Auf Grund der Hochwasserereignisse kam es im Versorgungsgebiet des Zweckverbands Haslach zu Verunreinigungen. Das Versorgungsgebiet Haslach ist über eine Notfallleitung mit dem Wasserhochbehälter in Schleinsee verbunden. Zwar wurde die Notfallleitung nach Bekanntwerden der Verunreinigung im Versorgungsgebiet Haslach sofort abgetrennt, bei Kontrollproben im Hochbehälter Schleinsee wurden jedoch in geringen Mengen Keime festgestellt. Der Hochbehälter wurde umgehend vom Netz genommen. Im Wasserleitungsnetz, das Teile der Gemeinde Kressbronn a. B. versorgt, wurden bislang keine Verunreinigungen entdeckt, sämtliche Proben waren bisher negativ. Der Einsatz von Chlor war ebenfalls nicht notwendig, so dass sich keine Chemikalien in der Leitung befinden. Da jedoch nicht ausgeschlossen werden kann, dass trotz des schnellen Abschaltens des Hochbehälters Keime in das Wasserleitungsnetz gelangt sind, hat das Landratsamt Bodenseekreis vorsorglich ein Abkoch-Gebot für Trinkwasser aus der Leitung für folgende Gebiete erlassen:
Betroffene Teilorte und Weiler:
Schleinsee, Unterwolfertsweiler (Tettnang), Nitzenweiler, Hohreute, Riedensweiler, Atlashofen, Döllen, Hüttmannsberg, Gattnau, Arensweiler, Poppis, Kümmertsweiler, Krummensteg, Retterschen, Berg, Gottmannsbühl.
Betroffene Straßen im Kernort:
Altenheim, Ottenberghalde 39, 41, 41/1, 41/3, 41/4, 43, 45, Gattnauer Straße 27, 33, 45, 47, 49, 51, 53, Bachstraße 9, 8/1, Kirchsteige 18, 20, 22, 22/1, 24, 27, 29, 31, 35, Nunzenbergweg, Goethestraße 1- 43, Anschluss BAYWA Richtung B31.
Der größte Teil des Ortskerns von Kressbronn a. B. sowie Gohren und die umliegenden Weiler sind von dem Abkoch-Gebot nicht betroffen. Weitere Informationen sowie eine Karte der betroffenen und nicht betroffenen Gebiete sind auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.
Abgekocht werden sollte Leitungswasser …
- zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken
- zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder und Kranke
- zum Abwaschen von Salat, Gemüse und Obst
- zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbereitet werden
- zum Zähneputzen und zur Mundpflege
- für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülen, etc.)
- zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
Wie wird abgekocht?
Einmal sprudelnd aufkochen, danach mindestens 10 Minuten abkühlen lassen. Auch handelsübliche Wasserkocher sind dafür geeignet.
Wie lange dauert das Abkoch-Gebot?
Das Abkoch-Gebot gilt solange, bis es offiziell vom Landratsamt Bodenseekreis aufgehoben wird. Die Gemeinde wird das Ende des Abkoch-Gebotes dann auf den bekannten Kommunikationskanälen veröffentlichen. Bitte beachten Sie ggf. weitere Hinweise und behalten Sie die Homepage und die Social-Media-Kanäle der Gemeinde im Blick.
Pressemitteilung vom 12.06.2024