Öffentliche Bekanntmachung meint die Veröffentlichung amtlicher Informationen. Für die Gemeinde Kressbronn a. B. ergehen diese durch Abdruck im Amtsblatt der Gemeinde. Das Amtsblatt der Gemeinde ist Teil der wöchentlich erscheinenden Zeitschrift „Die kleine See-Post“. Die Gemeinde Kressbronn a. B. hat zudem bestimmt, dass auch ortsübliche Bekanntgaben und Bekanntmachungen im Amtsblatt erfolgen. Als Tag der Bekanntmachung gilt daher der Erscheinungstag des Amtsblattes. Dies ist in der Regel immer ein Donnerstag.
Die öffentliche Bekanntmachung ist für die Rechtswirksamkeit von Rechtsvorschriften wie Satzungen und Rechtsverordnungen zwingend erforderlich. Gleiches gilt für die Einladung zu Gremiensitzungen wie zum Beispiel Gemeinderats- und Ausschusssitzungen. Außerdem müssen die gesetzlichen Verfahrensschritte im Bauleitplanverfahren oder vor staatlichen und kommunalen Wahlen öffentlich bekanntgemacht werden.
Da die Gemeinde Kressbronn a. B. öffentliche Bekanntmachungen bewusst weiterhin durch die Druckausgabe des Amtsblattes vornimmt, sind die Bekanntmachungen im Internet nicht rechtlich bindend, sondern erfolgen ausschließlich zur erweiterten Information der Bürgerinnen und Bürger bzw. der allgemeinen Öffentlichkeit. Bitte beachten Sie daher, dass Sie bei den Bekanntmachungen nur amtliche Texte finden. Im Übrigen erhalten Sie über die Rubrik Pressemitteilungen weitere Informationen und Nachrichten zur Gemeinde Kressbronn a. B.