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Pressemitteilungen

Aus dem Gemeinderat

Straßenausbau Hüttmannsberg – Baubeginn im Frühjahr 2022

Nachdem die Planungsleistungen zum Straßenausbau in Hüttmannsberg ausgeschrieben wurden, hat der Gemeinderat nun in seiner Sitzung am 29.09.2021 die Vergabe der ausgeschriebenen Bauleistungen an die wirtschaftlichste Bieterin, die Fa. Zwisler aus Tettnang, beschlossen. Des Weiteren hat der Gemeinderat der Verschiebung des Baubeginns in das Jahr 2022 und der damit verbundenen Übertragung von Haushaltsmitteln in das Jahr 2022 zugestimmt. Aufgrund der derzeitigen Marktlage hinsichtlich Materialbeschaffung ist ein Baubeginn vor Anfang/Mitte November nicht realistisch. Bei einer geschätzten Bauzeit von ca. 6 bis 7 Wochen birgt ein späterer Baubeginn als Mitte Oktober die Gefahr einer „Winterbaustelle“. Das würde bedeuten, dass je nach Witterung die Baustelle eingestellt werden müsste. Im schlimmsten Fall wäre dann der Ausbaubereich den Winter über nicht nutzbar. Um dieses Risiko zu vermeiden, wurde der Baubeginn in das Jahr 2022 verschoben. Bei einem Baubeginn im März/April 2022 können die gewünschten Hausanschlüsse gleich mit realisiert werden.

 

Hochwasserschutz - Vergabe Beratungsleistungen

Kooperation mit Beregnungsgemeinschaft und Landwirtschaft angeregt

Im vergangenen Jahr wurde dem Gemeinderat eine Gesamtkonzeption vorgestellt, welche die Hochwassersituation darstellt, die Problembereiche aufzeigt und mögliche Lösungsansätze formuliert. Kernaussage war, dass zunächst die zwei „Nadelöhre“ beim Autohaus Biggel und bei der Bahntrassenunterführung, unweit der Fußgängerunterführung beim Bahnhof, gelöst werden müssen. Da die Deutsche Bahn Eigentümerin der Brücke ist, wird eine entsprechende Kostenbeteiligung von der Gemeinde erwartet. Die Kostenfrage ist mit der DB jedoch schwierig zu lösen, solange die Höhe der Kosten noch nicht feststeht. Die Gemeinde hat daher ein Angebot für die Planung der Leistungsphasen 1 und 2 vom Ingenieurbüro SSF aus München eingeholt. Dieses Ingenieurbüro ist eines der wenigen, das sich in mit Eisenbahnbauwerken auskennt. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 29.09.2021 die Beauftragung des Büros SSF mit den Leistungsphasen 1 und 2 Büro beschlossen. Um die Gemeinde bei den Verhandlungen mit der Deutschen Bahn adäquat zu vertreten, hat der Gemeinderat in der Sitzung vom 29.09.2021 des Weiteren die Beauftragung der Partnergesellschaft Mohr Rechtsanwälte aus Hamburg, vertreten durch Rechtsanwalt Rüdiger Nebelsieck beschlossen, da die höchst komplexe Materie insbesondere auch im Hinblick auf das Eisenbahnrecht von der Gemeinde nur durch externe Unterstützung erfolgreich bearbeitet werden kann.

Da die Landwirtschaft gemeinsam mit der Beregnungsgemeinschaft momentan die Möglichkeiten der Bewässerung in Trockenzeiten oder bei Frost prüft und hierfür ein Konzept erstellt, wurde seitens des Gemeinderates angeregt, das Gesamtkonzept Hochwasserschutz in Kooperation mit der Beregnungsgemeinschaft und der Landwirtschaft zu erstellen, bzw. in den gemeinsamen Punkten abzustimmen und Synergieeffekte zu nutzen. Der Gemeinderat hat daher in der Sitzung am 29.09.2021 beschlossen, die Hochwasserschutzkonzeption in Kooperation mit der Beregnungsgemeinschaft und der Landwirtschaft zu entwickeln.

 

Bebauungsplan "Seestraße" - Erlass einer Veränderungssperre

Durch die zunehmende Innenentwicklung, insbesondere im Kernort, soll der Bereich der Seestraße, wie im Geltungsbereich dargestellt, städtebaulich geordnet werden. Hierbei soll eine künftige Bebauung sichergestellt und geregelt werden, die der Art und Maß der baulichen Nutzung gerecht wird. Dabei ist es auch wichtig, die vorhandene Mischung zwischen Wohn- und Arbeitsstätten festzulegen. In dem Bereich befinden sich verschiedene bebaute und unbebaute Flächen, für die verbindliche Bebauungsregeln festgelegt werden sollen. Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 27.01.2021 beschlossen, einen Bebauungsplan aufzustellen, um die örtliche Situation zu regeln. Um nun sicher zu stellen, dass Bauvorhaben vor Rechtskraft des Bebauungsplans dessen Ziele nicht gefährden bzw. entgegenstehen, hat der Gemeinderat in der Sitzung am 29.09.2021 eine Veränderungssperre beschlossen.

