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Pressemitteilungen

Energieagentur Bodensee informiert

Die neuen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum erneuerbaren Heizen und das Wärmeplanungsgesetz (WPG), das die Erstellung von Wärmeplänen für Städte und Gemeinden in ganz Deutschland vorsieht, gelten seit dem 1. Januar 2024. Schrittweise wird damit der Umstieg auf eine klimafreundliche Wärmeversorgung eingeleitet, die mittel- bis langfristig planbar, kostengünstig und stabil sein soll. Bis zum Jahr 2045 wird damit die Nutzung von fossilen Energieträgern für die Wärmeversorgung im Gebäudebereich beendet. Spätestens ab diesem Zeitpunkt müssen alle Heizungen vollständig mit Erneuerbaren Energien hausintern oder über externe zentrale Wärmeversorgungen betrieben werden. Zur Unterstützung werden Maßnahmen zum Einbau eines neues Heizsystems oder zur Errichtung und dem Ausbau von zentralen Wärmeversorgungen wahlweise mit finanziellen Zuschüssen oder Krediten gefördert.

Was Sie wissen sollten, falls beispielsweise Ihre Öl- oder Gasheizung dauerhaft ausfällt, Sie einen Neubau planen, auf klimafreundliches Heizen umsteigen möchten oder welchen Inhalt und welche Auswirkungen ein Wärmeplan hat, möchte Ihnen die Energieagentur Bodenseekreis im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 17. April um 19:00 Uhr im Foyer der Festhalle in Kressbronn a. B. gerne erläutern. Die Veranstaltung ist kostenfrei und eine Teilnahme ohne Voranmeldung möglich.

Pressemitteilung vom 03.04.2024