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Pressemitteilungen

Aus dem Gemeinderat

Fraktionen und Fraktionslosen berichten über die Verwendung der pauschalen Entschädigung

Gemäß der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten erhalten
Fraktionen derzeit pro Fraktionsmitglied 100 Euro, Gruppierungen und Fraktionslose erhalten 50 Euro pro Person. Die Fraktionen, Gruppierungen und Fraktionslosen haben in der letzten Sitzung des Gemeinderates über die Verwendung der pauschalen Entschädigung für das Jahr 2022 informiert.

Gemeinde Kressbronn a. B. tritt dem Interessensverband „bodo-Ringzug“ bei

Die baden-württembergischen Landkreise Ravensburg und Bodenseekreis sowie der
bayerische Landkreis Lindau haben im Jahr 2020 gemeinsam ein Gutachten für den
sogenannten „bodo-Ringzug“ in Auftrag gegeben. „bodo-Ringzug“ steht als Überbegriff für
ein S-Bahn ähnliches System im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf dem Gebiet des
Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundes (bodo) mit den Strecken Friedrichshafen-
Aulendorf, Aulendorf-Leutkirch/Wangen-Lindau und Lindau-Friedrichshafen. Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung einstimmig beschlossen, dass die Gemeinde Kressbronn a. B. dem Interessenverband „bodo-Ringzug“ beitritt und die Kooperationsvereinbarung unterzeichnet wird. Das Interesse der Gemeinde am Projekt „bodo-Ringzug“ liegt insbesondere in der anvisierten Stärkung der Strecke Friedrichshafen-Lindau. Derzeit teilen sich Langenargen und Kressbronn a. B. wegen der Eingleisigkeit den stündlichen IRE und haben dadurch nur eine Direktverbindung alle zwei Stunden nach Ulm und Stuttgart. Gegenstand des Projekts ist, Wege aufzuzeigen, inwiefern auch auf dem Teilstück Friedrichshafen-Lindau ein Halbstundentakt möglich ist. Dies wird einen teilweisen Infrastrukturausbau erforderlich machen. Erste Ergebnisse dazu soll die Machbarkeitsstudie liefern.

Anschluss der Kläranlage Apflau an die Verbandskläranlage Kressbronn a. B. durch Gemeinderat einstimmig befürwortet

Die Stadt Tettnang betreibt in Apflau eine Kläranlage mit einer Anschlussgröße von 9.500 Einwohnern (EGW) und einer wasserrechtlichen Erlaubnis bis Ende 2026. Um dieses Klärwerk weiterbetreiben zu können, wären Investitionen nötig. Gleichzeitig ist das Land Baden-Württemberg bestrebt, die Abwasserbeseitigung strukturell zu verbessern und kleine Kläranlagen an größere Anlagen anzuschließen. Hierdurch soll eine bessere und wirtschaftliche Abwasserbeseitigung erreicht werden. Um Synergieeffekte, sowohl technisch, als auch im Personalbereich, zu nutzen wurde daher geprüft, die Kläranlage Apflau künftig an die Verbandskläranlage Kressbronn a. B. anzuschließen und die Stadt Tettnang als zusätzliches Mitglied in den Abwasserzweckverband aufzunehmen. Der Gemeinderat hat nun einstimmig die Mitglieder der Verbandsversammlung des AZV mit der grundsätzlichen Zustimmung für die notwendigen Schritte zum Anschluss der Kläranlage Apflau beauftragt.

Gemeinderat hat Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Parkplatz am Strandbad“ gefasst

Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung nach Abwägung der eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen mehrheitlich dem Entwurf des Bebauungsplanes „Parkplatz am Strandbad“ zugestimmt und den entsprechenden Satzungsbeschluss gefasst. Die Gemeinde Kressbronn a. B. verfolgt schon seit längerem das Ziel, weitere Stellplätze im Bereich des Bodenseeufers am Ortsrand bereitzustellen und den Verkehr aus dem Ort herauszuhalten. Mit dem Bebauungsplan soll der Parkplatz nördlich des Naturstrandbades rechtlich gesichert werden. Außerdem war der Bebauungsplan erforderlich, um die Fläche des Ausweichparkplatzes der westlichen Wiese durch den Einbau von Schotterrasen naturnah zu befestigen und die Fläche so vor Flurschäden zu bewahren. Zusätzliche Parkplätze konnten durch Entfernung des altlastenhaltigen Erdwalls oberhalb des bestehenden Strandbadparkplatzes geschaffen werden.