 

Feststellung der Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Kressbronn a. B. – Gemeinde solide aufgestellt

Die kommunale Doppik wurde bei der Gemeinde Kressbronn a. B. zum 1. Januar 2018 eingeführt. Damit ist seit dem Haushaltsjahr 01.01.2018 die Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der kommunalen doppelten Buchführung (Doppik) zu führen. Durch das Neue Kommunale Haushaltsrecht (NKHR) wird die zahlungsorientierte Kameralistik durch die ressourcenorientierte kommunale Doppik abgelöst. Betrachtet werden insbesondere Abschreibungen als Aufwendungen, welche beim Haushaltsausgleich zu berücksichtigen sind. Die kommunale Doppik basiert auf dem kaufmännischen Rechnungswesen und bedeutet doppelte Buchführung in Konten. Hierbei werden Erfolgskonten (Konten der Ergebnisrechnung), Finanzkonten (Konten der Finanzrechnung) und – indirekt – Bestandskonten (Konten der Bilanz bzw. Vermögensrechnung) bedient. Durch das NKHR und das damit verbundene Ressourcenverbrauchskonzept wir die Verantwortung für

die intergenerative Gerechtigkeit übernommen. Intergenerative Gerechtigkeit bedeutet, dass jede Generation die verbrauchten Ressourcen wieder zu erwirtschaften hat. Dazu muss gewährleistet sein, dass der Ressourcenverbrauch (Aufwendungen) durch das Ressourcenaufkommen (Erträge) in jedem Haushaltsjahr gedeckt wird. Dabei werden auch der Werteverzehr des Vermögens und die Rückstellungen als Aufwendungen berücksichtigt, damit künftige Generationen nicht belastet werden. Dies ermöglicht ein nachhaltiges Wirtschaften und mehr Transparenz in den Kommunen.

Das Rechnungsergebnis 2020 ist rundum mehr als zufriedenstellend ist. Die Gemeinde Kressbronn a. B. war im abgelaufenen Rechnungsjahr 2020 in der Lage, sämtliche Abschreibungen aus allen Arbeitsbereichen abzudecken und darüber hinaus über 3,7 Mio. € (Vj. 3,7 Mio. €) in die Ergebnisrücklage einzustellen. Die gute Ertragslage bei den Steuererträgen insbesondere auf Grund der Gewerbesteuer-Kompensationszahlung wurde genutzt, um die Rückstellungen für den Finanzausgleich und die Kreisumlage zu erhöhen. Damit hat die Gemeinde sogar Krisenvorsoge für die Zukunft getroffen.

Das Jahresergebnis ist vor allem vor dem Hintergrund der weltweiten Corona-Pandemie mit zahlreichen Lockdowns, massenweiser Kurzarbeit, Einbruch der Übernachtungszahlen und drastischem Rückgang der Gewerbe- und Einkommensteuererträge zu sehen. Einmalig in der jüngeren Geschichte dürfte da das Eingreifen des Bundes und der Länder zur Stützung der kommunalen Finanzen gewesen sein. Zeitweilig gab es die reale Gefahr, dass einige Kommunen in so große Finanzschwierigkeiten geraten, dass die laufenden Verpflichtungen nicht mehr bedient werden können. Durch das beherzte Eingreifen des Staates konnte diese Gefahr bereits im 3. Quartal 2020 abgewendet werden. Bezogen auf die Gemeinde Kressbronn a. B. ergaben sich im 2. Quartal 2020 ebenfalls deutlich Steuerrückgänge durch Anpassung der Gewerbesteuervorauszahlungen. Zum Jahresende wurden die Planzahlungen durch Nachveranlagungen aus Vorjahren jedoch erreicht. Positiv wirkte sich die Haushaltssperre und der temporäre Einstellungsstopp des Personals auf den Ergebnishaushalt aus. Die Einsparungen dürften bei rd. 500.000 € gelegen haben.

Die Bilanzsumme mit rd. 119,2 Mio. € (Vj. 115,8 Mio. €) sowie das Eigenkapital von rd. 71,8 Mio. € (Vj. 68,0 Mio. €) zeigen auf, dass die Gemeinde Kressbronn a. B. im Verhältnis zu ihrer Größe sehr solide aufgestellt ist und über ein sehr umfangreiches Vermögen verfügen kann.

Der Gemeinderat stellte am 29.09.2021 den Jahresabschluss für das Jahr 2020 einstimmig fest.

 

Prüfungsbericht zur allgemeinen Finanzprüfung 2015 – 2019 und Eröffnungsbilanz zum 01.01.2018 der Gemeindeprüfungsanstalt abgenommen

Für Gemeinden über 5.000 Einwohnerinnen und Einwohner hat die Gemeindeprüfungsanstalt für Baden-Württemberg alle vier bis fünf Jahre die Aufgabe, eine Prüfung vorzunehmen. Die Verwaltung ist am 09.06.2021 mündlich über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung unterrichtet worden. Es gab nur wenige Beanstandungen. Diese wurden von der Gemeindeverwaltung bereits zu einem großen Teil erledigt. Die jetzt noch offenen Positionen werden zeitnah 2021 verarbeitet.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.09.2021 von den wesentlichen Feststellungen des Prüfungsberichts 2015-2019 samt der Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2018 der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) Kenntnis genommen.

Pressemitteilung vom 06.10.2021