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Pressemitteilungen

Aus dem Gemeinderat

Gemeinderat beschließt rückwirkende Kurtaxesatzung nach VGH-Urteil

Nachdem der Verwaltungsgerichtshof für Baden-Württemberg (VGH) die Kurtaxesatzung der Gemeinde in Bezug auf die konkrete Ausgestaltung der Erhebung der Kurtaxe für Bootsliegeplätze für rechtswidrig und damit für nichtig erklärt hat, musste die Gemeinde ihre Kurtaxesatzung überarbeiten. Der VGH hielt in seinem Urteil jedoch nur die Kurtaxe für Gastliegeplätze für unzulässig, für Dauerliegeplätze erachtete der VGH die Erhebung der Kurtaxe hingegen für zulässig. Außerdem stellte der VGH klar, dass für die Kurtaxepflicht nicht an eine Übernachtungsmöglichkeit angeknüpft werden dürfe, was die Gemeinde jedoch bislang getan hatte. Deshalb müsse jeder Bootsliegeplatz in einer Hafenanlage erfasst werden, unabhängig davon, ob das Boot eine Schlafmöglichkeit habe oder nicht. Aus diesem Grund muss die Gemeinde aus Gleichheitsgründen nicht nur künftig, sondern nach der Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt) auch rückwirkend alle Boote, die in einer Hafenanlage liegen, erfassen und die Kurtaxe erheben. Demzufolge sind künftig deutlich mehr Boote von Ortsfremden kurtaxepflichtig als dies von der Gemeinde ursprünglich beabsichtigt war. Von Seiten des Gemeinderates wurde bemängelt, dass von allen Bootsbesitzern, unabhängig von der Größe und der Verwendung, Kurtaxe zu entrichten sei. So müssten künftig auch Angelsportler Kurtaxe bezahlen. Rechtsanwalt Dr. Andreas Kohnke verwies darauf, dass von der Größe der Boote keine Unterschiede gemacht werden dürften. Erhebungsgrundlage sei lediglich die Möglichkeit, mit dem Boot anzulegen und die Infrastruktur zu nutzen. Es gebe hier keine Unterschiede zwischen Angelsport und z. B. der reinen Segelbootsnutzung. Allerdings hätten die Bootsbesitzer künftig dann auch sämtliche Vergünstigungen der Kurtaxepflichtigen, wie die kostenlose Nutzung des Naturstrandbads oder des ÖPNV. Der Gemeinderat stimmte der rückwirkenden Kurtaxesatzung mit den bisherigen Kurtaxesätzen zum 1. Januar 2020 zu.

 

Anpassung der Kurtaxesätze ab 2022 zur Einführung der Echt Bodensee Card

Da die Mehrheit der Gastgeberinnen und Gastgeber in der Gemeinde sich zwischenzeitlich für die Einführung der Echt Bodensee Card (EBC) ausgesprochen haben, beschloss der Gemeinderat am 2. November 2020 mehrheitlich die Einführung der EBC. Mit der EBC sind viele Vorteile wie ein kostenloser ÖPNV innerhalb des Bodo-Gebietes verbunden. Hierzu wurde jedoch vom Gemeinderat noch eine deutliche Verbesserung des ÖPNV, insbesondere ins Hinterland, angeregt. Die Gemeinde und die Gäste müssten einen Mehrwert durch den Beitritt zur Echt Bodensee Card spüren. Zur Umsetzung der EBC musste nun die Kurtaxesatzung der Gemeinde ab 2022 angepasst werden. Künftig wird die Kurtaxe im Sommer von 2,00 Euro auf 3,30 Euro pro Tag und Person und die Winterkurtaxe von 0,50 Euro auf 1,30 Euro steigen. Die pauschale Jahreskurtaxe steigt für Zweitwohnungen von 50 Euro auf 330 Euro, für Campingstellplätze und Bootsliegeplätze von 20 Euro auf 198 Euro. Zu berücksichtigen ist dabei, dass die neuen pauschalen Jahreskurtaxesätze nicht mehr an eine Person anknüpfen, sondern an eine Wohnung bzw. einen Stellplatz/Liegeplatz. Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich bei drei Gegenstimmen der Neufassung der Kurtaxesatzung und der Anpassung der Kurtaxesätze zu.

