressemitteilungen

Aus der Gemeinderatssitzung

Gastronomische Folgenutzung der Bodan-Werft-Hallen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 06.07.2022 die Gesamtkosten der denkmalgerechten Sanierung der Bodan-Werft-Hallen i. H. v. 9.305.000,00 € brutto festgestellt und eine überplanmäßige Ausgabe i. H. v. 305.000,00 € im Haushaltsjahr 2022 beschlossen. Vom Gemeinderat wurden ursprünglich Kosten in Höhe von 9.005.000,00 € genehmigt. Mit dem Ziel, ein funktionierendes Gesamtensemble aus Promenade, Gastronomie, bzw. Privatgelände herzustellen, mussten jedoch noch einige Baumaßnahmen vorgenommen werden, die in der ursprünglichen Kostenplanung nicht berücksichtigt werden konnten, aber im Zuge der Fertigstellung erforderlich waren. Zudem fielen in den Gewerken Fundamentierung der Bestandsgebäude sowie Inneneinrichtung und Umsetzung der Brandschutzauflagen Mehrkosten an. Die Gesamtkosten des Projektes betragen nun abschließend 9.305.000,00 €. Die Gemeinde erhielt mit Schreiben vom 3. Juni 2022 eine Zusage über eine weitere Aufstockung über 300.000,00 € im Städtebauförderungsprogramm 2022. Die überplanmäßigen Ausgaben sind somit durch einen weiteren Zuschuss und die sonstigen Mehrerträge im Jahr 2022 gedeckt. 

Bebauungsplan „Bodan-Werft – Bereich Hotel" – 2. Öffentliche Auslegung des Planentwurfs
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 06.07.2022 die eingegangenen Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans „Bodan-Werft – Bereich Hotel“ in der Fassung vom 30.04.2021 gegeneinander und untereinander abgewogen und den Abwägungsvorschlägen zugestimmt. Des Weiteren hat der Gemeinderat dem Entwurf des Bebauungsplans „Bodan-Werft – Bereich Hotel“ in der Fassung vom 01.12.2021 zugestimmt und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Keine Aufstellung eines Bebauungsplans für Betznau
Dieser Tagesordnungspunkt wurde in der Sitzung vom 06.07.2022 abgesetzt. Von der „Dorfgemeinschaft Betznau“ wurde eine Unterschriftenliste mit 184 Unterschriften bei der Gemeinde Kressbronn a. B. eingereicht und gebeten, einen qualifizierten Bebauungsplan für die Teilgemeinde Betznau zu erstellen. Gleichzeitig sollte eine Veränderungssperre erlassen werden. Anlass war eine Bauvoranfrage, die im Ausschuss für Umwelt und Technik behandelt und für die das gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde. Der Bauherr hatte hierdurch einen Rechtsanspruch und auch ein Bebauungsplan mit Veränderungssperre hätte das Bauvorhaben nicht mehr verhindern können. Um die Anregung zur Erstellung eines Bebauungsplanes mit allen Betznauerinnen und Betznauern zu diskutieren, wurde eine Informationsveranstaltung am 22.03.2022 durchgeführt, zu der alle Einwohnerinnen und Einwohner von Betznau eingeladen waren. Bei der Informationsveranstaltung wurden die Betznauerinnen und Betznauer über die Vor- und Nachteile der Erstellung eines Bebauungsplanes für ihre Grundstücke informiert. Nach dieser Informationsveranstaltung war die Erstellung eines qualifizierten Bebauungsplans nicht mehr das Ziel der Interessensgemeinschaft. Die Möglichkeit eines einfachen Bebauungsplans für Betznau, um sensible Bereiche des Dorfes zu schützen, war in den Vordergrund gerückt, löste jedoch kontroverse und mitunter auch emotionale Diskussionen in Betznau aus. Um weitere Unstimmigkeiten im Dorf zu vermeiden, wurde daher der Antrag auf einen qualifizierten Bebauungsplan für Betznau von der „Dorfgemeinschaft Betznau“ zurückgezogen. Bürgermeister Enzensperger setzte daraufhin den Tagesordnungspunkt ab. Er dankte der Interessensgemeinschaft ihr Engagement für den Ort. Die Diskussion und die Befassung mit der Fragestellung sei wichtig gewesen und ein Zeichen lebendiger Demokratie. Vor allem sei dadurch allen politischen Verantwortlichen nochmals deutlich geworden, was den Betznauern wichtig ist, nämlich die Bewahrung der dörflichen Struktur.

Feststellung der Jahresrechnung 2021 des Eigenbetriebs "Abwasserbeseitigung Kressbronn a. B."
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 06.07.2022 den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung der Gemeinde Kressbronn a. B.“ nach Vorlage festgestellt.

