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Pressemitteilungen

3G-Regel für Publikumsverkehr

Für Termine im Rathaus gilt die 3G-Regel. Dies bedeutet, dass Personen, die das Rathaus betreten möchten, geimpft (vollständiger Impfschutz), genesen oder getestet sein müssen. Der volle Impfschutz wird bei den mRNA-Impfstoffen BioNTech/Pfizer und Moderna sowie bei dem Vektorimpfstoff AstraZeneca 14 Tage nach der zweiten Impfung erreicht. Besteht bei diesen Impfstoffen nur eine Impfung, so muss zusätzlich ein Antigen-Test gemacht werden. Termine im Testzentrum in der Festhalle können Sie hier buchen.

Diese Regelung dient zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Gemeinde bittet, nach Möglichkeit, sämtliche Anliegen telefonisch oder per E-Mail zu klären und von persönlichen Terminen abzusehen.

Pressemitteilung vom 08.12.2021