Flüchtlings- und Obdachlosenunterbringung – Integrationsbeauftragter stellt die Notwendigkeit einer weiteren Unterkunft klar

Die Flüchtlingsströme nehmen bereits seit Jahren zu, die Menschen fliehen vor Krieg, Verfolgung oder auch aus wirtschaftlichen Gründen. Seit Ausbruch des Krieges in der Ukraine erreichen die Zuwanderungsbewegungen in die Bundesrepublik Deutschland einen Höchststand, Tendenz steigend. Für die Kommunen besteht dabei die allgemeine Verpflichtung, unfreiwillige Obdachlosigkeit zum Schutz von Leib und Leben der betroffenen Personen zu verhindern und zu beseitigen. Die Gemeinde ist verpflichtet, ein jährliches Kontingent an Personen aus der vorläufigen Unterbringung des Landratsamtes in gemeindlichen Unterkünften im Rahmen der Anschlussunterbringung aufzunehmen. 2022 wurden 182 Flüchtlinge und weitere 132 geflüchtete ukrainische Staatsbürger entweder privat oder in kommunalen Unterkünften in der Gemeinde untergebracht und durch Sozialarbeit begleitet. Der Integrationsbeauftragte Mirko Meinel macht in der Sitzung deutlich, dass die Gemeinde an ihre Kapazitätsgrenzen kommt. Von den vorhandenen ca. 140 Plätzen sind derzeit bereits 121 Plätze belegt. Es ist davon auszugehen, dass alle noch verfügbaren Plätze im Laufe des Jahres belegt werden. Es besteht also dringender Handlungsbedarf. Da die bestehenden Unterkünfte der Gemeinde nicht mehr erheblich erweiterbar sind, ist ein Neubau einer Unterkunft notwendig.

Neue Anschlussunterkunft soll im Baugebiet Moos I entstehen

Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung einstimmig der Planung einer Anschlussunterkunft im Baugebiet „Moos I“ sowie der Beauftragung von Architekt Bernhard Rapp mit der Genehmigungsplanung vorab bis zur Leistungsphase 4 zugestimmt. Des Weiteren hat der Gemeinderat einer Parallelausschreibung für eine schlüsselfertige Vergabe und der Stellung eines Förderantrages zugestimmt.  Auf Grund steigender Flüchtlingszahlen benötigt die Gemeinde eine weitere größere Anschlussunterkunft. Es wird mit einem mittelfristigen Aufnahmebedarf zwischen 35 bis 40 Personen in den kommenden Jahren gerechnet. Die derzeitigen Kapazitäten der Gemeinde reichen dafür nicht aus. Mangels Möglichkeiten zur Umwidmung bestehender Gebäude der Gemeinde, ist der Neubau einer größeren Anschlussunterkunft erforderlich. Als Standort für die Anschlussunterkunft kommt das Baugebiet „Moos I“ in Betracht, dessen Entwicklung die Gemeinde eingeleitet hat. Das Baugebiet befindet sich in einer Randlage des Kernortes angedockt an den Moosweg und die Gattnauer Straße. Der Grund und Boden für den geplanten Standort der Flüchtlingsunterkunft befindet sich im Eigentum der Gemeinde. Die Lage ist im weiteren Bereich des Kernortes noch als zentral zu bewerten. Gleichzeitig hätte der Standort eine ausreichende Distanz zu anderen Flüchtlingsunterkünften, was der dezentralen Unterbringungsstrategie der Gemeinde entspricht. Durch eine weitläufige Verteilung der Flüchtlingsunterkünfte im Gemeindegebiet wird eine „Gettoisierung“ und damit verbundenes Konfliktpotential vermieden. Andere Standorte kommen nach Prüfung durch die Verwaltung derzeit nicht in Betracht.
Für den Bau der Flüchtlingsunterkunft kann nach einzelnen Gewerken ausgeschrieben werden. Es kann aber auch mittels einer Ausschreibung ein Generalunternehmer gesucht werden. Der Gemeinderat hat beschlossen, parallel auszuschreiben, um die wirtschaftlichste Variante herauszufinden. Nach derzeitiger Einschätzung ist damit zu rechnen, dass die Durchführung des Baus durch einen Generalunternehmer eine deutlich wirtschaftlichere Lösung für die Gemeinde ist.