Feststellung der Jahresrechnung 2021 des Eigenbetriebs "Wohnungsbau und Grundstücksverkehr Kressbronn a. B."
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 06.07.2022 den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs „Wohnungsbau und Grundstücksverkehr Kressbronn a. B.“ nach Vorlage festgestellt. Der „Wohnungsbau und Grundstücksverkehr Kressbronn a. B.“ wird als Eigenbetrieb geführt. Für den Eigenbetrieb Wohnungsbau und Grundstücksverkehr Kressbronn a. B. ist die Gewinnerzielungsabsicht nicht ausgeschlossen. Der Eigenbetrieb konnte 2021 einen Jahresgewinn von 168.154,78 € erwirtschaften, dieser wird auf neue Rechnung vorgetragen und steht für Investitionen zur Verfügung.

 

Feststellung der Jahresrechnung 2021 des Eigenbetriebs "Gemeindewerke Kressbronn a. B."
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 06.07.2022 den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs „Gemeindewerke der Gemeinde Kressbronn a. B.“ nach Vorlage festgestellt. 2021 konnte ein Jahresgewinn von 134.195,13 € (Vorjahr Gewinn 77.235,06 €) erwirtschaftet werden, dieser soll auf neue Rechnung vorgetragen werden und im Eigenbetrieb verbleiben.

Bericht über den Haushaltsvollzug 2022
- Zustimmung zu außer- und überplanmäßigen Ausgaben

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 06.07,2022 den geplanten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und der Bildung einer Steuerrückstellung für die Umsatzsteuer auf gemischtgenutzte Parkanlagen im Rechnungsjahr 2022 zugestimmt. Das zum Ende des Jahres hochgerechnete Ergebnis des Finanzhaushalts beinhaltet alle bis zum 7. Juni 2022 bekannten Zahlen und Hochrechnungen. Der aktuell (Ende Mai) hochgerechnete Überschuss des Ergebnishaushalts liegt bei ca. 1,45 Mio. €. Gegenüber der ursprünglichen Planung 2022 mit +126.900 € wäre das eine Steigerung des Überschusses des Ergebnishaushalts um 1,33 Mio. €. Durch die positiven Entwicklungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt 2022 wird die veranschlagte Kreditaufnahme 2022 i. H. v. 0,75 Mio. € nicht erforderlich. Im Gegenzug fallen jedoch die planmäßigen Tilgungen mit 169.900 € (Planansatz 277.000 €) etwas geringer aus. Die geplanten Kreditaufnahmen in den Eigenbetrieben können durch die solide Haushaltswirtschaft komplett aus dem Kernhaushalt bedient werden. Damit kann auch die Kreditaufnahme am Kapitalmarkt mit 1,85 Mio. € durch die Eigenbetriebe komplett vermieden werden. Die Gesamtverschuldung der Gemeinde inkl. der Eigenbetriebe dürfte sich deshalb um ca. 335.451 € auf 2.905.871 € inklusive der Eigenbetreibe reduzieren. Damit dürfte Kressbronn a. B. mit 338,36 €/Einwohner ca. 59 % unter dem Landesdurchschnitt
vergleichbarer Gemeinden in Baden-Württemberg liegen.

Gewährung eines Trägerdarlehens an den Eigenbetrieb "Wohnungsbau und Grundstücksverkehr" im Wirtschaftsjahr 2022
- Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 06.07.2022 im Haushaltsjahr 2022 die Gewährung eines weiteren außerplanmäßigen Trägerdarlehens per 1. Dezember 2022 über 550.000,00 € mit einer Laufzeit von 21 Jahren und 2,40 % Zins p. a. an den Eigenbetrieb „Wohnungsbau und Grundstücksverkehr“ beschlossen und den außerplanmäßigen Ausgaben zugestimmt.

 

Hinweis:
Die Gemeinde Kressbronn a. B. möchte die Bürgerinnen und Bürger über die Arbeit in Gemeinderat und Ausschüssen zeitnah und transparent informieren. Auf dem Sitzungsportal, das für die Öffentlichkeit freigeschaltet ist, können die Tagesordnungen zu sämtlichen öffentlichen Sitzungen sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen eingesehen werden. Die Sitzungsunterlagen stehen dort eine Woche vor der jeweiligen Sitzung zum Abruf auf der Homepage der Gemeinde online zur Verfügung. Informationen zu vergangenen Sitzungen können dort abgerufen oder auch nach Stichworten recherchiert werden.

 

Schauen Sie rein und informieren Sie sich, denn nur gut informierte Bürgerinnen und Bürger können sich eine eigene Meinung bilden.

Pressemitteilung vom 14.07.2022