 

Fremdenverkehrsbeitrag wird angepasst

Im Zuge der Neukalkulation der Kurtaxesätze musste auch die Fremdenverkehrsabgabe neu kalkuliert werden. Die Fremdenverkehrsabgabe wird allerdings nicht von den Gästen, sondern den ortsansässigen Betrieben erhoben. Die Fremdenverkehrsabgabe wurde seit ca. 20 Jahren nicht mehr erhöht bzw. angepasst. Bei der Kalkulation stellte sich nun auf Grund höherer Ausgaben zur Steigerung der touristischen Attraktivität wie auch auf Grund der nicht kurtaxeumlagefähigen Kosten der Echt Bodensee Card ein Bedarf zur Anpassung des Fremdenverkehrsbeitragssatzes von 8 auf 9 % sowie eine Anpassung des Bettengeldes von 25 auf 30 Cent heraus. Die verbesserte touristische Infrastruktur in der Gemeinde Kressbronn a. B. ziehe auch eine gewisse Erhöhung des Fremdenverkehrsbeitrags nach sich. Der Gemeinderat stimmte der Anpassung des Fremdenverkehrsbeitragssatzes mehrheitlich bei vier Gegenstimmen zu.

 

Jahresergebnisse des Regionalwerkes Bodensee vorgestellt

In der Gemeinderatssitzung stellte das Regionalwerk Bodensee, an dem die Gemeinde Kressbronn a. B. beteiligt ist, die Jahresergebnisse ihrer Gesellschaften für das Wirtschaftsjahr 2021 vor. Von dem Jahresgewinn 2020 der Regionalwerk Bodensee GmbH & Co. KG in Höhe von 2.069.054,58 € entfällt ein Anteil in Höhe von 169.056,82 € (Vorjahr: 191.928,11 €) auf die Gemeinde Kressbronn a. B. Von diesem Betrag werden 113.809,06 € an die Gemeindekasse ausbezahlt, der Restbetrag in Höhe von 55.247,77 € wird zur Finanzierung für künftige Investitionen als weitere Beteiligung dem Regionalwerk Bodensee GmbH & Co. KG belassen. Die Erträge aus dem Regionalwerk werden bei der Gemeinde über den Eigenbetrieb Gemeindewerke zur Finanzierung bzw. zur Reduzierung des Abmangels z. B. des Hallenbades genutzt.  Der Gemeinderat nahm den Bericht des Regionalwerkes zur Kenntnis.

 

Gemeinderat beschließt Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen im Bauhof

Der Gemeinderat beschloss einstimmig diverse Nutzfahrzeuge und Kleingeräte für den Bauhof und den Tourismusbetrieb auszutauschen und Ersatzbeschaffungen vorzunehmen.

 

Haushalt 2022 in den Gemeinderat eingebracht

Wie in jedem Jahr wurde in der Gemeinderatssitzung am 20. Oktober 2021 der Entwurf für den Haushalt der Gemeinde für das kommende Jahr eingebracht. Der Ergebnishaushalt weist einen Überschuss von 102.900 Euro aus. Dies ist deutlich weniger, als in vorangegangenen Jahren. Auch bei der Gemeinde machen sich daher die Folgen der Corona-Pandemie bemerkbar. Das Investitionsprogramm legt die Investitionsschwerpunkte der Gemeinde bei der Sanierung des Bildungszentrums Parkschule und dem Kinder- und Familienzentrum im Baugebiet Bachtobel. Der Gemeinderat nahm den Entwurf zur Kenntnis. Der Entwurf wird in der November-Sitzung beraten und soll in der Dezember-Sitzung beschlossen werden.

 

Bürgerbeteiligungskonzept fortgeschrieben

Im Jahr 2015 wurde in Zusammenarbeit mit der Allianz für Bürgerbeteiligung ein neues Konzept für die Bürgerbeteiligung in der Gemeinde Kressbronn a. B. ausgearbeitet. Der Gemeinderat beschloss dieses im Jahr 2016. Zwischenzeitlich konnte das Konzept über fünf Jahre erprobt werden. In der praktischen Anwendung ergab sich allerdings Änderungsbedarf. Künftig sollen dem Beirat für Bürgerbeteiligung vier statt drei Einwohner und Gemeinderäte angehören. Der Beirat wird außerdem künftig auf fünf Jahre und nicht mehr auf drei Jahre gewählt. Die Wahl soll mit den Wahlperioden des Gemeinderates synchronisiert werden. Der Beirat tagt nur noch einmal statt zweimal pro Jahr. Der Beirat für Bürgerbeteiligung hat dem neuen Konzept einstimmig zugestimmt und dem Gemeinderat zum Beschluss empfohlen. Dieser entsprach der Empfehlung und stimmte den Änderungen des Konzeptes ebenfalls einstimmig zu.