Gewerbeeinheit zur Belebung des Bachtobelplatzes wird ausgeschrieben

In der direkten Nachbarschaft des Kinder- und Familienzentrums am Bachtobelplatz wird ein Wohnhaus mit Gewerbeeinheit errichtet. Die Gewerbeeinheit soll zur Belebung des Baugebietes und des Bachtobelplatzes dienen und ein Treffpunkt für Jung und Alt sein. Um die Planungen für die Gewerbeeinheit im Erdgeschoss des Gebäudes abzuschließen, ist es nun erforderlich, einen geeigneten und verlässlichen Pächter zu finden und mit diesem gemeinsam grundlegende Parameter über die Größe sowie die grundsätzliche Nutzung der zu vermietenden Gewerbeeinheit festzulegen. Erste Ideenkonzepte sehen eine Bäckerei, ein Café, ein Bistro oder ein Restaurant mit Innen- und Außenbewirtschaftung vor. Grundsätzlich ist die Gemeinde aber für alle Ideen, die zur Belebung des Areals beitragen und einen starken Öffentlichkeitsbezug haben, offen. Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung der offenen Ausschreibung zur Verpachtung der Gewerbeeinheit im Wohnhaus mit Gewerbeeinheit im Baugebiet Bachtobel zugestimmt. Die Laufzeit des Pachtvertrages wurde auf fünf Jahren mit automatischer Verlängerungsoption festgelegt, die Umsatzpacht auf die Nettoumsätze wurde auf 10 %, die monatliche Mindestpacht auf 12,00 Euro pro Quadratmeter netto festgelegt. Für die Auswahlkommission wurden der Bürgermeister als Vorsitzender, fünf Vertreter aus der Mitte des Gemeinderates (Klaus Klawitter, Gerold Wachter, Timo Witzigmann, Lilly Scholl, Martina Knappert-Hiese) sowie Caren Seifarth, Sachgebietsleitung, bestimmt. Der Bewerbungsschluss wird auf den 06.03.2023 um 10:00 Uhr festgesetzt. Die Ausschreibung ist  unter den Pressemitteilungen zu finden.

3. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe beschlossen – Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes umgesetzt

Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung der 3. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe rückwirkend zum 01.01.2023 zugestimmt. Damit wurde dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes entsprochen. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) für Baden-Württemberg hat mit Urteilen vom 14. Oktober 2022 (Az.: 2 S 407/22 und 2 S 1589/22) die Kurtaxesatzung der Gemeinde Kressbronn a. B. in Bezug auf die Erhebung einer Kurtaxe für Bootsliegeplätze für unwirksam erklärt. Die Gemeinde hatte bereits durch Beschluss des Gemeinderates vom 15. Dezember 2022 auf die Vorgaben der Rechtsprechung reagiert und die Änderungen an der Kurtaxesatzung vorgenommen. Da die Begründung zum Urteil erst nach der letzten Gemeinderatssitzung im Jahr 2022 erfolgte, eine Beschlussfassung für das Jahr 2023 aber erfolgen musste, konnte die nicht zu erwartende Rechtsprechung zur Begrenzung der Zweitwohnungen auf einen pauschalen Nutzungsansatz von 30 Tagen für die pauschale Jahreskurtaxe noch nicht eingearbeitet werden. Dies ist nun mit der 3. Änderung der Satzung geschehen, die pauschale Jahreskurtaxe der Zweitwohnungsinhaber musste von 175,00 Euro pro Person auf 105,00 Euro pro Person angepasst werden.

Gemeinderat gewährt Trägerdarlehen an die Eigenbetriebe

Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung außerplanmäßige Trägerdarlehen an den Eigenbetrieb Wohnungsbau- und Grundstücksverkehr und an den Eigenbetrieb Gemeindewerke, Sparte Breitbandverkabelung gewährt. Die Trägerdarlehen sind durch das vorläufige Jahresergebnis 2022 abgedeckt. Die Gesamtverschuldung der Gemeinde samt Eigenbetrieben fällt erfreulicherweise durch die Eigenfinanzierung deutlich geringer aus. Die Kreditaufnahme von 500.000,00 € im Kernhaushalt kann nach aktuellem Planungsstand ersatzlos entfallen und die Kreditaufnahme der Eigenbetriebe fällt durch die zusätzlichen Trägerdarlehen voraussichtlich 700.000,00 € geringer aus.

Gemeinderat stimmt der Neubeschaffung von drei Elektrofahrzeugen zu

Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung einstimmig der Anschaffung von drei Elektrofahrzeugen im Haushaltsjahr 2023 zugestimmt und die Verwaltung mit der Ausschreibung und Vergabe von zwei Volkswagen ID.3 und eines Nissan Leaf an den Bestbieter beauftragt. Durch diese Anschaffung unterstreicht die Gemeinde ihr Bekenntnis zur Elektromobilität. Die Elektrofahrzeuge können in der Gemeinde Altfahrzeuge ersetzen bzw. für neue Zwecke sinnvoll eingesetzt werden.

Annahme von Spenden

Der Gemeinderat hat in der letzten Sitzung einstimmig der Annahme von Spenden in Höhe von rund 28.000 Euro zugestimmt und dankte den Spenderinnen und Spender herzlich für ihre finanzielle Unterstützung zum Allgemeinwohl der Gemeinde.

Pressemitteilung vom 26.01.2023