 

Naturstrandbad bleibt auch weiterhin in der Winterzeit geschlossen

Ob das Naturstrandbad im Winter für die allgemeine Öffentlichkeit zugänglich sein soll, war bereits Gegenstand vieler Diskussionen. Bereits im Jahr 2007 hatte sich die Gemeinde entschieden, das Naturstrandbad über den Winter zu schließen. Gründe waren damals wie heute die Vandalismusgefahr und die Gewährleistung sicherer und hygienischer Zustände in der kommenden Badesaison. Aus Kostengründen kann im Winter keine Beaufsichtigung des Geländes stattfinden. Da inzwischen ausreichend Möglichkeiten bestehen, an den See zu gelangen, besteht aus Sicht der Gemeindeverwaltung auch kein Bedarf. Der Gemeinderat schloss sich nach einiger Diskussion und vier Gegenstimmen mehrheitlich der Sichtweise an und stimmte der Beibehaltung der Schließung über den Winter zu.

 

Gemeinderat fasst Grundsatzbeschluss für ein Ärztehaus im Baugebiet Bachtobel

In der Gemeinderatssitzung vom 20. Oktober 2021 hat der Gemeinderat mehrheitlich den Grundsatzbeschluss gefasst, im neuen Baugebiet Bachtobel eine Fläche neben dem künftigen Bachtobelplatz als Ärztehaus zu nutzen. Der Bürgermeister betonte, dass man die Chance nutzen sollte, die Ärzteversorgung zu verbessern oder zumindest zu erhalten. Bedenken bestanden teilweise darin, dass das Ärztehaus nicht voll ausgelastet werde und seitens der Verwaltung für die Planung zu viel Personalressourcen beansprucht würden. Nach einer Diskussion wurde dem Beschlussvorschlag bei drei Gegenstimmen zugestimmt. Das Grundstück soll in Erbbaupacht an einen privaten Investor zur Realisierung des Ärztehauses vergeben werden. Für die Gemeinde entstehen mit dem Projekt daher keine Kosten. Ziel des Ärztehauses soll einerseits eine Erweiterung der Arztversorgung, andererseits aber auch eine Sicherung des Bestandes sein. Einige Ärzte in der Gemeinde sind auf der Suche nach neuen und funktionaleren Praxisräumlichkeiten. Durch ein Ärztehaus erreicht die Gemeinde zudem eine zentrale Ärzteversorgung, dies bedeutet, dass der Patient keine weiten Strecken zwischen den Ärzten zurücklegen muss, sondern möglichst alles an einem Ort vorfindet. Dadurch gelingt auch eine Bündelung der ärztlichen Fachkompetenzen.

 

Gemeinderat stimmt der Aufnahme von Planungen für ein kommunales Mehrfamilienhaus mit Café am künftigen Bachtobelplatz zu

Der Gemeinderat hat bei sieben Gegenstimmen mehrheitlich der Aufnahme von Planungen für ein kommunales Wohnhaus mit Café zur Platzbelebung am künftigen Bachtobelplatz im neuen Baugebiet Bachtobel seine Zustimmung erteilt. Diskutiert wurde seitens des Gemeinderates insbesondere über die Notwendigkeit, das Gebäude bereits jetzt zu realisieren. Die Verwaltung betonte jedoch den erheblichen Bedarf an Mietwohnraum in der Gemeinde für die örtliche Bevölkerung. 

Das Gebäude soll über den Eigenbetrieb Wohnungsbau und Grundstücksverkehr finanziert werden und damit den Kernhaushalt der Gemeinde sowie die Erfüllung anderer öffentlicher Aufgaben nicht beeinträchtigen. Ziel der Gemeinde ist es, weiteren Mietwohnraum für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung zu stellen und so dem Wohnraummangel entgegenzutreten. Im Gebäude könnten ca. 12 Wohneinheiten entstehen. Durch eine gemeinsame Realisierung mit dem Kinder- und Familienzentrum können die Tiefgaragen unkompliziert gemeinsam gebaut werden und vor allem auch Kosten beim Bauablauf eingespart werden.

Pressemitteilung vom 26.10.2021